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Was passiert, wenn ich die Quarantäne nicht einhalte?

Menschen mit Maske
Menschen vor einer Corona-Virus-Klärungsstelle an einem Berliner Spital. Keystone / Alexander Becher

Im Zug hustet jemand absichtlich anderen Passagieren ins Gesicht. Ein angesteckter Patient flieht aus der Quarantäne. Jemand verlässt die rote Zone in Italien und reist ins Tessin. Ist unkooperatives Verhalten in der Corona-Krise strafbar?

Laut Schweizer StrafgesetzbuchExterner Link ist es verboten, «aus gemeiner Gesinnung» eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit zu verbreiten. Zuwiderhandlungen werden mit einem bis fünf Jahre Gefängnis bestraft.

Auch das EpidemiengesetzExterner Link sieht Strafbestimmungen vor, wenn sich jemand beispielsweise «einer angeordneten medizinischen Überwachung» entzieht, sprich: aus der Quarantäne abhaut, die beim Corona-Virus aktuell 10 Tage dauert.

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Was heisst das konkret?

Busse bis 5000 Franken

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt gegenüber swissinfo.ch, dass das Corona-Virus eine «gefährliche Krankheit» im Sinne von Art. 231 des Strafgesetzbuches ist.

Von besonderer Bedeutung sei jedoch der subjektive Tatbestand, betont das BAG. Die Verbreitung einer Krankheit müsse das Handlungsziel des Täters sein, und er müsse mit einer «gemeinen Gesinnung» handeln. Auf jemanden, der unerlaubt die Quarantäne verlässt, dürften diese Bedingungen wohl kaum zutreffen. «In der Praxis wird Art. 231 des Strafgesetzbuches bei Corona deshalb bedeutungslos sein», schreibt das BAG in einer schriftlichen Antwort an swissinfo.ch.

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Wer sich einer angeordneten Quarantäne entzieht, kann mit einer Busse bestraft werden, betont das BAG. Das Epidemiengesetz sieht Bussen bis 5000 Franken vor. Die Kompetenz, eine Sanktion auszusprechen, liegt bei den kantonalen Staatsanwaltschaften, wie der Tessiner «Stato maggiore cantonale di condotta» gegenüber swissinfo.ch bestätigt. Dieser kantonale Führungsstab ist für die Bewältigung der Corona-Krise im Tessin verantwortlich. Bis jetzt wurden im Kanton Tessin noch keine entsprechenden Fälle registriert.

Bussen werden auch ausgesprochen, wenn jemand verbotene Grossanlässe durchführt. Am 28. Februar hat die Schweizer Regierung alle Versammlungen mit mehr als 1000 Personen vorübergehend verboten.

Husten ist nicht verboten

Panik auslösen beim Anhusten fällt hingegen laut BAG nicht unter das Epidemiengesetz. Dieses erinnert daran, dass die Empfehlungen des BundesratesExterner Link rechtlich nicht verbindlich seien, sondern als Informationen dienten, wie man sich und andere schützen könne.

Der Tessiner Führungsstab sagt gegenüber swissinfo.ch, dass ein blosses Husten in Richtung Dritter nicht ausreiche, um den Tatbestand der «Schreckung der Bevölkerung» gemäss Art. 258 des StrafgesetzbuchesExterner Link zu erfüllen.

Und was ist, wenn eine Person sich einfach so, also nicht wegen der Arbeit oder aus zwingenden Gründen, in eine so genannte «rote Zone» begibt? «In der Schweiz und im schweizerischen Rechtssystem ist der Begriff der roten Zone nicht vorgesehen. Die Frage sollte an die italienischen Behörden gerichtet werden. Wenn auf unserem Territorium Massnahmen gemäss Artikel 40 des Epidemiengesetzes ergriffen werden, sind Verstösse in jedem Fall eine Straftat», schreibt der Tessiner Führungsstab.

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In Italien und Russland muss man ins Gefängnis

Die Schweizer Gesetzgebung scheint milder zu sein als jene in anderen Ländern. In Italien sieht das Regierungsdekret vom 8. März – in dem die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus aufgeführt sind – Sanktionen bei Nichteinhaltung des Abstands von einem Meter zwischen Personen sowie bei Verletzung der Reisebeschränkungen oder der Vorschriften für Bars, Restaurants, Geschäfte und Einkaufszentren vor, wie Sole 24 OREExterner Link schreibt.

Auf dem Papier umfassen die möglichen Sanktionen auch eine Verhaftung, stellt die Mailänder Zeitung fest. Wer zum Beispiel gegen die Reisebeschränkungen verstösst, wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Monaten und einer Geldstrafe von bis zu 206 Euro bestraft. Die Zeitung zitiert den Gesundheitsminister Roberto Speranza, der mit harter Hand durchgreifen will, wenn infizierte Personen frei herumlaufen.

In Hongkong riskiert jeder, der sich nicht an die Quarantäne hält, sechs Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von etwa 3200 Franken.

Die Stadt Moskau hat ihrerseits angekündigt, dass die Nichteinhaltung der Massnahmen zu einer Geldstrafe von 80’000 Rubel (ca. 1000 Franken) führen kann. In Fällen, in denen die Übertretung zum Tod einer Person geführt hat, wird eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt.

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