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Schweizer Bischöfe fordern Entlassung von Franz Sabo

Der umstrittene Pfarrer Franz Sabo beim Gottesdienst in Röschenz. Keystone

Die Schweizer Bischofskonferenz unterstützt Bischof Kurt Koch im Konflikt um den aufmüpfigen Pfarrer von Röschenz.

Der Landeskirchenrat der Römisch-katholischen Kirche Baselland hatte am Mittwoch die Kirchgemeinde Röschenz dazu aufgefordert, ihren rebellischen Pfarrer zu entlassen. Doch diese will davon nichts wissen.

Katholiken müssen sich hinter die Rechtsordnung ihrer Kirche stellen, wenn sie weiterhin der Gemeinschaft angehören wollen. So nimmt Amédée Grab, Bichof von Chur und Präsident der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), zum Fall Sabo Stellung.

Der Fall des aufmüpfigen Röschenzer Pfarradministrators Franz Sabo sei eine Angelegenheit der Diözese, des Basler Bischofs Kurt Koch also.

Die Bischofskonferenz habe Koch ihre Solidarität bereits früher ausgesprochen, sagte Grab am Donnerstag vor den Medien in Bern. Wie es weiterzugehen habe, sei nach dem Entscheid der Basel-Landschaftlichen Landeskirche vom Mittwoch klar.

Der Entschluss könne zwar noch weiter gezogen werden. Katholische Kirchgemeinden müssten zur kirchlichen Verfassung stehen. Bedauerlich am ganzen Fall Sabo sei, dass er auf der «Agora», dem öffentlichen Marktplatz, ausgetragen werde.

Sabo will bleiben

Am Mittwoch hatte der Landeskirchenrat der Römisch-katholischen Kirche Baselland von der Kirchgemeinde Röschenz gefordert, den aufmüpfigen Priester Franz Sabo zu entlassen. Doch Röschenz stellt sich dagegen. Auch Sabo selbst möchte bleiben.

Wie Kirchenratspräsident Peter Zwick sagte, kam der Landeskirchenrat zum Schluss, dass die Weiterbeschäftigung von Sabo gegen geltendes Recht verstosse. Dies sei das Ergebnis der Prüfung von Unterlagen und Stellungnahmen sowie der Beratung durch einen Rechtsausschuss.

Die Kirchgemeinde Röschenz hatte Sabo trotz Entzugs der Missio Canonica durch Bischof Kurt Koch als Pfarradministrator weiterbeschäftigt. Die Missio sei aber gemäss Kirchenverfassung der Baselbieter Römisch-katholischen Kirche und damit gemäss kantonalem Recht eine Anstellungsvoraussetzung, sagte Zwick.

Der Entzug der Missio verpflichte indes nur zur Entlassung, wenn dabei rechtsstaatliche Grundsätze beachtet worden seien. Ob der Entzug nach kirchlichem Recht korrekt erfolgt sei, dürfe der Landeskirchenrat dabei nicht prüfen.

Rechtsstaatlich überprüft

Aus rechtsstaatlichen Gründen sei der Entzug im Falle Sabos aber nicht zu beanstanden. Zwar sei Sabo zuerst im Februar 2005 vom Bistum Basel das rechtliche Gehör verweigert worden. Im Sommer danach habe Bischof Koch jedoch zwei Unterredungen mit Sabo geführt und diesem eine sechsmonatige Bedenkzeit erteilt.

Vor dem im Oktober 2005 erfolgten definitiven Entzug der Missio sei damit das rechtliche Gehör gewährt worden. Das zerrüttete Vertrauensverhältnis sei zudem eine ausreichende Begründung für den Entzug.

Röschenz will weiterkämpfen

Die Kirchgemeinde Röschenz hält indessen an Sabo fest. Sie werde Beschwerde beim Baselbieter Kantonsgericht einreichen und sei bereit, die Sache bis ans Bundesgericht weiterzuziehen, erklärte Bernhard Cueni, Mitglied des Röschenzer Kirchgemeinderats.

In einer Mitteilung sprach die Kirchgemeinde zudem dem Landeskirchenrat die Kompetenz zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen ab. Auch seien ihr weder vom Bischof noch von der Landeskirche Gründe zur Kenntnis gebracht worden, die eine Entlassung Sabos rechtfertigen können.

Der Streit im Fall Sabo hält seit 2003 an. Damals übte Sabo in einem Zeitungsartikel scharfe Kritik an Bischof Koch. Im Zuge der Auseinandersetzung stellte sich die Kirchgemeinde Röschenz hinter den beliebten Priester.

swissinfo und Agenturen

Der Fall des Pfarrers von Röschenz ist einzigartig in der katholischen Kirche der Schweiz.

Bischof Koch hatte Franz Sabo die Missio Canonica entzogen, kann ihn aber nicht entlassen, weil die Kirchgemeinde seine Arbeitgeberin ist.

In den meisten Ländern werden die Pfarrer von den Bistümern bezahlt. In der Schweiz werden sie von den Kirchgemeinden mittels Kirchensteuer bezahlt.

Doch dieses Modell ist umstritten. Die Kirchgemeinden sind zuständig für die Anstellung der Pfarrer, was Konflikte mit der katholischen Kirche provoziert.

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