Kantone beheben die Missstände nicht gleich schnell
Niemand weiss genau, wie viele Pflegekinder es in der Schweiz gibt. Und die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Kriterien für die Platzierung bringen es mit sich, dass die dringend notwendige Reform des Pflegekinderwesens nicht überall im selben Tempo vorankommt.
«Es gibt Kinder, die jede erdenkliche Art von Not durchlebt haben. Sie litten unter Vernachlässigung, Hunger, unter körperlicher und sexueller Misshandlung. Was sie brauchen ist Sicherheit, doch stattdessen landen sie in einem System mit eingebauter Unstetigkeit.»
Dies sagt Urs Kaltenrieder, der einst selbst ein Pflegekind war und sich seit Jahren für die Rechte von Pflegekindern einsetzt. Er ist Mitbegründer von Jugendhilfe-Netzwerk IntegrationExterner Link, einer renommierten Organisation zur Platzierung von Pflegekindern im Emmental. Viele der Kinder, die an seine Organisation verwiesen werden, waren zuvor bereits mehrmals umplatziert worden.
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«So etwas wie ein schwieriges Kind gibt es nicht»
Wie kommt es, dass die Schweiz, eines der am meisten entwickelten Länder der Welt, es bisher nicht geschafft hat, zur Betreuung seiner verletztlichsten Kinder ein optimales Angebot mit den besten Praktiken zu entwickeln?
Aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz geniessen die Kantone und Gemeinden einen hohen Grad an Autonomie. Gesundheit, Bildung und Sozialwesen fallen in den Kompetenzbereich der Kantone, und in den 26 Kantonen haben sich unterschiedliche Modelle entwickelt.
Zu den Bereichen, die in der Hoheit der Kantone liegen, gehört auch das Pflegekinderwesen. So ist es nicht verwunderlich, dass dieses in der Schweiz einem Flickenteppich gleicht.
Fehlende Daten
Fast zehn Jahre sind vergangen, seit ein von der Regierung in Auftrag gegebener Bericht aufzeigte, wie das Pflegekinderwesen in der Schweiz verbessert werden könnte. Einige der wichtigsten Empfehlungen aus dem Bericht wurden noch immer nicht umgesetzt.
Die Autorin des Berichts «Das Pflegekinderwesen in der Schweiz»Externer Link war 2005 zum Schluss gekommen, dass es an grundlegenden Daten fehlte, um ein effizientes System praktizieren zu können; die Experten forderte daher mehr Investitionen in die Forschung, zur Erhebung und Auswertung von Grundlagendaten. Bis heute müssen sich Experten auf extrapolierte Schätzungen aus der Volkszählung von 2002 abstützen, die auf rund 15’000 Pflegekinder kam.
«Die Grunddaten müssen regelmässig erhoben werden (Anzahl Pflegekinder, Anzahl Kinder in Heimen, Verläufe von Platzierungen), die unterschiedlichen Modelle und Organisationsformen müssen erfasst, untersucht und bewertet werden», schrieb Barbara Kathrin Zatti damals.
Sie empfahl auch, es müsse «so rasch als möglich» eine zentrale Monitoringstelle geschaffen werden, um die wesentlichen Grunddaten zu sammeln und auszuwerten. Keines dieser Ziele wurde bisher erreicht.
2013 traten aber das neue Kinder- und Erwachsenenschutzgesetz sowie die revidierte Verordnung zur Kontrolle des PflegekinderwesensExterner Link in Kraft. Die neue Gesetzgebung enthält die Verpflichtung, dass jeder Kanton multidisziplinäre, regional organisierte Kinderschutz-Behörden einrichten muss.
Dieser Prozess ist im Gange. Die Hoffnung ist, dass damit der Praxis ein Riegel geschoben wird, Kinderschutz-Fragen auf der Mikroebene von Gemeinden zu lösen, wo oft Laien statt Fachpersonal Entscheide fällen.
