Genf verbietet Rauchen an Haltestellen, Spiel- und Sportplätzen
(Keystone-SDA) Rauchen an öffentlichen Plätzen und Anlagen wie Bushaltestellen, Schulen, Spielplätzen, Sportzentren und Schwimmbädern ist in Genf künftig verboten. Der Grosse Rat hat einer Gesetzesänderung des Rauchverbots am Freitag mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Das verschärfte Rauchverbot ist damit das strengste der ganzen Schweiz. Der Entscheid fiel mit 63 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen. Diese Gesetzesänderung ziele darauf ab, die Bevölkerung, insbesondere die Jugend, vor der Exposition gegenüber dem Rauchen zu schützen, sagte der MCG-Abgeordnete Sandro Pistis.
Auf den Glimmstengel verzichten müssen Raucherinnen und Raucher im Kanton Genf an öffentlich zugänglichen Orte im Freien. Dazu gehören zum Beispiel alle Ausbildungsstätten, Schulen, Kindergärten und Spielplätze. Betroffen sind auch Sportanlagen wie Schwimmbäder, Fussballplätze und Tribünen sowie Eisbahnen. Auch auf Geländen von Tages- und Ferienlagern sowie Haltestellen des öffentlichen Verkehrs darf in Zukunft nicht mehr geraucht werden.
Der Anblick von rauchenden Menschen oder Zigarettenstummeln auf dem Boden könne dazu beitragen, dass Jugendliche mit dem Rauchen beginnen, sagte die SP-Abgeordnete Jennifer Conti, die den Gesetzentwurf eingebracht hatte. Mehrere Länder, darunter Frankreich, Spanien, die USA und Kanada, hätten bereits rauchfreie öffentliche Aussenbereiche geschaffen. «Mit diesem Text wird der Kanton Genf zum Vorreiter in der Schweiz», stellte die Grossrätin fest.
Gerichtliche Anfechtung möglich
«Dieser Gesetzentwurf ist innovativ», räumte der für die Gesundheit zuständige Staatsrat Mauro Poggia (MCG) ein. Der Magistrat schloss jedoch nicht aus, dass einige Bestimmungen wie das Rauchverbot an Bushaltestellen, gerichtlich angefochten werden könnten.
In der Schweiz gilt seit 2010 das Bundesgesetz vor Passivrauchen. Dieses verbietet unter anderem das Rauchen in allen geschlossenen Räumen, wenn sie öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Die Kantone dürfen aber strengere Vorschriften erlassen.