Notstand: Das Klima ist nicht die UBS
Junge Menschen, die für das Klima streiken, verlangen von der Schweiz, den Klima-Notstand auszurufen. Nach dem Vorbild von Basel-Stadt wurden auch in anderen Kantonen entsprechende Forderungen eingereicht. Doch das Klima ist keine Bank, die man relativ einfach retten kann.
«Keine Ferien mehr in Chile, keine Bananen zum Frühstück und keine Autofahrten mehr. Du wirst nicht mehr fliegen können und nur noch einmal pro Woche Fleisch essen.» So sieht das Wahlprogramm von Yvan Richardet aus, Regierungsrats-Kandidat im Kanton Waadt.
Richardet ist kein Politiker, sondern Komiker und Theaterschauspieler. Doch auch wenn er seine wilde, auf seinem Blog angekündigte KandidaturExterner Link selber als Witz bezeichnet, will er damit eine ernsthafte Nachricht aussenden: die Notwendigkeit, den Klima-Notstand auszurufen.
Wie Richardet verlangen Tausende in der Schweiz von den Behörden, den Klimawandel als eine Krise anzuerkennen, die dringend angegangen werden muss. Ein Appell, der vor allem von jungen Menschen bekräftigt wird. Sie wollen am 15. März erneut auf die Strassen gehen, damit ihre Stimmen gehört werden.
«Wir fordern, dass die Schweiz den nationalen Klimanotstand ausruft», heisst es auf der Website der Bewegung KlimastreikExterner Link. Sie prangert die «peinliche Debatte» im Parlament über die Revision des CO2-Gesetzes an.
Klima-Notstand in Basel-Stadt
Mit ihren Aktionen haben die jungen Menschen bereits einen ersten Sieg feiern können: Am 20. Februar nahm das Parlament des Kantons Basel-Stadt eine ResolutionExterner Link an, welche die Begrenzung des Klimawandels als oberste Priorität anerkennt.
Nach dem Vorbild Basels wurden in der Zwischenzeit auch in anderen Kantonen (darunter Bern, Genf, Luzern, St. Gallen, Zug und Zürich) Anträge auf die Ausrufung des Klima-Notstands gestellt.
Die Forderung der Klimajugend fand auch im Eidgenössischen Parlament Unterstützung. Die Sozialdemokratin Samira Marti plant, eine MotionExterner Link in deren Sinn einzureichen, die Nationalrätin Adèle Thorens Goumaz von der Grünen Partei hat bereits eine Dringliche InterpellationExterner Link eingereicht, in der sie von der Schweizer Landesregierung (Bundesrat) verlangt, «den Ruf der Jugend zu hören».
Wer es mit dem #KlimaschutzExterner Link wirklich ernst meint, müsste eigentlich auf #FlugreisenExterner Link verzichten. ✈️🌍 #flyinglessExterner Link #flugschamExterner Link #flygskamExterner Link pic.twitter.com/UjjS2BISCVExterner Link
— Nouvo SRF (@NouvoDE) 13. Februar 2019Externer Link
«Unnötige» Resolution
Konkret wird der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt in der von ihm angenommenen Resolution aufgefordert, «die Auswirkungen auf das Klima und die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Geschäften zu berücksichtigen», wie es im Text heisst.
Bei zukünftigen Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels soll sich das Basler Parlament an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) orientieren. Der Text hält aber auch fest, dass der Begriff Klima-Notstand «symbolisch zu verstehen» sei. Er kann daher nicht als Rechtsgrundlage für Notstands-Massnahmen dienen.
Dieser unverbindliche Charakter mache die Resolution «unnötig», sagen die Gegner. Sie sehen darin mehr eine Möglichkeit der Parteien, sich bei jungen Menschen beliebt zu machen – besonders 2019 einem Eidgenössischen Wahljahr, in dem auch auf Kantonsebene einige Wahlen stattfinden.
Notstand bei der UBS
Johannes Reich, Rechtsprofessor an der Universität Zürich, sagt, von einem «Notstand» könne nur dann die Rede sein, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit bestehe und das normale Gesetzgebungs-Verfahren zu langsam wäre. Bedingungen, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel im juristischen Sinn nicht erfüllt würden.
Im Fall der Rettung der Schweizer Grossbank UBS – die grösste Bank der Schweiz – nach der Finanzkrise 2008 «sei ein Notstand im juristischen Sinne nötig gewesen, weil die Bank sonst wohl Konkurs gegangen wäre», zitierte das Informationsportal «nau.ch»Externer Link Reich.
«Es ist bezeichnend, dass der Bundesrat bereit ist, eine Bank zu retten, aber nicht unsere Zukunft», sagt die junge Klima-Aktivistin Julia Hostettler im gleichen Artikel. Sie organisiert die Klimastreiks im Kanton Solothurn.
Kein Notstand in der Schweiz
Die Schweizer Bundesverfassung kennt keine Bestimmungen über die Ausrufung eines Notstands, wie Rechtsanwältin Ursula Brunner, spezialisiert auf Umweltrecht, gegenüber «nau.ch»Externer Link sagte.
Das einzige so genannte «Notfallgesetz» in der Schweiz sei eine Bestimmung über die Gesetzgebung bei Dringlichkeit. Typische Beispiele seien Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, grosse Sturmschäden – oder die Rettung der Grossbank UBS, der grössten Bank der Schweiz.
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