Supervision
Der Bericht von 2005 verwies auch auf «problematische, fragliche oder gar nicht geregelte Bereiche – wie (…) die fehlende Aufsicht über Anbieter von Pflegeplätzen», die neu geregelt werden müssten. Gemeint sind hier Familienplatzierungs-Organisationen.
Zatti hat sich inzwischen beruflich verändert, so dass sie die Entwicklung in dem Bereich nicht mehr verfolgt hat. Andrea Keller von Integras, einem Fachverband für Sozial- und Sonderpädagogik, der sich vor allem auf fremdplatzierte Kinder fokussiert, ist mit den seit 2005 erreichten Fortschritten nicht zufrieden. Integras, zu dessen Mitgliedern Pflegekinder-Organisationen gehören, offeriert unter anderem auch ein Qualitätssicherungs-Siegel für Platzierungs-Organsationen.
«Familienplatzierungs-Organisationen müssen sich nach der revidierten Pflegekinderverordnung heute beim Kanton registrieren und erklären, dass sie diese Arbeit tun. Das Problem ist aber, dass es noch immer keine Bewilligung braucht», kritisiert Keller gegenüber swissinfo.ch. Die Kantone müssten die registrierten Organisationen zwar nun beaufsichtigen. «Aber bezüglich Qualität steht nichts im Gesetz.»
Bisher haben nur fünf Kantone die Initiative ergriffen und Regelungen eingeführt, nach denen solche Organisationen eine Genehmigung brauchen und dafür gewisse Bedingungen erfüllen müssen.
«Der Druck von Seiten der Behörden nimmt nur sehr langsam zu», sagt Keller. «Besonders entwickelt hat sich die Sensibilität bisher in Bern, Zürich, Solothurn, Zug und Graubünden. Andernorts geht es viel langsamer voran, als wir gehofft hatten.»
Lücken schliessen
Platzierungsorganisationen tauchten erstmals in den 1990er-Jahren auf. Sie entstanden als Reaktion auf den Mangel sowohl an Plätzen für Pflegekinder als auch an staatlicher Hilfe für Familien mit Pflegekindern.
Schätzungsweise 60 Organisationen, die mit Gemeinden und Kantonen zusammen arbeiten, schliessen bis heute die Lücken an Fachwissen und ausgebildetem Personal in der Schweiz. Pro platziertes Kind erhalten sie pro Tag bis zu 250 Franken. Ein Teil dieses Geldes geht an die Pflegefamilie, der Rest kann für anderweitige Unterstützung, Ausbildung oder besondere Therapien eingesetzt werden.
«Diese Organisationen haben insgesamt zu einer Verbesserung in der Qualität der Pflege geführt», erklärt Stefan Blülle, Leiter des Kinder- und Jugenddienstes des Kantons Basel-Stadt.
«Doch die Qualität ist sehr unterschiedlich. Wir haben heute in der Schweiz etwa 2000 solche Plätze, und die Schwierigkeit besteht darin, dass es ganz unterschiedliche Vorstellungen gibt, was Steuerung, Leistungsphilosophie und die Gestaltung der verschiedenen Rollen angeht», sagt Blülle.
Ein Teil des Problems sei die hohe Personalfluktuation bei den Sozialdiensten, sagt Keller. «Dadurch geht bei den Kinderschutz-Behörden sehr viel Know-how verloren. Sie stehen unter hohem Arbeitsdruck, haben viele, viele Fälle und delegieren dann Arbeit an diese Familienplatzierungs-Organisationen.»
Blülle nennt Beispiele von Organisationen, die Pflegefamilien hervorragend unterstützten. Da die Forderung nach finanzieller Transparenz aber von den Behörden noch nicht überall durchgesetzt werde, hätten Organisationen mit weniger altruistischen Zielen zu viel Wert auf Profit legen können, stimmt er zu.
In den vergangenen Jahren hatten Schweizer Medienberichte Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Vorgehensweisen verschiedener solcher Familienplatzierungs-Organisationen aufkommen lassen.
