Was Auslandschweizer vor der Rückkehr beachten müssen
Jedes Jahr kehren rund 24'000 Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen zurück in die Schweiz, und viele weitere denken darüber nach. Aber Achtung: Der Schritt stellt die Rückkehrer oft vor Probleme. Welche Angebote gibt es, um ihnen das Leben hier zu erleichtern?
«Ohne guten Plan zurückzukommen, kann man sich nicht leisten», sagt Anne-Christine Favrod. «Man braucht Ersparnisse für rund ein Jahr.» Nach zwölf Jahren in Grossbritannien zog Favrod kürzlich zurück in die Heimat – ohne konkrete Aussicht auf eine Arbeitsstelle in der Schweiz. Sie konnte sich auf ihre Ersparnisse verlassen sowie auf Hilfe von Familie und Freunden. Richtig angekommen ist sie noch immer nicht.
Die Walliserin sucht nun nach einer Teilzeitstelle, bis sie ihre eigene Firma im Bereich der Komplementärmedizin gründen kann. Aber sie findet den Schweizer Arbeitsmarkt weniger flexibel als jenen in Grossbritannien, wo sie mehrere Jobs kombinieren konnte.
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Ihre letzte Arbeitsstelle in der medizinischen Forschung wurde gestrichen, als das Brexit-Referendum die europäische Finanzierung des Projekts in Frage stellte. «Ich brauche jemanden, der mir eine Chance gibt, denn ich habe keinen traditionellen Lebenslauf. Aber in der Schweiz ist es schwieriger, jemandem eine Chance zu geben, die Arbeitskultur ist nicht sehr entspannt», sagt sie.
Christian Hager ist kürzlich von den Philippinen in die Schweiz zurückgekehrt – vorerst ohne seine kleinen Kinder. «Ich kann es mir aus finanziellen Gründen noch nicht leisten, sie mitzubringen», sagt er. «Ich will, dass sie hier in der Schweiz gut leben können.»
Laut Sarah Mastantuoni, Direktorin der Auslandschweizer-Organisation (ASO), beantwortet ihr Büro jährlich rund 350 Anfragen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die zurückkehren wollen. Viele Fragen haben mit Finanzen und Arbeitssuche zu tun, denn die Schweiz ist ein teures Land für Menschen mit ausländischen Löhnen. Dies kann eine Rückkehr in die Schweiz ohne Job erschweren oder unmöglich machen.
Das zeigen auch die Kommentare einiger Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen, die kürzlich ihre Gedanken über eine Rückkehr in die Schweiz mit swissinfo.ch geteilt haben:
Ruth Annick Salomon: «Ich bin Auslandschweizerin und die meisten meiner Familienmitglieder leben in der Schweiz. Ich möchte sobald wie möglich zurückkehren – ich halte meinen Schweizer Pass und die Identitätskarte bereit! Ich habe den grössten Teil meines Lebens in den USA verbracht, wo das soziale Gefüge ausfranst. Mein Vater wurde ermordet und ich wurde sexuell missbraucht, aber beide Verbrechen wurden nie richtig verfolgt. Ich fühle mich in den USA nicht sicher und möchte gerne in ein Land zurückkehren, das den sozialen Vertrag mit den Bürgern einhält. Eine Arbeit zu finden ist zwar eine grosse Hürde, aber ich habe ein Zertifikat, um Englisch zu unterrichten. Ich unterrichte auch Wirtschaft und Statistik. Es wäre toll, wenn es mehr Anleitungen für den Rückzug in die Schweiz gäbe.»
Georgina: «Ich bin britisch-schweizerische Doppelbürgerin. Ich bin in London geboren und aufgewachsen. Meine (Schweizer) Grosseltern mütterlicherseits lebten auch in London und wir hatten immer ein nahes Verhältnis zu Land und Kultur – ich besuchte die ASO-Sommercamps im Alter von 13-18 Jahren, nach meinem Schulabschluss verbrachte ich ein Zwischenjahr in der Schweiz und absolvierte später ein Praktikum in Basel. Ich hoffe, in den nächsten zwei oder drei Jahren in die Schweiz zurückkehren zu können. Ich wäre gerne direkt nach meinem Universitätsabschluss in die Schweiz gezogen, aber die Jobaussichten waren nicht so gut wie in London. Was sind die Hürden für den Umzug? Nun, meine Muttersprache ist Englisch, und meine Deutsch- und Französischkenntnisse entsprechen nicht denen eines Muttersprachlers. (…) Tipps und Anlaufstellen für junge Auslandschweizer sind SEHR beschränkt. Was auch erwähnt werden muss: Ursprünglich hätte ich gerne in der Schweiz studiert (…). Aber Schweizer Universitäten verstehen das britische Schulsystem nicht und es war sehr schwer, sich mit ausländischen Qualifikationen zu bewerben. Am Ende studierte ich Internationale Beziehungen an der Exeter University in Grossbritannien.»
