Was tun, wenn Sie von sexueller Belästigung betroffen sind?
Als vor einigen Wochen Vorwürfe wegen angeblicher sexueller Belästigungen des Schweizer Parlamentariers Yannick ButtetExterner Link laut wurden, verlagerte sich der Diskurs über sexuelle Belästigung in der Schweiz von der Frage, ob das hier passiere, zur Frage, was wir dagegen tun sollten.
Obschon eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie ergab, dass 28%Externer Link der Frauen in der Schweiz im Verlauf ihres Berufslebens am Arbeitsplatz mit sexueller Belästigung konfrontiert waren, machen diese Fälle selten Schlagzeilen in der Art wie der Skandal um Harvey Weinstein und weitere Fälle in den USA. Die Affäre Buttet und jüngst erhobene Vorwürfe gegen Professor Franco MorettiExterner Link sowie die globale #metoo-Kampagne in den Sozialen Medien trugen jedoch dazu bei, dass ein Thema, das bisher weitgehend als Privatanliegen behandelt wurde, ins Bewusstsein der Öffentlichkeit drang.
Was tun, wenn Sie in der Schweiz am Arbeitsplatz sexuelle Belästigung erfahren? Welche praktischen Ressourcen und legalen Kanäle stehen Ihnen zur Verfügung – und wie effizient sind diese? swissinfo.ch präsentiert Antworten auf Schlüsselfragen zu den Rechten der Arbeitnehmer/innen und den Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber/innen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
1. Inwiefern ist sexuelle Belästigung in der Schweiz ein Problem? Wie weit verbreitet ist sie?
«Es ist eindeutig ein Thema hier», erklärte Franciska Krings, Professorin für Organisationsverhalten an der Universität Lausanne und Co-Autorin einer StudieExterner Link, welche sexuelle Belästigung in den verschiedenen Sprach- und Kulturregionen der Schweiz miteinander verglich. Gemäss der Studie und einer Untersuchung von 2008Externer Link im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann erklärte etwa die Hälfte der in den drei Sprachregionen des Landes befragten Frauen und Männer, dass sie an ihrem Arbeitsplatz mit «potenziell belästigendem Verhalten» wie Witzen, Sprüchen oder Flirten konfrontiert gewesen seien.
Bei den Antworten auf die Frage, ob sie sexueller Belästigung ausgesetzt waren, zeigten sich in den verschiedenen Regionen des Landes und unter den Geschlechtern aber deutliche Unterschiede. Im italienischsprachigen Tessin und in den französischsprachigen Regionen erklärten etwas 18% der Frauen und weniger als 8% der Männer, sie seien sexuell belästigt worden, verglichen mit 30% der Frauen und 11% der Männer in der Deutschschweiz. Krings erklärte, die «Leute in der Deutschschweiz sind sich des Problems vielleicht bewusster. Es könnte aber auch sein, dass gewisse Kulturen Frauen eher dazu ermutigen, darüber zu sprechen.»
2. Wie definiert die Schweizer Gesetzgebung sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist eine Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und ist in der Schweiz ausdrücklich verboten. Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt, wie das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann schreibt.
Gemäss dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und MannExterner Link von 1995 kann sexuell belästigendes Verhalten in Form von Drohungen erfolgen, als Versprechen von Vorteilen oder Androhung von Nachteilen, durch die Anwendung von Zwang oder die Ausübung von Druck, um ein Entgegenkommen sexueller Natur zu erlangen.
Auch sexistische oder anzügliche Bemerkungen oder «Witze», unerwünschter Körperkontakt oder das Vorzeigen, Aufhängen oder Auflegen von pornografischem Material am Arbeitsplatz können als sexuelle Belästigung betrachtet werden. Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie deren Verhalten von der betroffenen Person empfunden wird, als erwünscht oder nicht erwünscht.
