Homosexualität und Adoption, eine ethische Frage
Während die Homosexuellen-Ehe in Frankreich zu heftigen Diskussionen führt, muss sich das Schweizer Parlament erneut mit der rechtlichen Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren befassen. Zur Debatte steht eine Aufhebung des Adoptionsverbots.
«Eine Reihe von Studien aus den USA zeigt, dass sich Kinder, die in Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen, weder in ihren sexuellen Neigungen noch in ihrer Identitätsfindung oder in ihrem Sozialverhalten von anderen Kindern unterscheiden», sagt Nicolas Favez, Professor für Psychologie an der Universität Genf.
«Diese meisten dieser Studien beschränken sich aber auf Kinder, die anfänglich in heterosexuellen Familien aufgewachsen sind. Erst nach einer Trennung oder Scheidung kamen sie zu gleichgeschlechtlichen Eltern. Im Kleinkindalter hatten sie also sowohl eine männliche als auch eine weibliche Bezugsperson.»
Laut Favez gibt es bisher nur wenige wissenschaftlichen Untersuchungen über Kinder, die ab ihrer Geburt mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufgewachsen sind. Doch in der Diskussion um die Aufhebung des Adoptionsrechts geht es letztlich genau um diese Art von Regenbogenfamilien.
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Familie mit zwei Müttern – eine rechtliche Grauzone
Bezugspersonen beider Geschlechter
Die Auseinandersetzung mit zwei Elternteilen unterschiedlichen Geschlechts sei für die Entwicklung eines Kindes fundamental, sagt Gianluca Magnolfi, Psychiater und Berater für Adoptionsfragen im Kanton Tessin. «Daher ist es legitim zu fragen, ob Kinder von gleichgeschlechtlichen Partnern nicht Probleme haben könnten. Die jeweiligen geschlechtsspezifischen Rollen müssen aber nicht unbedingt von den erziehenden Eltern eingenommen werden. Es ist wichtig, dass es im sozialen Umfeld Bezugspersonen des jeweils anderen Geschlechts gibt.»
Gemäss Magnolfi ist die Situation vergleichbar mit einer unverheirateten Person, die alleine ein Kind adoptieren will. Die Einzeladoption eines Kindes ist heute nur durch eine verheiratete Person möglich, wenn sie mindestens 35 Jahre alt ist und der andere Ehegatte dauernd urteilsunfähig oder nicht auffindbar ist.
«Ein Neugeborenes braucht eine Bezugsperson. In unserer Gesellschaft handelt es sich in der Regel um eine Frau. Es findet ein verbaler Austausch statt, aber auch über Blicke und Bewegungen. Die Studien zu Adoptionen haben aufgezeigt, dass eine Elternbeziehung auch dann stattfinden kann, wenn keine biologische Elternschaft vorliegt. Biologische Kinder sind in diesem Sinne nicht mehr Kinder als adoptierte Kinder», meint der Psychiater.
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Sollen homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen?
Die eigene Vergangenheit kennen
In der Schweiz leben zurzeit über 6000 Kinder in Regenbogenfamilien. Der Begriff «Regenbogenfamilie» ist definiert als Familie, in der sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell oder transgender versteht. Die Kinder können aus vorangegangenen heterosexuellen Beziehungen stammen oder in eine lesbische oder schwule Beziehung hineingeboren worden sein.
Die Formen des Familienlebens sind vielfältig. Es gibt auch schwule und lesbische Paare, die zu viert ihre Kinder aufziehen. Die Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren spiegeln heute eine Gesellschaft, in welcher die traditionelle Familie nicht mehr als einziges Modell dient.
Doch für Kinder, die in neuen Familienmodellen aufwachsen, die noch nicht gänzlich von der Gesellschaft akzeptiert seien, könne dies unter Umständen negative psychische Folgen haben, sagt Psychologe Nicolas Favez. «Wichtig ist, dass diese Familien nicht unter einem Siegel der Verschwiegenheit leben, sondern den Kindern genau erklären, wo sie herkommen und wie sie gegenüber anderen reagieren sollen.»
Gianluca Magnolfi bestätigt, dass das Wissen um die eigenen Ursprünge ein wichtiges Element in der Kinderpsychiatrie ist: «Die Eltern müssen ihren Kindern eine glaubwürdige und sinnstiftende Geschichte erzählen. Dies ist auch in der internationalen Konvention für Adoption vorgesehen».
Gemäss Psychiater Magnolfi besteht die Gefahr, dass man in solchen Gesprächen in eine ideologische Falle tappt, weil man mit Begriffen wie «echten und falschen Familien» operiert. Magnolfi: «Natürlich basierte unsere Kultur über Jahrhunderte auf einem bestimmten Familienmodell. Doch nun muss man sich anderen Realitäten stellen, ob es einem gefällt oder nicht.»
