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Die gefürchtete Wohnungs-Übergabe in der Schweiz

Wer eine Wohnung mietet, sollte sie nicht zuerst reinigen müssen. Keystone

Die Übergabe einer Wohnung nach einem Wegzug ist eine Herausforderung. Vor allem für Ausländer und Erstbenutzer, aber auch für Schweizer können der verlangte Sauberkeitsgrad und die Liebe zum Detail zur Überraschung werden.

«Ein berüchtigter Ort, den die Vermieter inspizieren, ist der Spülkasten über der Toilette. Sie entfernen den Deckel, um zu prüfen, ob er innen gereinigt wurde», erinnert sich Thomas Köppel an die Wohnungsübergaben während seiner Studienjahre vor rund 25 Jahren.

Seither hat sich wenig verändert. Am letzten Augusttag stehen vier Frauen in einer winzigen, leeren Küche einer Wohnung in Bern. Die ehemaligen Mieterinnen übergeben das Objekt an ihre Nachfolgerinnen. Die Mitarbeiterin der Hausverwaltung schreitet mit einer Checkliste durch die Räume und inspiziert einen Posten nach dem andern.

Armaturen, Lichter, Türen, Vorhangschienen, Herdplatten, Dampfabzug. Toilette. Funktionstüchtig? Die Glastür des Backofens, der Chromstahl im Badezimmer, die Fenster und Fensterläden. Sauber? Fehlen die Schlüssel für irgendeine Tür? Ist der Parkettboden zerkratzt? Wurden die Löcher in den Wänden, wo zuvor Bilder hingen, mit Kitt ordnungsgemäss zugestopft? Zahllose Punkte werden evaluiert, überprüft und erfasst.

Wie sauber muss eine Wohnung sein? «Wenn jemand ein Apartment mietet, sollte er dieses nicht zuerst reinigen müssen, bevor er einzieht», sagt François Enzler von Packimpex [cr1] in Genf. Die Umzugsfirma hat in der Schweiz insgesamt neun Niederlassungen.

Die 21-jährige Angelina Roth und ihre 23-jährige Mitbewohnerin Sabrina Meister haben die 3,5-Zimmerwohung, die sie während 18 Monaten gemietet hatten, fünf Stunden lang gereinigt. Unterstützt wurden sie dabei von beiden Müttern, einem Vater, einem Freund, einer Schwester – lauter Schweizer. Es war ihre erste Wohnungsübergabe und es gab keine Anleitung.

«Wir waren der Meinung, dass die Wohnung sauber ist», sagt Angelina Roth. «Aber unsere Vorstellung von Sauberkeit deckte sich nicht ganz mit jener des Vermieters.» Die Wohnung bestand schliesslich die Inspektion, und der Vermieter gab den unerfahrenen Mieterinnen nützliche Tipps fürs nächste Mal mit auf den Weg. «Es war ein befreiendes Gefühl», sagt Sabrina Meister.

Particia Hubacher von der Immobilienverwaltung v.Fischer in Bern sagt, dass ihre Firma den Mietern bei der Wohnungskündigung eine Checkliste übergibt. «Wir machen es aus Wohlwollen und weil es unsere Arbeit erleichtert», sagt sie.

«Viele Mieter haben überhaupt keine Ahnung, was gereinigt werden muss. Es ist eine Hilfe für die Mieter und eine Zeitersparnis für uns.»

Reinigungsfirma beauftragen

Viele Leute – vor allem jene mit kleinem Budget – reinigen ihre Wohnung selber. Andere bezahlen stattliche Summen für professionelle Reinigungsfirmen.

Claudia Acklin, Inhaberin eines Apartments in Zürich, erinnert sich an einen Mieter, der die Wohnung nach seinem Wegzug ungereinigt zurückliess. Er war deutscher Staatsbürger, der als Finanzchef bei einer Schweizer Firma gearbeitet hatte. «Vielleicht wusste er einfach nicht, was erwartet wird», sagt sie. «Ich beklagte mich, worauf er eine Reinigungsfirma beauftragte.»

Die Armaturen müssen entkalkt, Filter ausgewechselt, Teppiche schamponiert werden. «Wir empfehlen eindeutig, eine professionelle Reinigungsfirma zu beauftragen», sagt Enzler von Packimpex. «Manche Mieter machen geltend, dass sie eine Putzfrau hätten. Aber die ‹durchschnittliche Putzfrau›, die wöchentlich zum Bügeln vorbeikommt und das Badezimmer reinigt, macht nicht überall sauber.»

