Kein Geld, kaum Hilfe, aber ein Koffer voller Hoffnung
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer stehen teils vor existentiellen Problemen. Ob sie auf Hilfe der Schweiz zählen können, ist fraglich. Das Beispiel von Patrik Schneider aus Kolumbien zeigt, wie hoch die Hürden sind. Und wieviel Pioniergeist jetzt gefragt ist.
«Berücksichtigt die milliardenschwere Soforthilfe des Bundes uns auch?» Eine Frage, die sich zahlreiche Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in diesen Tagen stellen. Gibt es doch viele, die sich im Ausland selbständig gemacht und sich über Jahre ein eigenes Unternehmen aufgebaut haben.
Dann kam das Virus. Das Schweizer Restaurant in Thailand, das Nagelstudio in Kolumbien oder das Bed and Breakfast in Italien: Früher oder später mussten sie ihren Betrieb im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus einstellen – spätestens der fast überall verordnete Lockdown zwang sie dazu. Die oftmals einzige Einnahmequelle brach von einem Tag auf den anderen weg.
Während die einen hoffen, dass der Spuk schnell vorüber geht und sie bald wieder ein Einkommen haben, sind andere in die Schweiz gereist, um hier wenigstens noch ein bisschen etwas zu verdienen, um sich über Wasser zu halten und die Fixkosten im Ausland decken zu können. Als Notanker hoffen einige nun auch auf die Hilfe des Bundes.
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Wer kann beim Bund nun Hilfe beantragen?
Aber haben Auslandbürger darauf Anrecht? Einen ersten Anhaltspunkt gab Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit SECO an der Pressekonferenz des Bundes am 23. März. Er antwortete auf die Frage nach Wirtschaftshilfe für Auslandschweizer: «Wenn sie in die Schweiz zurückkommen, gehe ich davon aus, dass sie von all den Massnahmen, die in der Schweiz gelten, profitieren können.»
Und weiter: «Ob für Auslandschweizer im Ausland Massnahmen vorgesehen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Das wäre eine weitere Anspruchsgruppe, die wir auf die Liste aufnehmen würden.» Derweil versucht die Auslandschweizer-OrganisationExterner Link ASO zu verifizieren, ob Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in ihrem Wohnland von dem Hilfspaket profitieren können. Die ASO schreibt: «Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass dies im Allgemeinen nicht der Fall ist.»
Vermehrt erhält die ASO nun Anfragen von Auslandschweizern, die im Wohnland finanzielle Probleme haben, dort aber verbleiben wollten. Da komme unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialhilfe zum Zug, aber nur dann, wenn die eigenen Möglichkeiten und allfällige Hilfen des Gaststaates keine Verbesserung der Notlage bringen könnten.
«Uns wurde mitgeteilt, dass die Botschaften aktuell befristet bis Ende April 2020 eine spezielle Kompetenzzuweisung erhalten haben. Das bedeutet, dass die nötigen Formulare dort bezogen und eingereicht werden können», teilt die ASO mit. So verweist die Organisation an die Schweizer Vertretungen vor Ort.
Wohl keine Chance auf finanzielle Unterstützung
Auch dem 42-jährigen Patrik Schneider stellen sich finanzielle Fragen. Vor eineinhalb Jahren nach Kolumbien ausgewandert, betreibt er mit seiner kolumbianischen Partnerin in Cartagena ein Nagelstudio und seit Ende Januar ein Tattoo-Studio mit neun Angestellten. Am 20. März hat er als Vorsichtsmassnahme beide Geschäfte geschlossen, wenig später verhängte der Staat den totalen Lockdown.
«Die Krise trifft uns im dümmsten Moment», sagt er. Die beiden Betriebe sind die einzige Einnahmequelle für das Paar. Ausserdem befinden sich die beiden immer noch in der Aufbauphase und konnten deshalb noch keine Reserven anlegen. «Jetzt, da sämtliche Einnahmen weggebrochen sind, wissen wir nicht mehr weiter. Die Fixkosten bleiben und die sind in Cartagena sehr hoch», erzählt der ehemalige Sportjournalist und Art Director.
Patrik Schneider ist kurzentschlossen in die Schweiz gekommen, um hier temporär zu arbeiten. So will er dafür sorgen, dass er seine Existenz in Kolumbien sichern kann. Die Jobsuche in der Schweiz gestaltete sich aber nicht einfach. Und so wandte er sich umgehend an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA sowie an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Kann auch er vom Hilfspaket profitieren?
Das Mail, das Schneider als Antwort vom SECO erhalten hat, schafft Klarheit: Schweizerinnen und Schweizer können im Ausland nicht auf finanzielle Hilfe hoffen. «Die Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus hat zum Ziel, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen mit Sitz in der Schweiz eine rasche Unterstützung erhalten», heisst es.
Das EDA wiederum verwies ihn an die Schweizer Botschaft in Bogotá. Dort könne er entweder Sozialhilfe oder eine vorübergehende Nothilfe beantragen. Ob er diese aber auch bekommen wird, ist damit aber noch nicht beantwortet.
Wer ist ein Rückkehrer?
Nicht abschliessend geklärt bleibt vorderhand auch, wer in den Augen des SECO als Rückkehrer gilt. Der Leiter der Direktion für Arbeit SECO sprach offenkundig von dauerhaften Rückkehrern, die Chancen auf Hilfe hätten.
Noch sind das – wenn überhaupt – ganz wenige. Mehr könnten es werden, wenn die Rezession in einigen Ländern tiefergreifend wird – und zur Rückreise zwingt.
Patrik Schneider hingegen ist in die Schweiz zurückgereist, möchte aber dereinst wieder zurück nach Kolumbien. «Wenn möglich will ich natürlich nicht vom Staat Geld beziehen, sondern die Lücke selbst finanzieren», sagt er.
Mittlerweile hat Schneider in der Logistik Arbeit gefunden und sucht noch weiter nach einem zusätzlichen Nebenjob. «Falls es irgendwie geht, will ich meinen kolumbianischen Angestellten Geld schicken», sagt er. In Kolumbien lebe man eher von Tag zu Tag – Sparen sei dort nicht verbreitet. «Wenn nichts mehr reinkommt, wird das für viele ein grosses Problem.»
Hier in der Schweiz kann der Auslandschweizer seine Fixkosten dank guten Freunden niedrig halten. Jetzt hofft er, dass die Krise bald vorüber ist und er seine Betriebe in Kolumbien wieder öffnen kann. Sein Plan: Zurück nach Kolumbien geht es mit einem Job im Gepäck, der nicht an einen Ort gebunden ist.
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