Religionsfreiheit, aber… – die Situation im Wallis
Die Schweizer Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Dennoch verweigert der Kanton Wallis einem Imam aus Mazedonien die Aufenhalts-Bewilligung.
Der Imam sei fundamentalistisch, so die Behörden. Der Fall im Überblick.
Der Fall ereignete sich im Sommer. Er gelangte diese Woche über die Walliser Zeitung «Le Nouvelliste» an die Öffentlichkeit.
Das kantonale Ausländeramt des Wallis hat einem 29-jährigen Imam die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verweigert. Der Imam wurde von Gläubigen nach Sitten geholt, um dort im islamischen Zentrum zum Gebet aufzurufen und den Koran zu lehren.
Die Begründung für das Nein der Behörden lautet: «Das Profil des Kandidaten ist zu fundamentalistisch.»
Françoise Gianadda, die Chefin des kantonalen Ausländeramtes, sagt: «Die Obrigkeit muss darüber wachen, dass der Fundamentalismus nicht gefördert wird.
Und: «Der Kanton muss ein friedliches Nebeneinander der verschiedenen muslimischen Strömungen in der muslimischen Gemeinschaft im Wallis ermöglichen.»
«Strenge Lehre»
In vorliegenden Fall ist es die Ausbildung des jungen Imams, die den Behörden Angst macht.
«Die Imame, welche die gleiche Ausbildung wie er gemacht haben, werden generell von Saudi-Arabien gefördert, um den Balkan zu re-islamisieren und eine sehr strenge Lehre zu verbreiten», erklärt Gianadda.
Diese Glaubensrichtung (Whabbit) ist laut der Behörden im Wallis verbreitet. Die muslimische Gemeinschaft zählt da viele Muslime aus dem Balkan.
Rekurs eingelegt
Der Entscheid der Behörden und die angeführten Gründe mag für diejenigen schockierend sein, welche sich auf die in der Bundesverfassung festgeschriebene Religionsfreiheit berufen.
Deshalb hat Anwalt Jean-Jérôme Crittin, der den Imam vertritt, Rekurs eingereicht – dieser wurde von der kantonalen Behörden aber bereits verworfen.
Der Imam – der sich immer noch in Mazedonien befindet – kann gegen diesen Entscheid bis zum 5. November rekurrieren.
swissinfo, Jean-Louis Thomas
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