Urteil: Schwimmunterricht verletzt Religionsfreiheit nicht
Indem die Schweizer Behörden den gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht für zwei muslimische Mädchen für obligatorisch erklärt haben, haben sie die Religionsfreiheit der Betroffenen nicht verletzt. Dies hat der Europäische Menschenrechtshof entschieden.
Ein türkischstämmiges Elternpaar aus Basel scheiterte in Strassburg mit religiös begründeten Klagen gegen die Teilnahmepflicht für seine Töchter am Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen.
Die Reaktionen auf den Urteilsspruch in Strassburg fielen unterschiedlich aus.
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