Weiterhin Steuervorteile für reiche Ausländer
Trotz dem Wirbel um die Steuerflucht des französischen Sängers Johnny Hallyday nach Gstaad bleibt bei der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer in der Schweiz fast alles beim Alten.
Die Finanzdirektorenkonferenz hat am Freitag darauf verzichtet, einen Mindeststeuerbetrag festzulegen.
Ob ein Ausländer vermögend genug ist, um pauschal besteuert zu werden, entscheidet weiterhin jeder Kanton alleine.
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hat am Freitag darauf verzichtet, einen Mindeststeuerbetrag für reiche Ausländer festzulegen.
Die finanzielle Situation der reichen Ausländer, die in den Schweizer Kantonen pauschal besteuert würden, sei sehr unterschiedlich, erklärte FDK-Präsidentin Eveline Widmer-Schlumpf den Entscheid am Samstag.
In der Schweiz sei aber eine Pauschalbesteuerung für alle steuerpflichtigen Ausländer zulässig, die keiner Erwerbstätigkeit im Land nachgingen und erstmals zugezogen seien. Deshalb habe die Konferenz darauf verzichtet, einen Mindeststeuerbetrag zu bestimmen.
Steuerdeals à la Johnny Hallyday
Die Besteuerung nach Aufwand war vor Jahresfrist nach den scharfen Protesten der französischen Sozialisten zum Fall Hallyday in die Schlagzeilen gekommen. Eine Erhebung der kantonalen Finanzdirektoren ergab, dass zurzeit rund 4000 solche Steuerdeals bestehen, die jährlich etwa 390 Mio. Franken für den Fiskus abwerfen.
Möglich sind solche Abkommen für natürliche Personen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens zehn Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und die in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Zu den Nutzniessern gehören unter anderem der frühere Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher und der russische Milliardär Viktor Vekselberg.
Einfache Formel
Die Finanzdirektoren einigten sich darauf, bei der Berechnung dieser Steuern künftig die gleiche Regelung wie die Eidgenossenschaft anzuwenden, wie Widmer-Schlumpf weiter sagte. Die Kantone hätten ihre Handhabung in dieser Frage bisher nicht ausformuliert.
Die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer basiert auf deren Lebenshaltungs-Kosten. Der Bund verwendet eine einfache Formel, um diese Kosten zu ermitteln: Der fünffache Eigenmietwert oder Mietzins der Wohnliegenschaft ergibt jenen Betrag, auf dem die Ausländer eine Steuer bezahlen müssen.
Zusätzlich ist laut Widmer-Schlumpf eine Kontrollrechnung vorgesehen, um zu überprüfen, ob die Formel effektiv den Lebenshaltungskosten entspricht.
Mehr Transparenz gefordert
Der Entscheid der FDK stösst auch auf Kritik. «Das Schweizer Steuersystem ist ein Sonderfall», sagte am Samstag abend der SP-Nationalrat Jean-Noël Rey am Westschweizer Radio. Rey fordert Transparenz und eine klare Regelung auf gesamtschweizerischer Ebene. Im Parlament soll ein Vorstoss gemacht werden.
swissinfo und Agenturen
In Europa kennt nicht nur die Schweiz Steuervorteile für Ausländerinnen und Ausländer:
In Monaco bezahlen Ausländer keine Steuern. Gemäss einem Abkommen zwischen Frankreich und Monaco, das auf General De Gaulle zurückgeht, sind die Franzosen jedoch von dieser Bestimmung ausgenommen.
In Grossbritannien wird bei Ausländern ohne ständigen Aufenthalt lediglich das im Land erwirtschaftete Einkommen besteuert. Das Vermögen kann auf den Kanalinseln oder der Insel Man angelegt werden, wo Ausländer steuertechnisch nicht zur Kasse gebeten werden.
Auch Belgien bietet eine attraktive Steuervorteile für Ausländer. In den letzten Jahren sind riesige Vermögen aus Frankreich nach Belgien geflossen.
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