Wird eine Angestellte oder ein Angestellter ins Visier genommen und wiederholt sich dieses Verhalten über einen längeren Zeitraum, kann die sexuelle Belästigung eine Art von Schikane sein, die als MobbingExterner Link bezeichnet wird, ein Verhalten, das darauf abzielt, eine Person an ihrem Arbeitsplatz zu marginalisieren oder auszustossen. Wie es im Leitfaden der Universität BaselExterner Link zum Thema heisst, ist das Hauptmotiv für sexuelle Belästigung die «Ausübung von Macht und Dominanz. Sie hat nichts mit Erotik oder Anziehung zu tun. Die sexuelle Ebene bietet sich an, weil die Opfer in diesem Bereich besonders verletzbar sind».
3. Welche praktischen und rechtlichen Schritte können Leute, die in der Schweiz leben, unternehmen, wenn sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren?
Neben dem psychischen und körperlichen Schaden kann sexuelle Belästigung auch ein feindseliges Arbeitsumfeld nach sich ziehen, das die Produktivität und die berufliche Weiterentwicklung von Betroffenen beeinflussen kann. Die Universität Genf lancierte jüngst eine SensibilisierungskampagneExterner Link zum Thema sexuelle Belästigung, nachdem eine Studie von 2016 gezeigt hatte, dass Sexismus ein Haupthindernis für den beruflichen Aufstieg von Forscherinnen ist.
Die UniaExterner Link, die grösste Gewerkschaft der Schweiz, rät Angestellten, Details zu sexuellen Belästigungen schriftlich festzuhalten, inklusive Datum und Ort der Belästigung. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann empfiehlt Betroffenen in einem RatgeberExterner Link zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, rasch und bestimmt zu reagieren.
In einem ersten Schritt soll man die belästigende Person auffordern, ihr Verhalten zu stoppen. Dauert das Verhalten danach weiter an, sollten Betroffene ihren Vorgesetzten, oder, wenn vorhanden, die im Unternehmen für das Thema zuständige Ansprechperson oder eine Vertreterin der Gewerkschaft informieren.
Betroffene Angestellte und Arbeitgeber können versuchen, die Situation intern zu regeln, zum Beispiel indem sie die Arbeitsrollen anders verteilen oder durch Mediation zwischen den Angestellten. Man kann unter Umständen auch mit einer Klage gegen den Arbeitgeber vorgehen und eine Entschädigung in Höhe von bis zu sechs Monatslöhnen fordern, wenn dieser seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.
Wer vergewaltigt wurde oder Opfer eines anderen sexuellen Übergriffs oder sexueller Nötigung wurde, sollte eine Strafanklage gegen den Täter einreichen. Belästigte Angestellte sind bei internen Abklärungen oder im Fall einer innerbetrieblichen Beschwerde oder eines Gerichtsverfahrens für die Dauer des Verfahrens und bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gegen Kündigung geschützt.
Die Schweizer Gesetzgebung bietet Opfern von sexueller Belästigung zwar zahlreiche Schutzmechanismen, in Wirklichkeit werden aber solche Fälle nur selten vor Gericht verhandelt. Eine UntersuchungExterner Link, die von Karine LempenExterner Link, Rechtsprofessorin an der Universität Genf, mitverfasst wurde, kam zum Schluss, dass zwischen 2004 und 2015 nur gerade 35 Fälle sexueller Belästigung vor kantonalen Gerichten verhandelt wurden, und dass nur 18% davon zugunsten der Person ausgingen, die belästigt worden war.
Lempen erklärte, zu den wichtigsten Hindernissen gehöre, dass die «Anforderungen an die Beweislast sehr hoch sind, und das Thema sexuelle Belästigung im Justizsystem nicht sehr gut bekannt ist. Viele Gerichte untersuchen nicht, ob die Arbeitgeber tatsächlich geeignete präventive Massnahmen ergriffen haben».
Geringe Erfolgschancen nach einem langwierigen Gerichtsverfahren halten viele Leute davon ab, überhaupt Anzeige zu erstatten. Viele Opfer schämen sich auch und befürchten, dass die Person, von der sie belästigt wurden, Vergeltung üben könnte, oder dass sie mit einer Gegenreaktion von Kollegen und Kolleginnen rechnen müssen, vor allem, falls die Vorwürfe zur Entlassung eines allgemein respektierten und effizienten Kollegen führt. Krings erklärte, dass die meisten Angestellten, die sexuell belästigt würden, letztlich ihre Stelle aufgeben würden.
