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Auslandschweizer gerät während Pandemie in Notlage

Thailändisches Gefängnis
Thailand im Ausnahmezustand. Er wurde Ende März erklärt, um offiziell die Pandemie einzudämmen – und kürzlich bis Ende August verlängert. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, dem droh Gefängnis. Keystone / Narong Sangnak

Zwei Monate Gefängnis wegen 20 Minuten. Das droht Florian Urfer und seiner Frau in Thailand. Sie hatten sich nicht an die Ausgangssperre gehalten. Auch andere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wurden zum Teil zu hohen Geld- oder sogar Gefängnisstrafen verurteilt.

«Ich heisse Florian Urfer und lebe seit zehn Jahren mit meiner thailändischen Frau auf der Insel Koh Chang. Ich bin bei der Schweizer Botschaft in Bangkok als Expat registriert», schreibt der aus dem Kanton Wallis stammende Mittvierziger im März an die Schweizer Konsulardienste. «Wir stehen vor einem ernsten Problem mit dem thailändischen Justizsystem. Meiner Frau und mir drohen zwei Monate Gefängnis wegen Verstosses gegen die Ausgangssperre.»

Wie kam es für die Urfers soweit, in einem Land mit 70 Millionen Menschen und nur 3128 positiven Fällen, von denen 58 tödlich verlaufen sind? «Wir wurden um 22:20 Uhr vor unserem Haus festgenommen, als wir nach einem Arbeitstag auf der Türschwelle sassen und thailändische Suppe assen», erzählt Urfer.

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«Die Tourismuspolizei kam vorbei. Wir wurden für eine Nacht inhaftiert und mussten eine Kaution von 80’000 Bath zahlen (etwa 2660 Franken oder ein durchschnittliches Jahresgehalt in Thailand), um vorläufig entlassen zu werden», sagt der ehemalige Spieler der Schweizer Volleyball-Nationalmannschaft.

«Am 12. Mai hätten wir vor den Provinzgerichtshof Trat treten müssen, um eine zweimonatige Haftstrafe zu verbüssen. Aber die Strafe wurde nach unserer Berufung auf Bewährung ausgesetzt.»

Florian Urfer hat auf Koh Chang den Campus Sportbuddies gegründet, den die lokale Bevölkerung kostenlos benutzen darf. Seine thailändische Frau betreibt auf dieser bei Touristen beliebten Insel mit ihrem kristallklaren Wasser eine Kunsthandwerk-Boutique. Nun warten die beiden auf den Gerichtsentscheid.

Florian Urfer und seine Frau
Florian Urfer und seiner Frau drohen zwei Monate Gefängnis wegen Nichteinhaltung der von der thailändischen Regierung verhängten Ausgangssperre. DR

In der Zwischenzeit wurden ihre Schweizer Pässe von den Richtern der Provinz, die drei Autostunden von Bangkok entfernt liegt, beschlagnahmt. Kürzlich haben sie erfahren, dass ein Entscheid zwischen sechs und acht Monate dauern könnte. «Mir persönlich macht das Gefängnis keine Angst, aber meine Frau wird das nicht aushalten», befürchtet der Sportler, der fliessend Thailändisch spricht.

Schweizer Konsulat bedauert

«Es tut uns leid, dass Sie Schwierigkeiten mit den lokalen Behörden haben», antwortete Pierre Chabloz, Generalkonsul in Bangkok. Er schlug Urfer schlug gleichzeitig vor, er solle sich an eine von der Botschaft empfohlene Anwaltskanzlei wenden, «ohne Erfolgsgarantie».

Die thailändische Regierung hatte am 26. März den Ausnahmezustand erklärt und am 3. April ein nationales Ausgehverbot von 22 Uhr nachts bis 4 Uhr morgens verhängt. Auf lokaler Ebene ordneten mehrere Provinzen verschiedene Beschränkungen für das Überschreiten der Provinzgrenzen, eine erhebliche Reduzierung des öffentlichen Verkehrs, die Verpflichtung zum Tragen von Masken im Freien und die Schliessung vieler Geschäfte und Hotels an.

«Bitte halten Sie sich strikt an die Anweisungen der thailändischen Behörden. Jeder Verstoss gegen diese Regeln wird strengstens bestraft. Informieren Sie sich aktiv über die Anweisungen der Regierung und bei den lokalen Medien über die sich regelmässig ändernden Restriktionsmassnahmen», schreibt die Schweizer BotschaftExterner Link auf ihrer Website.

Selbsthilfe empfohlen

In Thailand wurden bisher bereits über 40’000 Personen wegen Nichteinhaltung der Ausgangssperre festgenommen. Wie viele Schweizerinnen und Schweizer sind darunter? Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) führt keine Statistik, hat aber Kenntnis «von einigen Fällen».

Das Departement präzisiert: «Die Schweiz darf sich nicht in ein in einem Drittstaat laufendes Gerichtsverfahren einmischen. Der konsularische Schutz kommt erst ins Spiel, wenn die betroffene Person alles getan hat, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um aus einer Notsituation herauszukommen, indem sie die notwendigen finanziellen Mittel organisiert und beschafft. Niemand kann einen Anspruch auf Hilfeleistungen des Bundes geltend machen.»

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