Beste Praktiken
Graubünden nahm bei der Reglementierung dieses Bereichs eine führende Rolle ein, indem 2007 unter Leitung des Chefs des Bündner Sozialamts, Andrea Ferroni, eine kantonale Regelung eingeführt wurde.
«Neu war, dass wir damals als erster Kanton die Familienplatzierungs-Organisationen geregelt haben. Uns war bewusst geworden, dass die Strukturen zur Platzierung von Kindern, die nicht bei ihren Familien aufwachsen konnten, sehr diversifiziert geworden waren. Und diese Kinder haben ein Schutzbedürfnis, dem die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht mehr gerecht wurden», erklärt Ferroni gegenüber swissinfo.ch.
«Die Frage, ob eine Institution ihre Aufgabe korrekt erledigt oder nicht, die gibt es in allen Betreuungskategorien. Wenn man ein Pflegekind platziert, reicht es nicht aus, dass jemand ein freies Bett und ein gutes Herz hat. Deshalb mussten Qualitätsnormen definiert werden», fügt er hinzu.
Bei Pflegekindern, die zuvor zu Hause schon schwere Zeiten erlebt haben, steht besonders viel auf dem Spiel. «Etwa eines von drei platzierten Kinder ist schon ein- oder mehrmals umplatziert worden», sagt Blülle.
«Aus der Forschung über emotionale Bindungen wissen wir, dass Säuglinge und Kleinkinder unter negativen Folgen einer zerbrochenen Bindung mit ihren wichtigsten Bezugspersonen leiden können. Die Auswirkungen solcher Brüche auf ältere Kinder und Jugendliche hingegen wurden bisher kaum erforscht.»
Es gebe Kinder, «die zuvor oft schwierige, auch dramatische Erfahrungen gemacht haben», sagt Blülle weiter. Sie könnten Verhaltensweisen an den Tag legen, die für Pflegefamilien provokativ sein könnten. «Die Pflegefamilie muss unterstützt werden, damit sie mit solchen Situationen umgehen kann. Wir können nicht erwarten, dass sie einfach auf ihre Intuition setzt, um ernsthafte Probleme zu bewältigen.»
Unterstützung
Die Modelle, die sich in der Praxis bewähren, zeigen auf, dass eine gut strukturierte Unterstützung zentral ist. Blülle verweist in dem Zusammenhang auf Kaltenrieders Jugendhilfe-Netzwerk Integration im Emmental. Die Platzierungs-Organisation für Kinder mit Lern- oder Verhaltensproblemen bietet auch Förderunterricht und Therapien an.
«Pflegefamilien, die mit Integration zusammenarbeiten, können dort wenn nötig 24 Stunden am Tag anrufen, sie werden ermuntert, über Probleme frühzeitig zu berichten, Probleme zu identifizieren und Konflikte zu lösen», erklärt Blülle.
Von den mehr als 100 Kindern, die Integration im Verlauf von der letzten 15 Jahre in Pflegefamilien unterbrachte, kam es nur in vier Fällen dazu, dass die Beziehung mit der Pflegefamilie auseinanderbrach.
Ferroni glaubt, dass die Umsetzung der neuen Pflegekinder-Verordnung in den Kantonen sowie das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht ausreichen werden, um die Standards im Verlauf von fünf Jahren im ganzen Land auf ein gutes Niveau anzuheben.
«Ich hielt es für dringend notwendig, dass diese gesetzlichen Instrumente angepasst wurden, weil verschiedene Kantone diese Aufgabe nur mangelhaft wahrnahmen. Und ich stelle fest, dass die Kantone nun seriös und ernsthaft daran gehen, diese Bestimmungen möglichst rasch umzusetzen. Und das ist ein Prozess, der explizit dem Kindeswohl, den Entwicklungschancen der betroffenen Kinder dient», unterstreicht Ferroni.
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