Wer kann in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen?
Wer in der Schweiz die Stelle verliert, kann unter bestimmten Bedingungen Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. In der Regel erhalten Betroffene rund zwei Jahre lang 70% ihres Gehalts.
Jeden Monat zahlen die Arbeitnehmenden in der Schweiz und ihre Arbeitgeber einen Betrag an die ArbeitslosenversicherungExterner Link. Die Versicherung leistet finanzielle Beiträge zugunsten von Personen, die ihre Stelle verlieren, bis diese eine neue Arbeit finden. Aber diese Unterstützung ist zeitlich begrenzt und von einigen Bedingungen abhängig. Im Folgenden einige Erläuterungen.
Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgeber müssen Beiträge an die ArbeitslosenversicherungExterner Link zahlen. Der Arbeitgeber zahlt die eine Hälfte der Beiträge, die Arbeitnehmenden die andere Hälfte. Der Beitragssatz beträgt 2,2% des Jahresgehalts bis 148’200 Franken und 1% des Betrags, der über einem Jahresgehalt von 148’200 Franken liegt.
Selbständige, Familienmitglieder von landwirtschaftlichen Betrieben sowie Rentnerinnen und Rentner sind nicht verpflichtet, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Letztere haben auch keinen Anspruch auf Leistungen dieser Versicherung.
Um Leistungen zu erhaltenExterner Link, muss man in der Schweiz wohnhaft sein und in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Das heisst, man muss eine Tätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ausgeübt haben.
Viele Sonderfälle sind für den Fall einer Arbeitsunterbrechung wegen Kinderbetreuung, Auslandsarbeit, Militärdienst oder Krankheitsfällen vorgesehen. Alle Betroffenen müssen sich bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) über ihre Rechte und Pflichten informieren.
Selbständig Erwerbende haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, ebenso wenig wie Angestellte, die Partner oder Mitglieder des Leitungsorgans eines Unternehmens sind, oder Ehepartner von Firmenchefs.
Zunächst muss man den Stellenverlust der Wohngemeinde oder dem RAV melden und danach eine Arbeitslosenkasse auswählen, bei der man Leistungen beantragen will. Es ist ratsam, die administrativen Schritte möglichst umgehend zu erledigen und die Empfehlungen des RAV zu befolgen, um mit der Suche nach einer neuen Stelle zu beginnen.
Solange eine Person Arbeitslosengeld bezieht, muss sie beim RAV regelmässig den Nachweis erbringen, dass sie aktiv nach einer neuen Stelle sucht. Das bedeutet, dass sie Bewerbungen einreichen und jede als geeignet erachtete Stelle akzeptieren muss. Sie ist auch verpflichtet, anderweitige Einkommen, Krankheiten oder Unfälle zu melden.
Die Arbeitslosenversicherung zahlt fünf Taggelder pro Woche, basierend auf den Arbeitstagen. Der Betrag wird grundsätzlich auf der Grundlage des in den letzten sechs Monaten bezogenen Einkommens berechnet.
Die Entschädigung beträgt 80% des früheren Gehalts, wenn die versicherte Person Unterhaltspflichten für Kinder unter 25 Jahren hat oder das Einkommen höchstens 3797 Franken pro Monat beträgt. In den anderen Fällen beträgt sie 70% des früheren Gehalts.
In der Regel werden die Leistungen zwei Jahre lang gezahlt, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen.
Ja, berufliche Aktivitäten werden sogar von den RAV gefördert. Aber alle Einkünfte müssen deklariert werden.
Ja, pro 60 Tage Arbeitslosigkeit haben sie Anspruch auf 5 Tage bezahlten Urlaub. Aber Sie müssen mindestens 60 Tage nach Ihrer Anmeldung warten, um ihren ersten Urlaub nehmen zu können.
Ja, wenn die arbeitslose Person bestimmte Regeln nicht einhält, kann die Zahlung von Leistungen für Zeiträume von 1 bis 60 Tagen ausgesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn die Person aus eigenem Verschulden arbeitslos wird, wenn sie sich nicht genügend um eine neue Stelle bemüht, wenn sie eine als zumutbar geltende Stelle ablehnt oder wenn sie wichtige Informationen verschweigt.
Es ist wichtig, mit dem RAV zu prüfen, ob eine Fristverlängerung oder eine temporäre Stellenbesetzung oder eine andere Form der Entschädigung möglich ist.
Wenn die Person das Ende der AnspruchsberechtigungExterner Link erreicht hat und in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann sie bei der SozialhilfestelleExterner Link der Gemeinde Unterstützung beantragen. Es ist ratsam, beim RAV registriert zu bleiben, um weiterhin Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche zu erhalten.
Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote in der Schweiz ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedrig: Ende 2019 lag sie bei 2,5%Externer Link, verglichen mit einem Durchschnitt von 6,2% in der EU-28 und 7,4% in der Eurozone.
Die Schweizer Berechnung der Arbeitslosenquote berücksichtigt jedoch nur Personen, die bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet sind. Arbeitssuchende am Ende ihres Anspruchs oder solche, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, werden nicht mitgezählt. Gemäss Statistiken der Internationalen Arbeitsorganisation (ILOExterner Link) betrug die Arbeitslosenquote in der Schweiz Ende 2019 4,4%, während das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) 2,3% verzeichnete.
Die Schweiz berechnet ihre Arbeitslosenquote mit der Anzahl der registrierten Arbeitslosen geteilt durch die Anzahl der Erwerbstätigen, multipliziert mit 100.
Die ILO berechnet ihre Arbeitslosenquote mit der Zahl der Arbeitslosen als Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten und Arbeitslosen.
Hier finden Sie Erläuterungen des SecoExterner Link zu den verschiedenen Arten von Arbeitslosenstatistiken.
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Die Pandemie der Langzeit-Arbeitslosigkeit
(Übertragung aus dem Englischen: Peter Siegenthaler)
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