«Menschenrechte stehen über göttlichem Recht»
Der Churer Bischof Vitus Huonder relativiert die Menschenrechte und fordert für Eltern das Recht, Kinder von der Sexualkunde zu dispensieren. Ex-Bundesgerichts-Präsident Giusep Nay sieht darin den Versuch, Katholiken Menschenrechte vorzuenthalten.
Die Bildungsfreiheit als Menschenrecht garantiere auch Gläubigen der römisch-katholischen Kirche die Freiheiten in der Sexualerziehung, sagt der Bündner Jurist im Gespräch.
Nay war von 2005 bis 2006 Präsident des Bundesgerichts in Lausanne und amtierte von 1989 bis 2006 am höchsten Schweizer Gericht als Richter.
swissinfo.ch: Haben Sie die Polemik um den Hirtenbrief von Bischof Huonder mitverfolgt?
Giusep Nay: Ich würde keinesfalls von Polemik sprechen, sondern von sehr berechtigten Fragen, die sich stellen und die auch mir unterbreitet wurden.
swissinfo.ch: Darin heisst es u.a: «Die Kirche nimmt die Menschenrechtserklärung zur Kenntnis, und sie misst deren Aussagen und Forderungen an der Wahrheit der göttlichen Offenbarung». Wie verstehen Sie diese Aussage?
G.N.: Diese Aussage steht ziemlich quer zu dem, was die römisch-katholische Kirche mit der Enzyklika «Pacem in terris» Johannes XXIII., deren Bekräftigung durch Johannes Paul II. und der Konzilserklärung «Dignitate humanae» zur Religionsfreiheit zum Ausdruck bringt. Darin wird eine hohe Wertschätzung für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO zum Ausdruck gebracht.
Die Menschenrechte sind danach Rechte, die unmittelbar aus der Natur des Menschen als Geschöpf Gottes fliessen und universell, unverletzlich und unveräusserlich sind.
Klammert man das «als Geschöpf Gottes» aus dieser Umschreibung aus, stimmt sie mit jener der Menschenrechtserklärung der UNO inhaltlich ganz überein.
swissinfo.ch: Bischof Huonder wird im Tages-Anzeiger mit der Aussage zitiert, «das göttliche Recht gehe den Menschenrechten immer voraus». Das sehen Sie anders?
G.N.: Ja, auf jeden Fall im Zusammenhang, in dem Bischof Huonder seine Aussage macht. Die Menschenrechte stehen und fallen keineswegs «mit dem Respekt vor dem Gottesrecht», wie der Bischof schreibt.
Die Menschenrechte sind subjektive Rechte, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins in gleichem Masse zustehen. Sie sind vorab Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger gegen Eingriffe des Staates in ihre Freiheitssphäre.
Der Hirtenbrief ist ein untauglicher Versuch, die Freiheiten in der Sexualerziehung nicht als Menschenrechte zuzugestehen. Die katholische Kirche kann diese Freiheiten nur für ihre Gläubigen – in der Sprache des Bischofs – mit Berufung auf Gottesrechte einschränken, aber nicht die Staaten verpflichten, das ebenso zu tun und keine derartigen Menschenrechte zu gewähren.
Von einer solchen Forderung hat sich diese denn auch verabschiedet. Eine solche halten nur erzkonservative Angehörige und Vertreter, die auch das II. Vatikanische Konzil ablehnen, wie auch fundamentalistische Vertreter und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften des Islam oder Judentums aufrecht.
swissinfo.ch: Wer bestimmt denn, was ein Menschenrecht ist und was nicht? Wie legitimieren sich die Menschenrechte?
G.N.: Sie legitimieren sich durch den allgemeinen weltweiten Konsens. Welche Menschenrechte im Einzelnen anerkannt sind und was sie konkret bedeuten, wird in internationalen Konventionen wie dem bedeutendsten UNO-Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte und die Europäische und andere regionale Menschenrechtskonventionen festgelegt, die praktisch jeweils alle Staaten unterschrieben und gemäss ihrem staatlichen Recht ratifiziert haben.
swissinfo.ch: Darf eine Religionsgemeinschaft die Menschenrechte nicht einmal in Frage stellen?
