75 Jahre Sozialpartnerschaft – Mythos und Realität
Wie Föderalismus, Neutralität oder humanitäre Tradition gilt die Sozialpartnerschaft als ein Pfeiler des "Schweizer Ausnahmemodells". 75 Jahre nach dem ersten Arbeitsfriedens-Abkommen wird das Modell heute unter eine harte Probe gestellt.
Ende Oktober in Tolochenaz, am Sitz des Waadtländer Unternehmerverbandes: Unternehmer, Gewerkschafter, Studierende und Politiker debattieren über die Zukunft der sozialen Beziehungen in der Schweiz. Am Symposium herrscht ein höflicher Gesprächsaustausch, oft werden Argumente von allen Seiten geteilt. Der Wille, den 75 Jahre alten sozialen Frieden zu bewahren, ist bei allen vorhanden. Sind diese ruhigen sozialen Beziehungen, die den Klassenkampf ersetzt haben, ein konstruktives Element der helvetischen DNA. Oder ein seit 1937 geschickt am Leben erhaltener Mythos, dem Jahr, in dem das Arbeitsfriedensabkommen zwischen Gewerkschaften und Uhrenunternehmern unterzeichnet wurde?
«Weder das eine noch das andere», sagt Olivier Meuwly gegenüber swissinfo.ch. «Es handelt sich eher um den Erfolg eines entwickelten Phänomens, durch das die Schweizer gelernt haben, mit ihren Konflikten umzugehen und Lösungen auszutüfteln.» Der Historiker erinnert daran, dass nach den religiösen und kulturellen Spannungen, die in der modernen Schweiz seit ihrer Gründung 1848 aufgeflammt sind, in den 1860er-Jahren gewaltsame soziale Konflikte folgten. Diese haben zwingend dazu geführt, dass neue Mittel gefunden werden mussten, um die Beziehungen mit dem sozialen Gegner zu konzipieren. «Verschiedene Male hätte die Idee der Schweiz und des Föderalismus scheitern können», betont Meuwly.
Ähnlich sieht es Christophe Reymond, Direktor des Centre Patronal (CP): «Der Arbeitsfrieden und die Gesamtarbeitsverträge (GAV), die das Substrat beinhalten, sind nicht das Resultat eines Systems oder einer Ideologie, sondern im Gegenteil einer erfahrungsgemässen Praxis. Dieses Modell hat es ermöglicht, den Realitäten jeder Wirtschaftsbranche angemessene Lösungen auszuhandeln, und dies ohne Intervention des Staates. Heute sind in der Schweiz 1,8 Millionen Arbeitnehmer 620 GAV unterstellt.»
Ein Erfolgsmodell?
Während zahlreiche Rednerinnen und Redner, darunter der Waadtländer Staatsrat (Kantonsregierung) Pascal Broulis und die Genfer Staatsrätin Isabel Rochat, die Verbindung zwischen dem Arbeitsfrieden und der wirtschaftlichen Prosperität und politischen Stabilität der Schweiz betonen, räumt der Basler Historiker Bernard Degen mit gewissen gängigen Ideen auf. Nein, die Schweiz sei kein Pionierland in Sachen Sozialpartnerschaft. «Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatten lediglich kleingewerbliche Unternehmen GAV abgeschlossen. In Grossbritannien und Deutschland war deren Anzahl viel höher.»
Nein, der Kausalzusammenhang zwischen wirtschaftlicher Prosperität und sozialem Frieden sei nicht erwiesen. «Gewisse Länder, die mit grossen Streiks konfrontiert waren, ich denke da an Frankreich in den 60er-Jahren, verzeichneten ein höheres Wachstum als die Schweiz.» Etwas provokativ meint der Basler Historiker, «dass die periodischen militärischen Waffen- und Material-Inspektionen die Schweiz gewiss mehr Arbeitstage gekostet haben als die wegen Streiks aufgefallenen Arbeitstage in anderen Ländern».
Der französische Verhandlungsberater Henri-Jean Tolone erklärt seinerseits, der Arbeitsfrieden erinnere ihn manchmal mehr an eine ‹pax atomica›. «Die Patrons befürchten eine Blockierung ihres Unternehmens, und die Arbeiter haben Angst davor, dass das Unternehmen ins Ausland abwandert. Das ist die Herrschaft des Schreckens.»
Tiefgreifende Veränderungen
Yves Flückiger, Professor für Ökonomie an der Universität Genf, ist der Ansicht, dass der Arbeitsfrieden, verbunden mit der Diversifizierung der Wirtschaft und den Produktivitätsfortschritten, der Schweiz ermöglicht hat, Wirtschaftskrisen besser zu meistern als ihre Nachbarländer. «Die Entwicklung der Arbeitslosenquote ist mit jener des Lohnniveaus eng verbunden und erlaubt eine bessere Abfederung der Wettbewerbserschütterungen. Eine Situation, die der Dezentralisierung der Lohnverhandlungen viel zu verdanken hat», so Flückiger.
