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Für behinderte Kinder und deren Eltern ist die Quarantäne eine Herausforderung

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Die Distanzregeln können für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen beunruhigend sein. Keystone / Gian Ehrenzeller

Eltern, die aufgrund der Coronakrise aufhören müssen zu arbeiten, um ein Kind zu Hause zu betreuen, haben Anspruch auf eine Verdienstausfall-Entschädigung. Die Massnahme gilt für alle Kinder bis zum Alter von 12 Jahren. Für Eltern von Kindern mit Behinderungen macht die Regierung aufgrund der spezifischen Probleme eine zusätzliche Geste.

Die Gesundheitskrise ist eine Herausforderung für Eltern. Da Kindergärten und Schulen vorübergehend geschlossen sind, muss eine Lösung für die Betreuung der Kinder gefunden werden. Und es kommt nicht in Frage, sich an die Grosseltern zu wenden, wie dies normalerweise oft der Fall ist, weil ältere Personen durch das Coronavirus besonders gefährdet sind.

Deshalb gibt es für Eltern manchmal keine andere Lösung, als ihre berufliche Tätigkeit zu unterbrechen, um sich zu Hause um die Kinder zu kümmern. Um diesen Eltern zu helfen, einigte sich der Bundesrat bereits am 20. März darauf, dass eine Verdienstausfall-Entschädigung erhalten soll, wer Kinder bis zum Alter von 12 Jahren betreuen muss.

Bis 20 Jahre

Am vergangenen Freitag kündigte die Regierung eine zusätzliche Geste für Eltern von Kindern mit Behinderungen an. «Weil diese Altersgrenze Eltern von Kindern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Schwierigkeiten bereitet, setzt sie der Bundesrat bei diesen Fällen auf 20 Jahre hinauf», heisst es in einer MedienmitteilungExterner Link.

Davon profitieren Eltern, die zu Hause ein Kind betreuen, dessen Sonderschule oder Rehabilitationszentrum wegen der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie geschlossen ist, oder die Anspruch auf einen Zuschlag für Intensivpflege von der Invalidenversicherung (IV) haben.

Eltern von Jugendlichen mit Behinderungen, die in eine Regelschule integriert sind oder die keine Intensivbetreuungs-Zuschläge erhalten, haben keinen Anspruch auf Verdienstausfall-Entschädigung ab dem zwölften Geburtstag ihres Kindes, so wie es bei allen anderen Kindern der Fall ist.

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Spezifische Schwierigkeiten

Kinder ab 12 Jahre können sich in Quarantäne relativ gut selbst beschäftigen. Bei beeinträchtigten Kindern ist die Situation jedoch viel schwieriger.

Verschiedene körperliche Behinderungen erfordern mehr oder weniger Hilfe, um sich zu bewegen, zu kleiden oder sich zu ernähren. Aber auch die verschiedenen Formen der geistigen Behinderung können viel Unterstützung erfordern.

«Das Verständnis restriktiver Massnahmen erfordert eine Vielzahl kognitiver Kompetenzen, die bei Personen mit kognitiver Beeinträchtigung eingeschränkt oder auch nicht vorhanden sind. Dies kann zu Gefühlen wie Frustration, Wut, Ohnmacht, Verunsicherung und Angst oder sogar Panik führen. Solche Gefühle können sich durch Rückzug und depressive Verstimmungen oder durch erhöhte Spannungen und aggressive Verhaltensweise ausdrücken», erklärt Simone Rychard, Leiterin der Fachstelle Lebensräume von insiemeExterner Link, der Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung.

«Gleichzeitig haben viele Menschen mit geistiger Behinderung ein feines Sensorium für vorhandene Gefühlszustände bei ihren Mitmenschen. Sie nehmen Spannungen, Verunsicherung und Ängste bei ihren Angehörigen, bei Mitbewohnenden oder bei Betreuungspersonen wahr. Diesem Umstand ist zurzeit besonders Rechnung zu tragen», sagt sie.

Die Situation kann bei Formen geistiger Beeinträchtigung sehr angespannt sein, bei denen Rituale sehr wichtig sind, zum Beispiel bei einigen Formen von Autismus.

«Bereits unter normalen Umständen brauchen kleinste Veränderungen eine sorgfältige Planung und Einführung, ein schrittweises Vorgehen mit viel Zeit und eine enge Begleitung», sagt Rychard. «Durch das Coronavirus erleben wir nun alles andere als normale Zustände. Das kann zu einer Überforderung führen. Im schlimmsten Fall kann das zu massiv aggressiven Verhaltensweisen gegen sich selbst, andere Personen oder Gegenstände führen.»

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Weniger Unterstützungsangebote

Um der Herausforderung der Kinderbetreuung gerecht zu werden, haben sich Eltern solidarisiert und helfen sich gegenseitig. Benachbarte und befreundete Familien arbeiten zusammen. Hausunterricht und Kinderbetreuung werden auf mehrere Erwachsene und verschiedene Eltern aufgeteilt.

Aber bei einem Kind mit Behinderung ist das komplizierter. «Die Betreuung eines Kindes mit Behinderung lässt sich meist nicht so einfach oder gar nicht an eine fremde Person übergeben», sagt Rychard. Sie erfordere zu viel spezifisches Wissen und Erfahrung.

Freizeitaktivitäten oder Möglichkeiten für Ausflüge und gemeinsames Spielen seien wegen der Beeinträchtigung des Kindes oft eingeschränkt. «Auch verfügen Kinder und Jugendliche mit Behinderung bisweilen über wenige oder gar keine Freunde und Kolleginnen in ihrer Nachbarschaft, mit denen sie die Freizeit selbständig und ohne Betreuung verbringen könnten.»

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Gut, aber es könnte besser sein

Die Behindertenorganisationen begrüssen den Entscheid des Bundesrates. Sie sind jedoch noch nicht ganz zufrieden und fordern, dass auch die Eltern erwachsener behinderter Kinder Verdienstausfall-Entschädigungen erhalten können.

«Enttäuschend ist aber, dass der Bundesrat die Lücke nicht vollumfänglich geschlossen hat», sagt Inclusion HandicapExterner Link, der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen. «Denn auch viele Angebote für Personen über 20 Jahren, die auf eine Tagesstruktur angewiesen sind, sind geschlossen worden. Eltern und Angehörige, die nun in die Bresche springen und dadurch einen Erwerbsausfall erleiden, gehen jedoch leer aus.»

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