Anonym: «Ich lebe seit zwei Jahren in Kenia. Ich vermisse die Sicherheit und eine gesunde Umwelt, doch wegen mangelnden Jobaussichten konnte ich noch nicht in die Schweiz zurückkehren.»
Carole Cooper-Hankh: «Nach 20 Jahren in Grossbritannien würde ich gerne wieder in die Schweiz zurückkehren. (…) Das Problem ist, dass ich auf die 50 zugehe, was für Schweizer Arbeitgeber alt ist und meine Jobaussichten schmälert. Zudem habe ich viele ausländische Qualifikationen, die von der Schweiz möglicherweise nicht anerkannt werden. Zudem habe ich in Zeitungsartikeln gelesen, dass viele Schweizer Arbeitgeber einen Auslandaufenthalt nicht unbedingt als Pluspunkt ansehen. (…) Ich denke, dass ich in der Schweiz eine ähnlich qualifizierte Arbeit wie hier in Grossbritannien verrichten könnte, aber der Rückzug wäre mit Kosten von Tausenden von Franken verbunden, die ich nicht habe. Die Schweiz ist ein teures Land und die britischen Löhne können die Schweizer Lebenshaltungskosten nicht decken.»
Anonym: «Ich bin sehr nostalgisch gegenüber der Schweiz, gleichzeitig fühle ich mich aber zu entfremdet. In eine Gesellschaft zurückzukehren, die mir mein Bedürfnis mehr Reis als Brot zu essen abspricht und meine nicht-schweizerischen Gewohnheiten verurteilt, ist eine schwierige Entscheidung. Im Ausland werden wir beeinflusst, wir verlieben uns in andere Sitten, Werte und Verhaltensweisen. Ich bin nicht sicher, ob solche Menschen in der Schweiz noch willkommen sind. Mein Konsumverhalten hat sich zudem verändert. Ein niedrigeres Einkommen und niedrigere Preise. Nach Hause zu gehen ist unglaublich teuer, sogar bloss für Ferien. Ohne berufliche Perspektive zurückzukehren ist suizidal. Ich bin verpflichtet, bis 2020 zurück zu gehen, aber ich bin mehr besorgt als glücklich darüber.»
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Rückkehr aus europäischen Ländern
Grundsätzlich haben Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland gelebt haben, Anspruch auf Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe. Doch nach Angaben der Sektion Auswanderung SchweizExterner Link des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) müssen Auslandschweizer, die in einem EU/EFTA-Land arbeitslos werden, ihre Ansprüche zuerst dort geltend machen.
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Wir laden Sie ein, liebe Auslandschweizer…
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) präzisiert, dass vor der Ausreise mit einem speziellen Formular (Nachweis über die Dauer des Leistungsexports in die EU oder kurz PD U2Externer Link) die Mitnahme von Arbeitslosenentschädigungen für die Arbeitssuche in der Schweiz beantragt werden soll. Das Formular wird dann beim lokalen Arbeitslosenamt in der Gemeinde eingereicht, wo der zurückkehrende Auslandschweizer die Registrierung vornimmt. Ab diesem Zeitpunkt muss er oder sie die gleichen Bedingungen wie andere Arbeitssuchende in der Schweiz erfüllen (regelmässiges Coaching, Einreichen einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen etc.), um weiterhin Arbeitslosengelder zu erhalten.
Die Arbeitslosengelder werden nach Ankunft der Person in der Schweiz noch während drei bis sechs Monaten vom Herkunftsland bezahlt. Wenn die Person nach diesem Zeitpunkt noch keinen Arbeitsplatz in der Schweiz gefunden hat, aber weiterhin Arbeitslosengeld beziehen will, muss sie in das EU/EFTA-Land zurückkehren, aus dem sie gekommen ist. Alternativ kann sie Sozialhilfeleistungen in der Schweiz beantragen.
Favrod wurde von ihrem örtlichen Arbeitslosenamt mitgeteilt, dass sie erst in der Schweiz Arbeit finden und dann diesen Job verlieren müsse, bevor sie Schweizer Arbeitslosengeld beantragen könne. Obwohl Grossbritannien – immer noch offiziell ein EU/EFTA-Staat – gemäss Freizügigkeitsabkommen für drei bis sechs Monate zahlen müsste, erhält Favrod kein Geld: Sie hat es versäumt, das Formular vor ihrer Ausreise einzureichen.