Zur Unterstützung von Opfern sexueller Belästigung am Arbeitsplatz lancierte das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann im Juli 2017 ein Informations- und BeratungsportalExterner Link mit Links zu verschiedenen Fachstellen und Einrichtungen im ganzen Land, wo Betroffene Hilfe und Rat finden können.
4. Wie können und sollen Arbeitgeber/innen auf Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz reagieren?
Die Schweizer Gesetzgebung verpflichtet die Arbeitgeber zwar, Massnahmen zu ergreifen, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern; die Massnahmen werden aber nicht präzisiert. Nicole Brauchli-Jageneau von der Wirtschaftskanzlei VISCHER erklärte, die meisten grossen Unternehmen in der Schweiz hätten in dem Bereich eine Null-Toleranz-Politik. Diese müsse aber auch von der obersten Führungsebene unterstützt und im gesamten Unternehmen unter die Leute gebracht werden. Die zuständigen Ansprechpersonen oder Kontaktstellen des Unternehmens müssten zudem geschult sein, um diese Fragen mit Einfühlungsvermögen und Objektivität angehen zu können.
Die Arbeitgeber müssten auch rasch und diskret handeln, um Fälle von möglicher sexueller Belästigung zu untersuchen und anzugehen. Dies sei eine grundlegende Erwartung, aber auch wesentlich, um eine Kultur von Vertrauen und Respekt aufzubauen. Die Firmen müssten sich auch vorstellen, dass der «Arbeitgeber wahrscheinlich nicht die erste Person ist, mit welcher der/die Angestellte über die Belästigung» gesprochen hat, erklärte Brauchli-Jageneau. Rasch und angemessen zu reagieren, trage dazu bei, die Moral im Büro aufrecht zu erhalten.
Brauchli-Jageneau ist die Co-Autorin eines BlogbeitragsExterner Link vom November, der sich mit dem Spannungsfeld zwischen Schutzpflicht und Unschuldsvermutung befasst , in dem sich Arbeitgeber in Fällen mutmasslicher sexueller Belästigung befinden. Es kann auch zu Interessenskonflikten kommen, wenn Arbeitgeber über ihre eigene Haftung besorgt sind. Krings empfiehlt Unternehmen daher, unabhängige Drittparteien mit der Durchführung einer Untersuchung zu beauftragen.
Die Herausforderungen, sexuelle Belästigung auszurotten und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, sind nicht nur in der Schweiz eine Tatsache. Gesetze können auf dem Papier gut aussehen, aber wenn die Leute weiterhin Angst davor haben, Probleme anzusprechen, werden die grösseren kulturellen Umwälzungen, die es braucht, schlicht nicht erfolgen. «Wenn Sie belästigt werden, sind Sie wahrscheinlich nicht die erste Person, der dies passiert – und potenziell auch nicht die letzte», erklärte Brauchli-Jageneau.
Parlament handelt
Opfer von sexueller Belästigung im Schweizer Parlament werden sich ab dem 1. Januar 2018 an eine spezialisierte und unabhängige Fachstelle wenden können, wie am 13. Dezember bekannt gegeben wurde. Die Kontakte zu der Fachstelle werden vertraulich behandelt.
Der Entscheid, diese externe Beratung anzubieten, ist eine Folge der Affäre um den Walliser CVP-Nationalrat Yannick Buttet. Dieser hatte aufgrund von Vorwürfen wegen sexueller Belästigung und Stalking bereits sein Amt als Vizepräsident der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) ablegen müssen. Mittlerweile trat Buttet auch als Nationalrat zurück, wie sein Anwalt am Sonntag bekannt gab.
Nachdem die Vorwürfe gegen Buttet an die Öffentlichkeit gedrungen waren, hatten verschiedene Parlamentarierinnen über ihre eigenen Erfahrungen gesprochen und zusammen mit weiteren Abgeordneten gefordert, dass im Parlament mehr getan werden müsse für die Opfer sexueller Belästigungen.
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