G.N.: Doch, das ist Teil ihrer Religions- und ihrer Meinungsäusserungsfreiheit als Menschenrechte. Und weil diese unveräusserlich sind, darf sie dies selbst dann tun, wenn sie die Menschenrechte ablehnt.
swissinfo.ch: Die Menschenrechte sind aber viel jünger als die «göttlichen» Rechte der Kirchen und manchmal im Widerspruch dazu. Müssen die Kirchen ihre «göttlichen» Rechte aufgeben, wenn sie im Widerspruch stehen zu den Menschenrechten, oder wie soll man mit diesen Widersprüchen umgehen?
G.N.: Es bestehen richtig betrachtet keine Widersprüche: Die Freiheiten, welche die Menschenrechte einräumen, dürfen die Religionsgemeinschaften von ihrem Glauben her für ihre Gläubigen einschränken. Sie können jedoch wie erwähnt nicht verlangen, dass auch der Staat das Gleiche für ihre Gläubigen oder gar auch für Bürgerinnen und Bürger anderen oder keines Glaubens tun.
Die Religionsgemeinschaften verletzen mit ihren Geboten und Verboten grundsätzlich keine Menschenrechte, weil ihren Angehörigen das Recht zusteht, aus der Gemeinschaft auszutreten, und den Glauben zu haben, den sie wollen; und dieses Recht schützt der Staat mit dem Menschenrecht der Religionsfreiheit.
swissinfo.ch: Sind die Menschenrechte universell und unantastbar?
G.N.: Sie sind universell. Als unantastbar kann man sie nicht bezeichnen. Sie sind unverletzlich, d.h. in ihrem Kerngehalt dürfen sie nicht eingeschränkt werden.
Soweit dies jedoch gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft für die Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig ist, dürfen sie eingeschränkt werden.
swissinfo.ch: Bischof Huonder sagt, dass Eltern ihre Kinder aus dem Sexualkundeunterricht nehmen sollen, wenn dort von Verhütungsmitteln die Rede ist. Ruft der Bischof damit die katholischen Eltern auf, ein Menschenrecht, nämlich das Recht auf Bildung, zu verletzen?
G.N.: Gestützt auf die Religionsfreiheit können die Eltern für ihre Kinder eine Schul-Dispens grundsätzlich verlangen. Nur weil in einem Unterricht auch von Verhütungsmitteln die Rede ist, kann aber nicht von einem Eingriff in die Religionsfreiheit der Eltern gesprochen werden. Das zu verbieten, liefe tatsächlich dem Recht auf Bildung zuwider.
Gleiches gilt für die Teilnahme islamischer Mädchen am Schwimmunterricht, wenn mit einem Ganzkörperanzug dem entsprechenden muslimischen Glaubensgebot Rechnung getragen werden kann, wie das Bundesgericht entschied.
Mit seinem Hirtenbrief zum Tag der Menschenrechte vom 10. Dezember hat der konservative Bischof Huonder heftige Reaktionen ausgelöst.
Darin schrieb er:
«Die Kirche nimmt die Menschenrechtserklärung zur Kenntnis. Sie misst die Aussagen und Forderungen der Konvention an der Wahrheit der göttlichen Offenbarung.»
Menschenrechte seien mit Blick auf die Würde des Menschen anzuwenden und zu interpretieren, welche der Mensch als Gottes Schöpfung habe.
«Den Menschenrechten voraus geht daher immer das göttliche Recht. Die Menschenrechte stehen und fallen letztendlich mit dem Respekt vor dem Gottesrecht.»
Aufgrund des Menschenrechts für Gewissens- und Religionsfreiheit leitet Huonder das Recht katholischer Eltern ab, ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht an Schulen fernzuhalten.
Dort behandelte Themen wie Gender-Mainstreaming, Prävention, Implementierung der Sexualerziehung, Gleichwertigkeit jedweder sexuellen Orientierung und Geschlechts-Identität würden Kinder verunsichern und letztendlich deren Gewissens- und Religionsfreiheit verletzen.
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