Reiche Ausländer kaufen Schweizer Aufenthaltsbewilligung
Es ist nicht einfach, in der Schweiz an eine Aufenthaltsbewilligung zu kommen. Besonders für Menschen aus Drittstaaten. Aber Geld hilft enorm.
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Der in London geborene Multimedia-Journalist Simon arbeitet seit 2006 für swissinfo.ch. Er spricht Französisch, Deutsch und Spanisch und berichtet über Wissenschaft, Technologie und Innovation.
Gemäss einem Bericht der Aargauer ZeitungExterner Link von Freitag haben in den letzten acht Jahren 523 Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz bekommen, weil sie ein «wichtiges öffentliches Interesse» darstellten. Das ist so im Gesetz vorgesehen. Unten eine Aufgliederung nach Nationalität:
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Um erfolgreich mit den Behörden zu verhandeln und eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen, sind die Bewerber auf spezialisierte Juristen und Berater angewiesen, was schnell 50’000 Franken und mehr kosten kann.
Ob man eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz bekommt, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Herkunft, den beruflichen Qualifikationen und Quoten.
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Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union und der EFTA profitieren von der Personenfreizügigkeit, während die Einwanderung von Menschen aus Drittstaaten mittels Kontingenten beschränkt wird.
In den meisten Fällen brauchen Bürgerinnen und Bürger von Nicht-EU/EFTA-Ländern eine Arbeitsstelle. Geld zu haben, ist aber sehr hilfreich: Wohlhabende Rentner mit engen Bindungen zur Schweiz oder finanziell unabhängige Leute mit eigenen Unternehmen, die beträchtliche Steuern bezahlen und sich Anwälte leisten können, haben gute Voraussetzungen.
Reiche Ausländer können in bestimmten Kantonen auch so genannte «Pauschalbesteuerungen» aushandeln. Bei diesen Steuer-Deals wird ein Pauschalbetrag vereinbart, der dem siebenfachen Betrag des Mietwerts oder Mietzinses entspricht. Voraussetzung ist, dass die Person ihr Einkommen im Ausland erzielt.
Einigen reichen Bürgern und Bürgerinnen aus Drittstaaten kam eine Änderung des AusländergesetzesExterner Link aus dem Jahr 2008 zu Gute. Die Kantone erhielten mehr Freiheit bei der Ausstellung von Aufenthaltsbewilligungen. Art. 30 lit. b des Ausländergesetzes sieht vor, dass bei wichtigen öffentlichen Interessen von den Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden kann. «Wichtige öffentliche Interessen» sind ein dehnbarer juristischer Begriff. Bereits 2014 sagte das Bundesamt für Migration (SEM) gegenüber der Tageszeitung NZZ, dass die Bedingung erfüllt sei, wenn «erhebliche fiskalische Interessen» bestünden.
(Übertragung aus dem Englischen: Sibilla Bondolfi)
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