Die in Basel domizilierte Firma Bausch Immo-Clean reinigt vier bis sechs Wohnungen pro Monat. Die Firma benötige durchschnittlich 20 Stunden für eine 3,5-Zimmerwohnung. Dafür verlangt sie 800 Franken oder mehr. In einigen Basler Mietverträgen steht allerdings, dass die Wohnung in einem besenreinen Zustand (zu einem reduzierten Reinlichkeitsgrad) abgegeben werden könne. Für diese Apartments muss der Mieter aber vertragsgemäss eine Reinigungsgebühr entrichten.       

Schweizer Standard

Der Schweizerische Mieterverband warnt, «dass nicht alle Reinigungsfirmen gleich sorgfältig arbeiten». Die Mieter sollten eine schriftliche Offerte mit einem fixen Preis verlangen, der nur bei einer erfolgreichen Wohnungsübergabe zu bezahlen ist. Wenn die Firma unzureichend reinigt, trägt nämlich nicht der Vermieter, sondern der Mieter die Verantwortung.

Als der aus den USA stammende Keith Alverson und seine Familie die Schweiz verliessen, um nach Paris zu ziehen, beauftragten sie eine Firma, die sie im Telefonbuch gefunden hatten, mit der Reinigung ihrer Wohnung. «Dann stellte sich heraus, dass es sich um eine rührige Gruppe Osteuropäer mit einem kaputten, alten Lieferwagen handelte.»

Manchmal sind die Apartments aber schlicht nicht sauber, unabhängig davon, wer sie gereinigt hat. Neue Mieter sind oft nicht selbstsicher genug, um den Zustand zu beanstanden. Zoé Rochat erinnert sich an ihren Einzug in eine Altstadtwohnung von Biel. «Ich musste alles nachbessern, um mich wohl zu fühlen», sagt sie. «Vor allem das Badezimmer war schmutzig. Hinter dem Schrank fand ich viel Staub, Seife und einen Kamm voller Haare.»

Hanna-Maria Girrbach, eine deutsche Staatsangehörige, die während ihres 26-jährigen Aufenthalts in der Schweiz in insgesamt acht Wohnungen gelebt hat, hat viel Erfahrung in Sachen Wohnungsübergabe. 2011 fand sie ein neues Apartment, packte alle Habseligkeiten zusammen und zog innerhalb von fünf Tagen um. Am sechsten Tag reinigte sie gemeinsam mit zwei Männern einer Schweizer Zügelfirma die leere 3-Zimmerwohnung.

Es war aber nicht der Zeitmangel, der Girrbach dazu drängte, eine professionelle Firma zu engagieren, sondern die hohen Ansprüche der Unternehmung, welche die Wohnungsübergabe betreute. Obwohl die Zügelfirma, welche ihr von der Vermieterin empfohlen worden war, mehr als 1000 Franken verlangte, sei es das Geld wert gewesen. «Das Apartment war erstklassig sauber», sagt sie. «Und der Inhaber war mit allem zufrieden.»

Besenrein (buchstäblich), ist der Begriff für reduzierte Sauberkeit bei einer Wohnungsübergabe.

Laut dem Verband Schweizerischer Immobilientreuhänder (SVIT) bedeutet es: Küche, Badezimmer und Toilette mit gewöhnlichen Reinigungsmitteln sauber machen, Böden scheuern, Teppiche schamponieren, Schränke und Kästen leeren und herunterwaschen, Kühl- und Tiefkühlschränke entfrosten und reinigen, Keller, Dachgeschoss und Garage aufwischen. Die Kosten für Reinigung der andern Dinge ist durch einen im Mietvertrag festgelegten Pauschalbetrag gedeckt.

Grundreinigung beinhaltet deutlich mehr. Sie reicht von der Reinigung der Kacheln, des Chroms, des Belüftungskasten im Badezimmer über Türen, Fensterrahmen und -scheiben, Jalousien, Fensterläden, Teppiche schamponieren bis zur Spezialbehandlung der Parketböden.     


(Übertragung aus dem Englischen: Peter Siegenthaler)

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