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Wenig Lohn- und Sozialdumping in der Schweiz

Gemäss Volkwirtschaftsdepartement wird in der Schweiz wenig schwarz gearbeitet. Keystone

Die in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen werden trotz dem freien Personenverkehr mit der EU weitgehend eingehalten.

Zu diesem Schluss kommt ein Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen.

Am 1. Juni 2004 ist die zweite Phase des Personenfreizügigkeits-Abkommens zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten, begleitet von so genannt flankierenden Massnahmen.

Diese flankierenden Massnahmen sollen für einen ausgeglichenen Arbeits- und Beschäftigungsmarkt in der Schweiz sorgen und die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens nach Einführung des freien Personenverkehrs ermöglichen. Die Massnahmen schützen inländische Arbeitnehmende vor Sozial- und Lohndumping.

Laut dem Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaf (seco), den Wirtschaftsminister Joseph Deiss am Freitag vorgestellt hat, greifen die eingeleiteten Massnahmen.

Bei insgesamt 14’000 kontrollierten Personen wurden 812 Verstösse (6%) festgestellt. Am meisten Kontrollen wurden im Kanton Genf durchgeführt. An zweiter Stelle steht der Kanton Waadt, der zugleich am meisten Verstösse verzeichnete. Im Verhältnis zu den Kontrollen wurden im Kanton Tessin am meisten Verstösse registriert.

Verstösse im Bau- und Gastgewerbe

Die Gesetzesverstösse betrafen hauptsächlich Löhne und Arbeitsbedingungen. Die meisten Verstösse gab es im Baugewerbe sowie im Gastgewerbe, gefolgt vom Personalverleih und der Landwirtschaft. Insgesamt wurden 88 Sanktionen gemeldet. Mehrheitlich handelt es sich um Bussen wegen Verstössen gegen die Meldepflicht.

Kontrolliert wurde die Umsetzung der Massnahmen zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2004.

Gewerkschaften schlugen Alarm

Wirtschaftsminister Joseph Deiss hatte Ende Oktober eine Task Force eingesetzt. Deren Aufgabe war und ist es, die Durchsetzung der flankierenden Massnahmen in den Kantonen zu überprüfen und Problemlösungen zu erarbeiten.

Die Gewerkschaften hatten im Herbst wegen zunehmenden Lohn- und Sozialdumpings Alarm geschlagen. Im Februar stellten sie erneut fest, es harze bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Der Bericht des seco hält dagegen fest, insgesamt sei die Umsetzung als «zufriedenstellend» zu bewerten.

Zufriedene Arbeitgeber

Der Schweizerische Arbeitgeberverband zeigte sich zufrieden. Die Schreckensgespenster der politischen Gegner seien ausgeblieben, schreibt er in einer Mitteilung.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hält die Zahl der Verstösse hingegen für «verhältnismässig hoch».

Keine Überschwemmung des Arbeitsmarktes

Im Bericht des seco wird auch die Zuwanderung positiv bewertet. Sie habe sich im Rahmen der Erwartungen und gemäss den Bedürfnissen des Wirtschaftsstandortes Schweiz entwickelt. Der Arbeitsmarkt sei nach Inkrafttreten der zweiten Phase der Personenfreizügigkeit am 1. Juni letzten Jahres nicht von ausländischen Arbeitskräften überschwemmt worden.

Angestiegen ist die Zahl der Grenzgänger: Zwischen Juni und November wurden insgesamt 19’500 Grenzgängerbewilligungen erteilt, rund 3000 mehr als in der Vorjahresperiode. Auch die Zahl der Kurzaufenthalter stieg an.

Deiss sieht Lücken

Bundesrat Deiss sieht bei den flankierenden Massnahmen aber noch Lücken. Ob die vom Parlament beschlossenen Verbesserungen angewendet werden könnten hänge von der Abstimmung über die erweiterte Personenfreizügigkeit ab.

«Am 25. September geht es darum, ob wir eine Schweiz der Bignascas, Freysingers und des Bernhard Hess wollen. Das sind Bremsklötze, die dem Land letzlich schaden», sagte Deiss.

Über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten wird am 25. September abgestimmt. Das Volk kann gleichzeitig über die vom Parlament im Dezember beschlossene Verstärkung der flankierenden Massnahmen befinden.

swissinfo und Agenturen

Das bilaterale Abkommen über den freien Personenverkehr ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft.

Seit dem 1. Juni 2004 können EU-Bürger ohne vorgängige Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz arbeiten.

Zudem gilt kein Inländervorrang mehr.

Die Einwanderung von Daueraufenthaltern wird bis 31. Mai 2007 mittels Kontingenten begrenzt.

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