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Auslandschweizer: Viele Fragen an das EDA

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Diplomat Laurent Perriard (oben links) nahm sich bei SWI swissinfo.ch Zeit für die Anliegen der französischsprachigen Auslandschweizerinnen. SWI swissinfo.ch

Für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland kann die physische und soziale Distanz eine Belastung sein, in der Pandemie erst recht. SWI swissinfo.ch organisierte diese Woche eine Videokonferenz in französischer Sprache. Thema war "Corona: die Folgen für die Auslandschweizer".

«Wie ist es möglich, dass es sich anfühlt, als ob uns ein Ozean trennt, wenn ich eine Flugstunde von der Schweiz entfernt bin», sagte ein Teilnehmer. Neben der emotionalen Belastung hat die Pandemie konkrete Auswirkungen auf das Leben vieler Auslandschweizer, vor allem derjenigen, die ein eigenes Unternehmen besitzen. Ein weiteres Thema, das die Schweizer Expat-Gemeinschaft in letzter Zeit beschäftigt hat, ist die Frage der Impfung gegen Covid-19.

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Gast in der virtuellen Runde war Laurent Perriard, der stellvertretende Direktor der Konsularischen Direktion im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Perriard ist dort zuständig für die Auslandschweizer. Er gab den Teilnehmenden, die sich aus Ländern wie Mexiko, Kanada, Sri Lanka und Belgien zugeschaltet hatten, wertvolle Informationen. Er erinnerte sie zum Beispiel daran, dass nach Artikel 24 der Verfassung jedem Schweizer Bürger das Recht auf Einreise in die Schweiz garantiert ist.

Was ist mit der Impfung?

Zum aktuellen Thema der Impfung verwies der Diplomat an das Territorialitätsprinzip. Dies bedeutet, dass Auslandschweizer grundsätzlich in ihrem Wohnsitzland geimpft werden. Von der Schweiz zugelassene Impfstoffe können aus logistischen Gründen nicht zu Botschaften oder Konsulaten transportiert werden, da ihre Lagerung zu anspruchsvoll ist. «Es wird daher nicht möglich sein, sich in Ihrer diplomatischen Vertretung impfen zu lassen», erklärte Perriard. Dies gilt auch für konsularisches Personal.

Auf der anderen Seite kann sich jeder, der in der Schweiz krankenversichert ist, auf Schweizer Boden impfen lassen. Laurent Perriard riet, sich an die kantonale Stelle ihres letzten Wohnsitzes zu wenden, um herauszufinden, was getan werden kann.

Und wenn alles bergab geht?

Oft ist der Auslandaufenthalt mit beruflicher Selbständigkeit verbunden. Besonders betroffen von der Pandemie sind jene, die innerhalb weniger Monate und je nach Tätigkeitsfeld alles oder fast alles verloren haben. Laut Laurent Perriard müssen sich Menschen in finanziellen Schwierigkeiten zunächst an ihre Verwandten und/oder ihren Wohnsitzstaat wenden, wenn sie in Not geraten. Wenn dies keine Lösung bringt, können sich Auslandschweizer an die nächstgelegene diplomatische Vertretung wenden. Darüber hinaus gibt es Hilfsfonds, die u.a. von der Auslandschweizer-Organisation (ASO) und von Hilfsvereinen in mehreren Ländern angeboten werden.

Wenn alle Ressourcen ausgeschöpft sind, muss nach Ansicht des Experten eventuell eine dauerhafte Rückkehr in Betracht gezogen werden. Das EDA bietet Hilfestellung zur nachhaltigen Rückkehr und einen praktischen Leitfaden.

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Auf der EDA-Website finden Sie in einem speziellen Bereich für Auslandschweizer Antworten auf viele der am häufigsten gestellten Fragen.

Auslandschweizern, die nicht fündig werden, rät Laurent Perriard, sich zunächst an die nächstgelegene Botschaft oder das Konsulat zu wenden. Sie können dann mit dem EDA Kontakt aufnehmen, entweder per E-Mail oder per Telefon. «Unser Land ist kompliziert. Viele Akteure sind an der aktuellen Situation beteiligt», räumt der Diplomat ein. «Wenn Sie Fragen haben, bündeln Sie sie nicht alle in einer Nachricht. Fragen Sie sie je nach Thema separat. Dann können wir sie an die zuständige Stelle weiterleiten.»

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Die Schweiz bezahlt Sozialhilfe an Auslandschweizer

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Geraten Auslandschweizer in finanzielle Not, können sie in der Schweiz Sozialhilfe beantragen. Es gibt allerdings einige Hürden.

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