Lachen die IS-Rückkehrer über den Schweizer Rechtsstaat?
Sie schlossen sich der Schreckensherrschaft des sogenannten Islamischen Staats (IS) an, und jetzt, wo diese zusammenbricht, kehren einige zurück. Aber hier warten nicht drakonische, sondern zum Teil nur bedingte Strafen auf die Schweizer IS-Sympathisanten. Warum? Weil es im Rechtsstaat nicht anders geht.
Nach der Zerschlagung des IS in Syrien werden hunderte Sympathisanten nach Europa zurückkehren. Im Kampf gegen die IS-Terroristen haben die kurdischen Kämpfer der YPG am meisten Gefangene gemacht. Im Nordosten Syriens halten sie tausende Islamisten fest. Etwa 20 von ihnen stammen aus der Schweiz.
Wie soll das Land mit diesen fanatischen und radikalisierten Terrorsöldnern umgehen? Und welcher Leitgedanke steht dabei zuoberst? Sicherheit und Bestrafung? Oder Rechtsstaatlichkeit und Prävention?
Bisher ist die Rückkehr von rund einem Dutzend IS-Anhängern in die Schweiz bekannt. Zwei wurden im Februar zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt, die meisten anderen wurden noch nicht einmal angeklagt, sie befinden sich (noch) auf freiem Fuss. «Die Extremisten lachen über den Rechtsstaat», sagte der Kriegsreporter Kurt PeldaExterner Link in der SRF-Sendung ClubExterner Link dazu. «Das hat man auch im sogenannten An› Nur-Prozess gesehen.»
Pelda meint das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur, das im Oktober 2018 acht der zehn beschuldigten Mitglieder der ehemaligen An’Nur-Moschee verurteilte: Unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung verhängte es bedingte Freiheits- oder Geldstrafen zwischen 6 und 18 Monaten. «Mit solchen Strafen und Urteilsbegründungen ist der Rechtsstaat ein Witz», sagte der Kriegsreporter, und alle Diskussionsteilnehmenden pflichteten ihm bei.
Schweizer Dschihadisten
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat 92 «dschihadistisch motivierte Reisende aus der Schweiz» registriert, die seit 2001 in Kriegsgebieten waren oder sich noch dort befinden. Unter diesen Fällen befinden sich 31 Personen mit schweizerischer Staatszugehörigkeit, davon 18 Doppelbürger. Von 2001 bis heute begaben sich 77 Personen nach Syrien und in den Irak. Von 16 Personen (davon 13 bestätigt) ist bekannt, dass sie in die Schweiz zurückkehrten. 31 Personen (davon 25 bestätigt) kamen ums Leben. Über den Aufenthaltsort der anderen gibt es keine gesicherten Angaben.
Der NDB davon geht davon aus, dass sich aktuell rund zwanzig dschihadistisch motivierte Reisende (Männer, Frauen und Kinder), die Schweizer oder Doppelbürger sind, im syrisch-irakischen Konfliktgebiet aufhalten.
Ob der NDB die Identität dieser Personen und deren Taten kennt, ob und wie er mit ausländischen Nachrichtendiensten zusammenarbeitet, gibt er gegenüber Medien nicht bekannt.
Unter ihnen ein Mitglied der Legislative: «Sie sprechen mir aus dem Herzen», antwortete Corina Eichenberger-WaltherExterner Link. Auf die Frage, warum diese Strafen denn eine Lachnummer seien, sagte die Nationalrätin der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP. Die Liberalen): «Ich bin auch der Meinung, dass man die Strafen erhöhen muss. Das Problem ist, dass die politischen Mühlen in einem Rechtsstaat immer langsam mahlen.» Deshalb würden die Gesetze immer hinter der Realität herhinken. Das sei der Preis der Demokratie.
Immerhin, so Eichenberger-Walther, werde derzeit in der Schweiz gerade ein GesetzExterner Link geschaffen, das präventive polizeiliche Massnahmen zur Terrorismus-Bekämpfung vorsehe. «Dabei geht es um Überwachung, Fussfesseln, Hausarrest, Rayon- und Kontakt-Verbote.»
Auch Christoph BertischExterner Link bestätigte in der Sendung, dass die Extremisten über einen Rechtsstaat mit so milden Strafen lachten. Der Zürcher Rechtsanwalt hatte eines der Geschwister verteidigt, welche die Terrormiliz im Kriegsgebiet in Syrien unterstützt hatten und nach ihrer Rückkehr in die Schweiz dafür mit bedingten Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Nach dem Prozess bezeichnete Bertisch das Urteil als «überrissen» und «rechtsstaatlich fragwürdig».
Ein Widerspruch ist das nicht. Warum? Weil die geltenden Regeln in einem Rechtsstaat genau eingehalten werden müssen. Bertisch bezeichnet die für IS-Terroristen anwendbaren Gesetze – insbesondere das Nachrichtendienst-Gesetz – zwar als viel zu zahnlos, aber «nachträglich schärfere Strafen für diese Leute zu verhängen, geht in einem Rechtsstaat nicht», erklärte der Strafverteidiger.
Untergräbt auch der Bundesrat den Rechtsstaat?
