Vollständige Öffnung der letzten Meile?
Das Monopol auf der letzten Meile soll in der Schweiz fallen. Nach der Grossen Kammer fordert dies nun auch eine Kommission des Ständerats.
Der Telekommunikations-Konzern und einstige Monopolbetrieb Swisscom ist mit dieser Liberalisierung gar nicht einverstanden.
Zentraler Punkt der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) ist die Öffnung der so genannten «letzten Meile». So wird die Kabelnetz-Strecke von der Zentrale zum Hausanschluss (Festnetz) bezeichnet.
Die letzte Meile ist das letzte verbleibende Monopol der Swisscom. Auch wer mit einem anderen Anbieter telefoniert, bezahlt heute eine Anschluss-Gebühr an die Swisscom.
Seit der Schweizer Fernmeldemarkt 1998 liberalisiert wurde, sind die Preise für Abonnentinnen und Abonnenten von Telefonie-Dienstleistungen merklich gesunken. Befürchtungen, wonach durch die Konkurrenz die Grundversorgung in Randregionen zurückgehen könnte, blieben unbegründet.
Der Preis für den Festnetz-Anschluss ist jedoch seit Jahren auf dem gleichen Niveau geblieben. Einzig die Telefonie über das Kabelfernsehen machte der Swisscom Konkurrenz.
Nationalrat: Teilweise Liberalisierung
Im Herbst 2004 hat sich der Nationalrat, die Grosse Parlamentskammer, für eine Öffnung der letzten Meile ausgesprochen. Die Konkurrenz soll in der Festnetz-Telefonie also bis in die Wohnungen vordringen dürfen.
Das heisst, dass die Swisscom ihren Konkurrentinnen die Leitungen zu kostenorientierten Mietpreisen zur Verfügung stellen muss. Eine Ausnahme machte der Rat bei den Breitband-Verbindungen (Bitstrom-Zugang), die nur für zwei Jahre geöffnet werden sollen.
Die Swisscom war geschockt und sprach von einer Überregulierung, «die nicht nur dem Unternehmen und der Branche schadet». Die Regulierung neuer Technologien würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen.
Kommission: Vollständige Liberalisierung
Die vorberatende Kommission des Ständerats geht nun sogar noch weiter: Sie sprach sich mit 9 zu 2 Stimmen deutlich für ein revidiertes FMG aus, das die vollständige Liberalisierung auch des Bitstrom-Zugangs vorsieht.
Ausserdem soll das Parlament, und nicht wie ursprünglich vorgesehen der Bundesrat, neue Zugangsformen zulassen, streichen oder ändern können.
Um Trittbrettfahrer abzuhalten, muss jeder Anbieter von Breitband-Verbindungen in die Infrastruktur investieren. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren soll der Bundesrat das Recht auf den Bitstrom-Zugang mit Auflagen verbinden und somit Nutzniesser ausschliessen können.
Unterstützung erhält die Kommission aus dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). «Wenn wir überall Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten wollen, brauchen wir die Entbündelung und den so genannten Bitstrom-Zugang», sagte Direktor Martin Dumermuth in der «SonntagsZeitung».
Mehr Konsumentenschutz
Als weitere Neuheit ist im revidierten Gesetz die Schaffung einer Schlichtungsstelle vorgesehen, um Streitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden und den Anbietern beilegen zu können.
Immer häufiger kommt es nämlich zu Streitfällen wegen exorbitant hoher Rechnungen durch Anbieter von Mehrwertdiensten (0900-Nummern).
Die kleine Kammer nimmt die Beratungen nächste Woche auf.
swissinfo, Christian Raaflaub
Als «letzte Meile» wird in der Festnetz-Telefonie die Kabelstrecke von der Zentrale zum Hausanschluss bezeichnet.
Auf der letzten Meile besitzt die Swisscom noch ihr letztes Monopol.
Das Fernmeldegesetz (FMG) soll revidiert werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Öffnung der «letzten Meile» sowie den Konsumenten- und Datenschutz.
Nachdem der Nationalrat bereits im Herbst für eine Liberalisierung des Festnetz-Anschlusses votiert hatte, will die vorberatende Kommission des Ständerats nun auch den Breitband-Zugang öffnen.
Am 7. Juni berät die Kleine Kammer, der Ständerat, als Zweitrat über das FMG.
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