Anerkennung der muslimischen Glaubensgemeinschaft ist umstritten
In der Schweiz ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt. Trotzdem sind nicht alle Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Soll die drittgrösste den gleichen Status bekommen wie christliche Kirchen?
Eine öffentlich-rechtliche Anerkennung hat für die Religionsgemeinschaften nicht nur Vorteile, sondern auch Pflichten zur Folge.
Sie verschafft gewisse hoheitliche Rechte wie etwa das Recht, Steuern einzuziehen oder einen erleichterten Zugang zu den öffentlichen Institutionen wie Schulen, Spitälern und Gefängnissen.
Die andere Seite der Medaille: Die Gemeinschaften müssen zum Beispiel eine staatliche Aufsicht dulden oder finanzielle Transparenz erfüllen.
Einige Moscheen in der Schweiz erhalten finanzielle Unterstützung aus dem Ausland. Wie viel Geld es ist, und welchen Einfluss die Geldgeber haben, ist nicht bekannt. swissinfo.ch hat sich in der Moschee nebenan umgesehen.
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Zu Besuch beim Freitagsgebet in der Moschee nebenan
Sollte die muslimische Glaubensgemeinschaft öffentlich-rechtlich anerkannt werden, um Licht ins Dunkel zu bringen? Nur eine grössere staatliche Anerkennung könne den muslimischen Institutionen helfen, sich von ausländischer Vormundschaft zu befreien, sagt Mallory Schneuwly Purdie von der Universität Freiburg.
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«Muslime in der Schweiz müssen Möglichkeit zur Eigenfinanzierung erhalten»
Davon sei man in der Schweiz noch weit entfernt, sagt Religionswissenschaftler Andreas Tunger-Zanetti.
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«Lieber gesellschaftliche als rechtliche Anerkennung»
Grundsätzlich sind Staat und Kirche in der Schweiz getrennt, aber in gewissen Bereichen kooperieren sie miteinander. Die Rechte für Religionsgemeinschaften werden in den 26 Kantonen unterschiedlich geregelt.
Die Kantone würden nicht eine Religion (Islam) anerkennen, sondern eine (muslimische) Religionsgemeinschaft. Aber welche?
Muslime in der Schweiz sind keine homogene Einheit, sondern Menschen mit einer grossen Bandbreite von Traditionen, Kulturen und Weltanschauungen.
Die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) vertritt indirekt rund zwei Drittel der Schweizer Moscheevereine. In ihren Statuten von 2016 führt sie die juristische Anerkennung nicht als Ziel auf.
Aber weil eine Anerkennung auf kantonaler Ebene stattfindet, kämen primär kantonale muslimische Dachorganisationen dafür in Frage.
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Anerkennung der Religionen liegt in Kantonshand
Bisher hat in keinem einzigen Kanton eine muslimische Organisation eine öffentlich-rechtliche Anerkennung beantragt.
Nur die privatrechtliche, die sogenannte kleine Anerkennung, die eher symbolischen Wert hat, wurde 2018 im Kanton Waadt vom dortigen muslimischen Dachverband beantragt.
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Der Vorzeigekonvertit
Andere kantonale Dachverbände, etwa jene der Kantone Zürich und Luzern nennen die öffentlich-rechtliche Anerkennung zwar weiterhin als ein Ziel, verfolgen diese aber nicht mit höchster Priorität.
In einigen Kantonen wurden die Rechte der Muslime ausgebaut, zum Beispiel das Recht muslimischer Kinder, an ihren religiösen Feiertagen abwesend zu sein, spezifische Räume für verstorbene Muslime auf Friedhöfen, muslimische Seelsorge in öffentlichen Institutionen oder die Bereitstellung von Halal-Lebensmitteln für junge Muslime, die in der Schweiz Militärdienst leisten.
Im Gefängnis der Stadt Bern gibt es seit 24 Jahren muslimische Seelsorge.
Insgesamt habe die Schweiz im internationalen Vergleich einen grossen Nachholbedarf beim Angebot muslimischer Seelsorge, sagen Experten.
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Muslimische Seelsorge in der Schweiz
Muslimische und aus dem Islam hervorgegangene Gemeinschaften zählten gemäss Bundesamt für Statistik 2017 insgesamt rund 380’000 Angehörige. Das entspricht einem Anteil von 5,4%. Muslime sind damit hinter der römisch-katholischen (35,9%), der evangelisch-reformierten Bevölkerung (23,8) die drittgrösste Religionsgemeinschaft.
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Ist die Schweiz ein christliches Land?
Abgesehen von den Kantonen Genf und Neuenburg sind die katholischen und evangelisch-reformierten Kirchen (christliche Religionsgemeinschaften) in allen Kantonen öffentlich-rechtlich anerkannt. Jüdische Gemeinschaften haben lediglich in vier Kantonen (Bern, Freiburg, Basel-Stadt, St. Gallen) einen öffentlich-rechtlichen Status.
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