Laut Favrod hätten die britischen Arbeitslosengelder ihr ohnehin nicht viel gebracht, denn in Grossbritannien erhalten Erwachsene über 24 Jahren maximal GBP 70 (ca. 92 Franken) pro Woche. Im Vergleich dazu beträgt das Schweizer Arbeitslosengeld in der Regel 70 oder 80% des bisherigen Lohnes.
Anlaufstellen für Stellensuchende
Es gibt verschiedene Angebote für rückkehrende Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen. Zum Beispiel Beratungen von EURESExterner Link (European Employment Services) in der Schweiz oder in dem Land, aus dem die Auslandschweizer zurückkehren. Auch das SECO berät bei der Arbeitssuche, wenn die Rückkehr in die Schweiz länger als zwei Monate dauert. In diesem Fall können sich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen vor der Rückkehr in die Schweiz bei AVAM (elektronisches Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik) registrieren, indem sie die erforderlichen BewerbungsunterlagenExterner Link per Mail an info.eures@seco.admin.ch senden.
Rückkehr aus Drittländern
Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen, die aus einem Nicht-EU/EFTA-Staat in die Schweiz zurückkehren, können in der Regel im neuen Wohnkanton Arbeitslosengelder beantragen. Laut dem Ratgeber des EDA zur Rückkehr von Auslandschweizerinnen und AuslandschweizernExterner Link sind Rückkehrer aus Drittstaaten in der Regel versichert, wenn sie länger als ein Jahr im Ausland gelebt haben und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate erwerbstätig waren. Sie müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers im Ausland über die Dauer der Tätigkeit vorlegen können und innerhalb eines Jahres nach der Rückkehr in die Schweiz den Anspruch geltend machen.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes für Rückkehrer aus Drittstaaten beträgt nicht unbedingt 80% des letzten Lohnes, wie es in der Schweiz der Fall wäre. Das Arbeitslosenamt passt stattdessen den Betrag von Fall zu Fall an – pauschal und oft abhängig vom Bildungsstand und der Art der vorherigen Beschäftigung. Schweizer, die aus Drittstaaten zurückkehren, können laut ASO-Direktorin Mastantuoni unter bestimmten Bedingungen auch Sozialhilfe beziehen. Die Behörden würden beispielsweise prüfen, ob der Rückkehrer im Ausland noch Immobilien besitzt und ob er genügend Vermögen hat, um in der Schweiz ohne Sozialhilfeleistungen auszukommen.
Im Voraus planen
Arbeitslosengelder sind nicht das einzige Problem. Favrod befand sich auch wegen der Krankenversicherung in einer Zwickmühle: Die Versicherung brauchte einen Nachweis über ihre neue Schweizer Adresse, und die lokalen Behörden brauchten einen Nachweis, dass sie krankenversichert war, damit sie sich an einer Adresse anmelden konnte. Glücklicherweise hatte Favrod schon vor dem Umzug Kontakt mit den Versicherungsgesellschaften aufgenommen, und sie empfiehlt anderen das gleiche Vorgehen, um Verzögerungen und logistische Herausforderungen zu vermeiden.
Laut Favrod lohnt sich auch ein Blick auf die Website der neuen Wohngemeinde, bevor man auf das Personenmeldeamt geht. Dort steht, was man mitbringen muss: Einen Heimatausweis, ein Familienbüchlein, einen Mietvertrag sowie allenfalls eine Heiratsurkunde.
Laut Mastantuoni kontaktieren viele zurückkehrende Schweizer die neue Wohngemeinde vorzeitig, um sich in Fragen wie Anmeldung und Sozialhilfeleistungen beraten zu lassen. «Für viele rückkehrende Schweizer liegt die Schwierigkeit darin, dass sie davon ausgehen, das System zu kennen, da sie Schweizer sind», sagt sie. «Aber mit 26 verschiedenen Kantonen und verschiedenen Informationsstellen ist es schwer zu verstehen, an wen man sich wenden muss.» Es sei zwar alles da, was man brauche, aber organisatorisch etwas kompliziert gelöst.
Arbeitslosengeld vs. Sozialhilfeleistungen
Wer seine Arbeit verliert, erhält in der Schweiz für eine bestimmte Zeitspanne aus einer Versicherung ein Arbeitslosengeld. In der Regel beträgt dieses 70-80 % des bisherigen Einkommens. Der Empfänger der Leistungen muss sich aktiv um eine Beschäftigung bemühen, was von einem Betreuer des Arbeitslosenamtes überprüft wird.
Sozialhilfegelder hingegen sind eine längerfristige finanzielle Unterstützung des Staates für Menschen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt oder die über gar keine Mittel verfügen. Die Leistungen berechnen sich nach dem Bedarf.
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Übertragung aus dem Englischen: Sibilla Bondolfi
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