Nach der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, die amerikanischen Truppen bis im April dieses Jahres abzuziehen, werden die dannzumal auf sich allein gestellten und von der Türkei, vom Iran und vom syrischen Regime bekämpften Kurden andere Prioritäten haben, als Gefangene zu hüten. Die europäischen Islamisten drohen deshalb freizukommen und in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Die Appelle der Kurden an Europa, ihnen diese Gefangenen abzunehmen, verhallten bisher. Auch Trump forderte per Twitter die Europäer dazu auf, ihre IS-Anhänger zurückzunehmen. Er bot dafür sogar Transporthilfe an.
Rückführungsangebot der USA
«Die Schweiz prüft Optionen für die aktive Rückführung von Minderjährigen, wenn es das Kindeswohl erfordert. Unter diesen Optionen wurde in den letzten Monaten auch ein konkretes Unterstützungsangebot durch die USA geprüft», antwortet das EDA auf Anfrage von swissinfo.ch. «Da die USA Rückführungen ganzer Familien vornehmen sowie aufgrund der rechtlichen und finanziellen Fragen, die sich bei einer solchen Rückführung stellen würden, verfolgt die Schweiz – wie andere europäische Partner – diese Option im Moment nicht weiter.»
Europa will sie nicht mehr
Die Schweiz ist nicht willens, ihre dort festgehaltenen IS-Kämpfer zurückzuholen. «Der Bundesrat will keine aktive Rückführung von Erwachsenen durch Schweizer Behörden.» Nur für Minderjährige könne eine solche geprüft werden, teilt die Regierung mit. Sie folgt damit der Linie, welche die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter vorgegeben hatte. Priorität haben laut Bundesrat der Schutz und die Sicherheit der Schweiz. Beides gehe Individualinteressen vor. Sie strebe eine «Strafverfolgung terroristischer Taten im Tatortstaat nach internationalen Standards» an, erklärt die Regierung.
IS-Kenner Kurt Pelda schüttelte darüber den Kopf. «Eine Justizministerin aus der Schweiz kann solche Dinge nur behaupten, weil sie absolut keine Kenntnisse hat von den Verhältnissen vor Ort.» Laut Pelda werden die noch festgehaltenen IS-Kämpfer irgendwie freikommen und dann nach Europa zurückkehren. Die Frage sei nur noch, ob eine geordnete Rückkehr möglich sei, damit diese Leute keine Gefahr mehr darstellten.
Erstaunt über die Haltung der Justizministerin zeigt sich auch die ehemalige UNO-Chefanklägerin Carla del Ponte. «Es ist unmöglich, vor Ort Prozesse durchzuführen. Es gibt in Syrien keinen Justizapparat und keine völkerrechtlichen Garantien», liess sie sich in der Sendung am Schweizer Fernsehen SRF zitieren.
Das Risiko, dass diese Personen freikommen, ist dem Bundesrat bewusst. Die Schweiz werde Massnahmen treffen, um eine unkontrollierte Einreise in die Schweiz zu verhindern. «Als Instrumente stehen namentlich die Ausschreibung im Schengener Informationssystem SIS zur verdeckten Aufenthaltsnachforschung oder zur Verhaftung zur Verfügung sowie der polizeiliche und der nachrichtendienstliche Informationsaustausch zwischen den Schweizer und den ausländischen Behörden», teilt die Regierung mit.
Auch Islamisten-Verteidiger Bertisch hat kein Verständnis für die Haltung des Bundesrats und beruft sich auf Artikel aus dem Straf-, dem Nachrichtendienst-Gesetz, wonach die Schweiz verpflichtet sei, Personen abzuurteilen, wenn sie dieser habhaft werde. «Es ist rechtsstaatlich bedenklich, wenn man jetzt, wo man diesen Leuten habhaft werden kann, sagt, wir haben ein Sicherheitsrisiko.»
Doppelbürgern Staatsbürgerschaft entziehen?
Die Schweiz ist nicht das einzige europäische Land, das versucht, seine «terroristisch motivierten Reisenden» fernzuhalten.
Aus Grossbritannien, Frankreich, Belgien und Deutschland drohen mehrere hundert Islamisten aus den kurdischen Gefängnissen zurückzukommen. Deren Regierungen sprechen sich ebenfalls für eine Strafverfolgung und Aburteilung vor Ort aus, wo die Taten begangen wurden. Wie die Schweiz prüfen auch diese Länder, Doppelbürgern, die für den IS gekämpft haben, das Bürgerrecht zu entziehen. Solche Verfahren wären allerdings sehr aufwändig und langwierig.
Die neue Schweizer Justizministerin Karin Keller-Sutter lässt derzeit prüfen, ob bei den terroristisch motivierten Reisenden die doppelte Staatsbürgerschaft respektive die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. «Aktuell ist ein Entzugsverfahren hängig. Die Eröffnung weiterer Entzugsverfahren ist derzeit in Prüfung. Bis heute ist noch kein Entzugsverfahren abgeschlossen worden», antwortete Keller-Sutter auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage.Externer Link
Keine Kontakte in Syrien?
Hat die Schweiz Kontakte zu den Schweizern in Syrien? Seit der Schliessung der Schweizer Botschaft in Damaskus 2012 gebe es in Syrien kein konsularisch akkreditiertes Personal, teilt das EDA mit. Ob Agenten des Nachrichtendiensts (NDB) Kontakte zu Schweizern haben, gibt der NDB nicht bekannt.
In seinen Reisehinweisen weist das EDAExterner Link darauf hin, dass es von allen Reisen nach Syrien abrät. «Begeben sich Schweizer Bürgerinnen und Bürger trotzdem ins Land, bestehen praktisch keine Unterstützungsmöglichkeiten.»
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