«Ohne Bettelverbot können wir uns mehr auf die Integration konzentrieren»
Im Kanton Genf wurde das allgemeine Bettelverbot bis auf Weiteres ausser Kraft gesetzt. Kurz zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Praxis verurteilt. Dies ist eine Erleichterung für die betroffenen Menschen und die Sozialarbeitenden, die sich um sie kümmern.
Am 19. Januar dieses Jahres fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein lang erwartetes Urteil: Es geht dabei um den Fall einer Roma-Frau, die wegen Bettelns in den Strassen von Genf zu einer Geld- und Gefängnisstrafe verurteilt worden war.
Das Urteil war klar ausgefallen: Die Sanktion war unverhältnismässig und «verletzte die Menschenwürde einer äusserst verletzlichen Person». Die Schweiz habe damit gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechts-Konvention verstossen. Dieser sieht das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vor, und damit das Recht, andere Menschen um Hilfe anzugehen.
Der EGMR kritisierte in dem Urteil vor allem das Prinzip eines generellen, pauschalen Bettelverbots in einem strafrechtlichen Rahmen, der eine «schwerwiegende, automatische und fast unvermeidliche Strafmassnahme» nach sich ziehe, ohne die konkrete Situation der Person zu berücksichtigen und ohne dass dazu «solide Gründe des öffentlichen Interesses» bestehen würden.
Die Genfer Staatsanwaltschaft reagierte raschExterner Link auf das Urteil aus Strassburg und setzte das Bettelverbot bis zu einem Entscheid der politischen Behörden über die Aufhebung oder Änderung des Gesetzes vorerst aus. In den Kantonen Waadt und Basel-Stadt hingegen, die für ihre Territorien ebenfalls ein Bettelverbot verfügt haben, geschah noch nichts.
«Diese Art Gesetz verstärkt die Diskriminierung»
Im Rahmen eines Runden Tischs, der am 29. Januar vom Internationalen Festival des Unabhängigen Films in Genf, Black MovieExterner Link, organisiert worden war, setzten sich zwei Fachleute mit dem Urteil des Menschenrechts-Gerichtshofs und der Frage der Integration von armen, schutzbedürftigen Roma-Gemeinschaften auseinander.
Maya Hertig, Vizedekanin der juristischen Fakultät der Universität Genf und Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen RassismusExterner Link (EKR), erinnerte daran, dass die Urteile des EGMR für die Schweiz verbindlich sind. Das Land werde daher innerstaatliches, kantonales Recht anpassen müssen.
«Das Urteil sagt nicht, es sei nicht möglich, das Betteln zu regeln», sagt Hertig. «Ich denke jedoch, dass ein absolutes Verbot, ohne jegliche Rücksichtnahme auf die Situation der einzelnen Personen, nicht mehr haltbar ist.»
Ihrer Meinung nach müssen die entsprechenden Gesetzgebungen nun angepasst werden. Zudem wäre es sinnvoll, sowohl die Sanktionen an sich als auch deren strafrechtlichen Charakter zu überdenken, sagt sie.
«Diese Art Gesetz verstärkt die Diskriminierung», so Hertig, «weil die betroffenen Personen im Gefängnis landen, was in der Bevölkerung rasch ein Gefühl auslöst, dass dies eine kriminelle Bevölkerungsgruppe ist. Dabei sind wir es, die ein harmloses Verhalten kriminalisiert haben.»
«Wir müssten uns fragen, warum es uns so sehr stört, Armut zu sehen.»
Maya Hertig
Hertig ist zutiefst beunruhigt über die Position des BundesgerichtsExterner Link. Dieses anerkennt zwar das Betteln als Grundrecht, ist aber zugleich der Ansicht, es könne trotzdem verboten werden.
«Grundrechte schützen im Wesentlichen Minderheiten, und zu sagen, dass uns die Anwesenheit von Bettlern auf der Strasse missfällt, reicht nicht aus, um diese Rechte einzuschränken. Wir müssten uns fragen, warum es uns so sehr stört, Armut zu sehen», sagt sie.
«Rechtliche Begleitung ist sehr schwere Aufgabe»
Für den Sozialarbeiter Tiberiu Moldovan, Sozialarbeiter in Genf, ist das Urteil des EGMR eine Erleichterung. Er arbeitet im interkulturellen Mediationszentrum der Organisation CaritasExterner Link. Es unterstützt schutzbedürftige Roma-Migranten beim Gang durch die Institutionen.
«Die juristische Begleitung ist eine sehr schwere Aufgabe, denn im Fall einer Busse sind viele Institutionen beteiligt: Die Polizei, die Gerichte, die Bussgeldstellen, die Vollstreckungsstellen… Jetzt können wir uns mehr auf die Integration konzentrieren», sagt er.
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Das Bettelverbot in der Schweiz trifft die Schwächsten
Seit der Gründung dieser Genfer Vermittlungsstelle im Jahr 2015 stehen die Sozialarbeitenden in regelmässigem Kontakt mit rund 300 Menschen. 28 Kinder wurden eingeschult, und rund 50 Familien konnten vom Leben auf der Strasse wegkommen.
«Es wird viel über Menschen geredet, die betteln, weil sie im öffentlichen Raum sichtbar sind», sagt Moldovan. «Aber in Genf arbeiten die meisten Roma und zahlen Steuern. Sie sind Bauleiter, Sozialarbeiter, Übersetzer, Zügelleute und anderes mehr. Einige haben schwierige Zeiten durchgemacht, aber die meisten schafften es, sich aus prekären, unsicheren Situationen zu befreien.»