Unternehmer und Gewerkschafter sind sich jedoch einig, dass die pragmatische Vision der Sozialpartnerschaft und der Verhandlungstugenden heute ins Stocken geraten ist. Für Alessandro Pelizzari, Regionalsekretär der Gewerkschaft Unia, haben die in den letzten 20 Jahren feststellbaren tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt – namentlich der Trend zur Dienstleistung, Prekarisierung, Feminisierung und Freizügigkeit – sowie die Finanzialisierung der Wirtschaft, die dem ideologischen Rutsch zum Neoliberalismus gefolgt ist, sowohl Gewerkschaften wie auch Unternehmerverbände destrukturiert und desorganisiert.
Pierre-Michel Vidoudez, Sekretär des Waadtländer Unternehmerverbandes, sieht es ähnlich: «Der Unternehmer ist nur noch ein finanzieller Ansprechpartner, ein Söldner. Er verliert den Bezug zur Arbeit. Diese Entwicklung gefährdet den Arbeitsfrieden und die Sozialpartnerschaft.» Die Attraktivität der Schweiz sei nicht mehr die Streiklosigkeit, sondern der liberale Arbeitsmarkt, der den ausländischen Unternehmen ermögliche, Leute beliebig anzustellen und zu entlassen.
Politisierung des Dialogs
Alessandro Pelizzari erinnert an die jüngst erfolgte Schliessung von Merck Serono in Genf und betont, dass die Internationalisierung von Kapital und Unternehmen – 50% der Schweizer Unternehmen werden von ausländischen Managern geführt – ein Wiederaufleben des Konfliktpotentials erzeugt hat. «Um dieser fehlenden Sozialpartnerschaft zu begegnen, müssen wir immer mehr zur Waffe der direkten Demokratie greifen», sagt der Unia-Vertreter.
Diese Politisierung des sozialen Dialogs, die sich namentlich in der Lancierung von zahlreichen Volksinitiativen manifestiert – für sechs Wochen Ferien, für die Einführung von Minimallöhnen oder für die Einschränkung des Lohngefälles – , ist nicht nach dem Geschmack von Sabine von der Weid vom Verband der Unternehmer in der Romandie.
«Eine Verschiebung der Debatte von der Verhandlungsebene auf die politische Ebene schadet sowohl den Gewerkschaften wie auch den Unternehmern. Die beiden Parteien verlieren damit einen direkten Gesprächskanal und Gewicht in den Verhandlungen. Dies könnte in Zukunft den sozialen Frieden schwächen.»
Lange spielte der Arbeitsfrieden in der Schweiz keine Rolle, registrierte man doch einerseits Streiks in mit dem Ausland vergleichbarem Ausmass, und fanden andererseits Gewerkschaften oder Arbeiterkommissionen, vor allem in der Industrie, noch keineswegs Anerkennung als gleichberechtigte Partner. Erst Ende der 1920er-Jahre, als moderne Management-Methoden Beschäftigte stärker an ihren Betrieb zu binden begannen, setzte eine öffentliche Debatte ein.
Die von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband am 19.7.1937 für die Maschinen- und Metallindustrie unterzeichnete und als Friedensabkommen bekannt gewordene Vereinbarung ist ein rein schuldrechtlicher Kollektivvertrag, der die absolute Friedenspflicht mit einem mehrstufigen Schiedsverfahren untermauert.
In der Folge gewann der Arbeitsfrieden, nicht zuletzt vom konsensfördernden Klima des 2. Weltkrieges begünstigt, breites Ansehen. Erreicht wurde er allerdings nicht mit rein schuldrechtlichen Vereinbarungen, sondern mit vollständigen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) mit normativem Teil (Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeit).
Diese verbreiteten sich seit Kriegsende rasch und sicherten nach der schnell vergessenen Streikwelle von 1945-49 den Arbeitsfrieden nachhaltig.
(Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz)
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen in einer bestimmten Branche und des Verhältnisses zwischen den Sozialpartnern.
Ein GAV enthält einerseits normative Bestimmungen über Lohn, Arbeitszeit und weitere Bedingungen, anderseits schuldrechtliche Bestimmungen bezüglich der Rechte und Pflichten der Parteien, z.B. die Friedenspflicht (Arbeitsfrieden).
In der Schweiz ist lediglich einer auf zwei Arbeitnehmer einem GAV unterstellt. Zum Vergleich: In Deutschland sind dies zwei auf drei Arbeitnehmer, in Italien vier auf fünf Arbeitnehmer, und in Österreich sind fast sämtliche Arbeitnehmer einem GAV unterstellt.
Die andere Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande ist ausschliesslich dem Arbeitsrecht unterstellt, das in der Schweiz weniger ausgebaut ist als in den meisten europäischen Ländern.
(Übertragung aus dem Französischen: Jean-Michel Berthoud)
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch