Dürfen Sie in der Schweiz heiraten? Was, wenn die Ehe scheitert?
Heirat, Trennung oder Scheidung ist für Ausländerinnen oder Schweizer Frauen mit ausländischen Partnern oft komplizierter als für Schweizer Paare. Ein Ratgeber von "Frauen für Frauen" gibt Antworten auf häufige Fragen.
Frau Y ist mit einem Spanier verheiratet, der hierzulande eine Niederlassungsbewilligung hat. Sie möchte mit ihrer Tochter zu ihm ziehen. Das darf sie nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Im neuen Ratgeber der Rechtsberatungsstelle InfraExterner Link finden Sie – ergänzt mit einigen konkreten Beispielen zur Veranschaulichung – theoretische Ausführungen zu wichtigen Zivilstandsfragen. Hier eine Auswahl*.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um in der Schweiz heiraten zu können?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie dürfen nicht bereits verheiratet und mit Ihrem künftigen Ehemann nicht zu nah verwandt sein.
Falls Sie nicht Schweizer Bürgerin sind, benötigen Sie eine rechtmässige Aufenthaltsbewilligung bis zur Trauung.
Was ist eine Scheinehe?
Eine solche liegt dann vor, wenn das heiratswillige Paar offensichtlich keine Lebensgemeinschaft führt, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will.
Bei Verdacht auf eine Scheinehe kann das Zivilstandsamt die Trauung verweigern. Auch eine bereits geschlossene Ehe kann in diesem Fall für ungültig erklärt oder die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden.
Dürfen Sie Ihren Ehemann, den Sie im Ausland geheiratet haben, in die Schweiz nachziehen lassen?
Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben, dürfen Sie Ihren Ehemann grundsätzlich nachziehen lassen. Ein Anspruch besteht nicht. Der Entscheid liegt im Ermessen der Behörde.
Dürfen Sie Ihr voreheliches Kind aus dem Ausland in die Schweiz holen?
Ja, wenn das Kind minderjährig ist und die Nachzugsfristen eingehalten werden.
Sie müssen dazu einen Antrag auf Familiennachzug stellen.
Was ist eine Trennung?
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Mit der Trennung lösen Sie den gemeinsamen Haushalt auf.
Sind sie und Ihr Ehemann sich über die Regelung der Trennungsfolgen einig, können Sie auch ohne die Hilfe eines Gerichts eine Trennungsvereinbarung erstellen.
Besteht ein Bedürfnis nach Regelung der Trennungsfolgen, können Sie ein Eheschutzverfahren beim Gericht einleiten. Das Gericht regelt insbesondere die Zuteilung der Wohnung, die Betreuung der Kinder sowie die Bezahlung von Unterhaltsbeiträgen.
Die Trennung des gemeinsamen Vermögens sowie des gemeinsamen Eigentums wird erst bei einer allfälligen Scheidung vorgenommen.
Wie lange müssen Sie als Ausländerin in der Schweiz gelebt haben, um nach der Trennung weiterhin hier bleiben zu können?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa davon:
- ob Sie und Ihr Ehemann eine EU-Bürgerschaft besitzen oder Drittstaatsangehörige sind,
- aus welchem Grund Sie eine Aufenthaltsbewiligung erhalten haben,
- ob Sie gut integriert sind.
Dürfen Sie nach der Trennung mit den gemeinsamen Kindern in der Schweiz bleiben?
Als Angehörige eines Drittstaats droht Ihnen der Verlust der Aufenthaltsbewilligung, wenn Sie ungenügend integriert sind oder ihr Aufenthalt weniger als drei Jahre dauerte. Ausnahmen sind möglich.
Dürfen Sie oder der Vater mit den gemeinsamen Kindern ins Ausland ziehen?
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Scheidungs-Geiseln
Wenn Sie und der Vater des Kindes die gemeinsame elterliche Sorge haben, ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht.
Verlegt der Vater den Aufenthaltsort des Kindes gegen Ihren Willen und ohne Zustimmung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder des Gerichts ins Ausland, kann dies eine Kindesentführung darstellen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall umgehend an die Polizei.
Wie können Sie verhindern, dass der Vater die Kinder ohne Ihre Zustimmung ins Ausland mitnimmt?
Sie können beim Gericht oder der KESB eine Ausreisesperre für die Kinder beantragen oder die Pässe der Kinder an einem sicheren Ort hinterlegen (lassen).
Was ist eine Scheidung?
Mit der Scheidung wird die Ehe aufgelöst. Es gibt zwei Wege, sich scheiden zu lassen. Sind Sie und Ihr Ehemann mit der Scheidung einverstanden, können Sie die Auflösung gemeinsam beim Gericht verlangen.
Sind Sie oder Ihr Ehemann gegen die Auflösung der Ehe, besteht ab dem Zeitpunkt der Trennung eine Wartefrist von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann beim Gericht eine Scheidungsklage eingereicht und die Ehe geschieden werden, ohne dass es die Einwilligung von beiden braucht.
In seltenen Extremfällen ist eine Scheidung vor Ablauf der Zweijahresfrist möglich.
*Hier ist nur ein Teil der wesentlichen Fragen aufgeführt. Die Antworten darauf sind nicht vollständig und gekürzt. Es gibt zahlreiche Ausnahmen. (Quelle: InfrabernExterner Link)
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