Das Mediationszentrum verbrachte am Anfang viel Zeit vor Ort, um mit den schutzbedürftigen Roma-Gemeinschaften in Kontakt zu kommen, Beziehungen aufzubauen, ihre Bedürfnisse kennen zu lernen und zu verstehen. «Wir haben zugehört, begleitet und informiert», erklärt Moldovan. «Wir haben Vorschläge gemacht, ihnen aber nie gesagt, was sie tun sollen. Denn es sind unabhängige Erwachsene, die ihre eigenen Entscheide fällen.»
«Es wird viel über Menschen geredet, die betteln, weil sie im öffentlichen Raum sichtbar sind. Aber in Genf arbeiten die meisten Roma und zahlen Steuern.»
Tiberiu Moldovan
Eine Strategie, die Maya Hertig begrüsst: «In Bezug auf gefährdete Gruppen besteht immer die Gefahr der Bevormundung. Häufig denken wir, dass wir besser wissen, was sie brauchen. Stattdessen sollten wir versuchen, ihre Autonomie zu stärken und sie einzubeziehen.»
In den letzten Jahren habe sich die Genfer Vermittlungsstelle viel mit der Erstellung von Lebensläufen für die Arbeitssuche beschäftigt, sagt der Sozialarbeiter Tiberiu Moldovan.
«Diese Menschen haben grosse Fähigkeiten, auch wenn sie keine qualifizierte Ausbildung gemacht haben. Jemand, der zehn Jahre lang auf Baustellen oder in der ökologischen Landwirtschaft gearbeitet hat, hat Erfahrung. Und wir versuchen, diese aufzuwerten und zu würdigen.»
«Roma sind Diskriminierung besonders ausgesetzt»
Die EKR versucht, Wege zu finden, Vorurteile zu bekämpfen und die Integration von Minderheiten zu fördern. «Diskriminierung und Rassismus sind mit Urteilen und Stereotypen verbunden, die wir alle haben», sagt Hertig.
«Diese Vorurteile führen zur Ablehnung des Anderen und zur Ausgrenzung. Wegen ihrer Herkunft, ihrer schwierigen Lage und ihrer Sichtbarkeit im öffentlichen Raum sind bestimmte Roma-Gemeinschaften besonders gefährdet.»
Aufgrund seiner Erfahrungen unter den Roma-Gemeinschaften in Genf hat Moldovan festgestellt, dass Misstrauen und Ablehnung von Seiten der Behörden und der lokalen Bevölkerung sehr negative Folgen haben können.
«Die Menschen kapseln sich ab. Sie haben das Gefühl, dass sie nicht integriert werden können, weil sie dieses Roma-Etikett tragen. Wir verwenden viel Energie darauf, ihnen zu sagen, dass sie das Recht haben, eine Institution um Hilfe zu bitten, Arbeit zu suchen und aus ihren prekären Situationen herauszukommen.»
«Diese Menschen leben in Armut und bedeutender psychischer Not», sagt Moldovan weiter. «Mit Zuhören und Begleitung können wir verhindern, dass [sie] noch mehr isoliert werden. Wenn wir nichts tun, ist keine Integration möglich, und die Menschen drehen sich im Kreis.»
Hertig hält fest, dass die Grundrechte einen negativ ausgerichteten Ansatz haben, der die Diskriminierung ausschliesst, aber nicht dazu verpflichtet, alle Menschen zu integrieren. «Vielleicht sollten wir unsere Gedanken ausweiten und ein Recht auf Inklusion entwickeln.»
Eine junge Frau aus Rumänien, die der Roma-Gemeinschaft angehört, erhielt zwischen 2011 und 2014 in Genf mehrere Geldstrafen wegen Bettelns. Mit Unterstützung der Anwältin Dina Bazarbachi, Präsidentin des Vereins Mesemrom und glühende Verfechterin der Rechte von Bettelnden, ging sie systematisch gegen diese Strafbefehle vor.
Das Genfer Polizeigericht wies die Beschwerde der jungen Frau ab und bestätigte die Sanktionen im Jahr 2014, gefolgt vom Gerichtshof des Kantons Genf und schliesslich der letzten Berufungsinstanz, dem Schweizerischen Bundesgericht.
Dieses kam zum SchlussExterner Link, dass es im Kanton Genf «eine ausreichende gesetzliche Grundlage für das Bettelverbot gibt, und dass dieses durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit respektiert. Das Verbot stellt daher eine zulässige Einschränkung der Garantie der persönlichen Freiheit dar».
Nach diesem Urteil musste die junge Frau in Genf fünf Tage ins Gefängnis, weil sie ihre Geldstrafen nicht bezahlt hatte. Mit ihrer Anwältin zog sie ihren Fall weiter und reichte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde wegen Verletzung der Grundrechte ein.
Am 19. Januar 2021 wurde schliesslich das Urteil des EGMR in dem Fall verkündet, das zum Schluss kam, dass Artikel 8 der Europäischen Menschenrechts-Konvention verletzt wurde: das Recht, sich in einer Notlage an andere um Hilfe zu wenden. Das Gericht verurteilte das pauschale Bettelverbot und die schwere und unverhältnismässige Sanktion, die gegen «eine äusserst verletzliche Person» verhängt worden sei.
(Übertragung aus dem Französischen: Rita Emch)
(Übertragung aus dem Französischen: Rita Emch)
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