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Verstärkter Schutz für Marke «Schweiz»

Das Regelwerk zur Anwendung von "Schweiz" und "Schweizerkreuz" wird zu oft umgangen. Keystone

Der Bundesrat stellt fest, dass angesichts des vermehrten Missbrauchs die Marke Schweiz für Waren und Dienstleistungen nicht genügend geschützt ist.

In einem Bericht zum Schutz der Marke vom Mittwoch empfielt er eine Revision des bestehenden Gesetzeswerks, um Transparenz und Schutz zu verstärken.

Der Schweizer Regierung will die Marke Schweiz für Waren und Dienstleistungen besser schützen.

Eine Gesetzesrevision soll es unter anderem erlauben, neben Dienstleistungen neu auch Waren mit dem Schweizerkreuz als Herkunftsbezeichnung zu versehen.

Es gehe um den Schutz für Schweizer Produkte, sagte Justizminister Christoph Blocher am Mittwoch in Bern.

Die Bezeichnung Schweiz und das Schweizerkreuz seien in den letzten Jahren vermehrt gebraucht worden, um auf Schweizer Qualität hinzuweisen oder diese vorzutäuschen.

Ungerechtfertigt sei, dass nur für Dienstleistungen mit dem Schweizer Kreuz geworben werden dürfe. Bei Waren dürfe das Kreuz zwar als Dekoration, nicht aber als Herkunftsbezeichnung angebracht werden. Dies werde in der Praxis aber kaum beachtet.

Geltendes Recht ist zu allgemein

Das geltende Recht regelt die Verwendung der Markenbezeichnung Schweiz nach Ansicht des Bundesrates zu allgemein. Nur gerade bei Uhren würden konkrete Kriterien formuliert, die klar ersichtlich machten, wann auf ihnen die Bezeichnung «Schweiz» angebracht werden dürfe.

Der Bundesrat ist bereit, neue, produktespezifische «Swiss Made»-Verordnungen auszuarbeiten. Den Ball spielt er den Branchenverbänden zu: Diese sollen die Initiative ergreifen und sich auf eine inhaltliche Stossrichtung einigen.

Blocher geht davon aus, dass die Anforderungen für die «Schweiz»-Kennzeichnung je nach Produkt variieren. Die im Übrigen kaum durchsetzbaren Extremvorstellungen bewegten sich zwischen «vollständig in der Schweiz hergestellt» und «Forschung und Herstellung im Ausland, nur Verkauf in der Schweiz».

Missbräuche bekämpfen

Schärfer vorgehen will der Bundesrat gegen Missbräuche. Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) soll im Inland Unternehmen konsequenter als heute auf unzulässige Verwendung der Bezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes aufmerksam machen und falls nötig Anzeige bei der zuständigen kantonalen Behörde erstatten.

Im Ausland soll die Überwachung von Markeneinträgen in Ländern verstärkt werden, in denen Missbräuche häufig sind. Zuständig ist in erster Linie das IGE. Weitere Massnahmen würden geprüft, etwa ein griffigerer Schutz über bilaterale Abkommen, sagte Blocher.

Wirtschaftlicher Wert

Der Bericht zum Schutz der Marke Schweiz war vom Parlament angefordert worden. Das Parlament überwies zwei Postulate. Stimmen die Räte im ersten Halbjahr 2007 zu, wird noch gleichen Jahres eine Vernehmlassung eröffnet.

Der Bundesrat will das Wappenschutzgesetz von 1931 entweder revidieren oder aufheben sowie das Markenschutzgesetz und das Rotkreuz-Gesetz ändern. Ins Auge gefasst werden könnte gleichzeitig eine genauere Definition der öffentlichen Zeichen, besonders des Landeswappens.

«Swissness» als wirtschaftlicher Wert

Jedes zweite Unternehmen, das Schweizer Produkte vertreibt, verwendet neben dem Markennamen die Bezeichnung Schweiz oder das Schweizerkreuz.

40% der Unternehmen wollen diese Bezeichnungen künftig konsequent gebrauchen.

swissinfo und Agenturen

Für den Verbraucher im In- und Ausland nimmt die Bezeichnung Schweiz (Schweizerkreuz) Bezug auf «eine gesunde, ordentliche und effiziente Welt».

«Unterschwellig mitverstanden werden Begriffe wie Präzision, Exaktheit, Verlässlichkeit und Solidität», liest man im Rapport des Bundesrates.

«Schweiz» oder «Swiss» sind Synonyme für Innovation, exklusive Produkte und ausgezeichnete Dienstleistungen. Die Marke nimmt auch Bezug auf den «Reichtum des Kulturen, die Weltgewandt- und Weltoffenheit».

Diese Begriffe sind positiv besetzt und deshalb verkaufsfördend. Die Hälfte der Unternehmen, die Schweizer Produkte verkaufen, stellen die Bezeichnung «Schweiz» neben die eigene Marke.

Zur Zeit kann das Schweizerkreuz rechtlich weder registriert noch wie eine Marke geschützt werden, wenn es um kommerzielle Verwendungen geht.

Die Nutzung der Begriffe «Schweiz» oder «Swiss Made» ist nicht mehr klar und nich mehr geregelt. Nur bei den Uhren hat der Bundesrat die Regulierung klar umschrieben.

Die Realität zeigt jedoch, dass diese Regelungen oft umgangen, wenn nicht gar gebrochen werden. Die Missbräuche werden selten verfolgt, weder in der Schweiz noch im Ausland, weil die Marke «Schweiz» eben im juristischen Sinn nicht existiert.

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