Die Diskussion um gleichgeschlechtliche Ehen und die Adoption von Kindern ist in vielen westlichen Ländern ein aktuelles Thema.
Einige Länder anerkennen die gemeinsame Adoption sowie den Einsatz von Fortpflanzungsmedizin für Homosexuelle: Dänemark, Norwegen, Island, Schweden, Holland, Belgien, England, Spanien, Argentinien, ausserdem eine Reihe von Staaten und Provinzen in den USA, Kanada und Australien.
Die Adoption von Kindern des gleichgeschlechtlichen Partners ist unter bestimmten Bedingungen in Deutschland und Island erlaubt.
In Frankreich hat Präsident François Hollande ein persönliches Versprechen gegeben, dass er homosexuelle Ehen und Adoptionen gesetzlich einführen wird. Sein Vorschlag stösst jedoch auf erbitterten Widerstand rechter und kirchlicher Kreise.
In Italien scheiterte das Gesetz über die registrierte Partnerschaft 2007. Gleichgeschlechtliche Paare verfügen dort über keinerlei rechtlichen Rahmenbedingungen.
Gleichberechtigt – gleichgestellt?
Der Moraltheologe Denis Müller von der Universität Genf will sich diesen neuen Realitäten nicht verschliessen, doch seiner Meinung nach darf es nicht automatisch zu einer rechtlichen Anerkennung führen. «Ich bin nicht dagegen, dass auch schwule und lesbische Paar Kinder aufziehen können. Aber sie können nicht gleichgestellt werden mit leiblichen Eltern. Der Staat muss ein klares Zeichen setzen, indem er sagt, dass Kinder das Ergebnis der Vereinigung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts sind.
Ansonsten wird ein ambivalentes Signal zur Elternschaft gegeben, obwohl diese immer noch die Grundlage unserer Gesellschaft darstellt.»
Eine ganz andere Ansicht vertritt François Dermange, der ebenfalls Ethik an der theologischen Fakultät der Universität Genf unterrichtet. «Das geltende Gesetz ist diskriminierend. Wenn man bedenkt, dass es nicht unbedingt heterosexuelle Eltern braucht, um ein Kind aufzuziehen, dann muss dieses Elternrecht auch Homosexuellen eingeräumt werden.»
Laut Dermange stellt die Frage des Adoptionsrechts nur die Vorstufe einer viel umfassenderen kulturellen und ethischen Diskussion dar. «Wenn der Staat gleichgeschlechtliche Paaren das Recht auf Adoption einräumt, muss er letztlich diesen Paaren auch zugestehen, eigene Kinder zu haben. Und hier öffnet sich die Diskussion zur Fortpflanzungsmedizin, Leihmüttern und vielleicht sogar zum Klonieren. Wenn wir akzeptieren, dass es keine direkte Beziehung zwischen Sexualität, Fortpflanzung und Elternschaft mehr gibt, tun sich viele neue Wege auf. Einige sind meiner Meinung nach akzeptabel, andere weniger.»
In der Schweiz ist gleichgeschlechtlichen Paaren die Nutzung der Fortpflanzungsmedizin, die Adoption generell sowie die Adoption von Kindern des Partners untersagt.
Im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare werden Kinder nur am Rande erwähnt.
Wenn bei einem lesbischen Paar der Samenspender ein gezeugtes Kind anerkennt, hat die Partnerin keinerlei Rechtsanspruch auf das Kind.
Gemäss Schwulen- und Lesbenorganisationen stellt das geltende Gesetz eine Diskriminierung dar. Im Jahr 2011 haben sie eine von 19‘000 Personen unterschriebene Petition eingereicht, in der gleiche Rechte für alle Formen von Familien gefordert werden.
Ende 2012 hat sich der Nationalrat (Volkskammer) den Vorstoss zu Eigen gemacht, allerdings in einer gegenüber dem Ständerat (Kantonskammer) eingeschränkteren Version. Demnach dürften nur die Kinder der Partnerin oder des Partners adoptiert werden. Das Wohlergehen des Kindes muss in jedem Fall im Vordergrund stehen.
Im Falle einer definitiven Annahme dieser Neuerung hätten Kinder aus Regenbogenfamilien die Sicherheit, dass sie im Falle des Todes des biologischen Elternteils beim zweiten Elternteil verbleiben können. Sie erhielten auch das Erbrecht und den Anspruch auf Waisenrente, falls der zweite Elternteil sterben sollte.
Im Falle einer Annahme durch das Parlament kann die Gesetzesänderung durch ein Referendum angefochten werden. Dieses demokratische Mittel war bereits 2005 von der Evangelischen Volkspartei und der SVP ergriffen worden, um das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft zu bekämpfen. Die Vorlage wurde vom Volk aber mit 58% der Stimmen gutgeheissen und trat 2007 in Kraft.
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)
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