Die Schwächen des neuen Schweizer Asylsystems
Zu rasche Prozeduren, zu kurze Fristen, ignorierte Gesundheitsprobleme: Seit der Umsetzung der Reform des Schweizer Asylsystems im Jahr 2019 reissen die Vorwürfe nicht ab. Das Staatssekretariat für Migration nahm zwar Anpassungen vor, geht aber davon aus, dass das Verfahren funktioniert.
Seit das neue Schweizer Asylsystem im März 2019 in Kraft getreten ist, hagelt es Kritik. Ziel dieses Projekts ist, die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen, damit Integrations- oder Ausweisungsprozesse schneller abgeschlossen werden können.
Das Stimmvolk hatte 2016 mit 66% der Stimmen Ja zum revidierten Asylgesetz gesagt. Diese Beschleunigung der Verfahren geschehe aber auf Kosten der Qualität, bemängeln im Asylbereich aktive Verbände* wie auch viele Juristinnen und Juristen.
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Wie funktioniert das neue Schweizer Asylsystem?
Zahlen des BundesverwaltungsgerichtsExterner Link (BVGer) bekräftigen diese Kritiken. Das Gericht ist zuständig für die Rekurse gegen Asylentscheide. Seitdem das neue System in Kraft ist, hat sich die Zahl der Fälle, die zur erneuten Prüfung an das Staatssekretariat für Migration (SEM) zurückgewiesen wurden, von 6,5% auf 13% verdoppelt.
In der Mehrzahl der Fälle erfolgte die Rückweisung, «weil das SEM den Sachverhalt nicht hinreichend festgestellt hatte. Dies betraf in erster Linie den Asylgrund». Der zweite Grund war, «dass das SEM die medizinischen Probleme der Asylsuchenden zu wenig abgeklärt hatte», wie die Richter in einer MitteilungExterner Link festhalten.
So zum Beispiel erging es einem Syrer, der am 6. September 2019 ein Asylgesuch eingereicht hatte. Der Mann erzählte, er sei von einer bewaffneten Gruppe entführt, festgehalten und gefoltert worden. Das SEM hörte ihn am 9. September an. Am 21. Oktober wies es seinen Asylantrag ab mit der Begründung, seine Erzählung sei nicht glaubhaft.
Nach einem Rekurs gab das BVGer dem Asylsuchenden RechtExterner Link und schickte das Dossier zurück ans SEM. Es kam zum Schluss, dass die Untersuchung der Asylgründe «unzureichend» war und die wesentlichen Elemente nicht geklärt worden seien.
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Mangelhafte Abklärungen
Ein weiteres Beispiel ist ein Guineer, der am 4. März 2019 ein Asylgesuch gestellt hatte. Er behauptete, er sei von der Polizei seines Landes entführt, festgehalten und gefoltert worden. Der Mann wurde viermal angehört, wo er angab, unter starken Rückenschmerzen und psychischen Störungen zu leiden. Am 12. April lehnte das SEM seinen Antrag ab und verkündete seine Abschiebung nach Guinea.
Der Asylsuchende legte Rekurs ein, und das BVGer entschied, seinen Antrag zur Überprüfung zurückzuschicken. Die Richter waren der Ansicht, dass die relevanten Fakten nicht «zu Ihrer Zufriedenheit» festgestellt wurden und das SEM nicht alle Umstände und entscheidenden Beweise in Betracht gezogen habe, um zu seinem Entscheid zu kommen. Das BVGer verlangt seither, dass in einem neuen medizinischen Bericht «ein detailliertes klinisches Bild und eine vollständige Diagnose» erstellt werden.
«Das beweist, dass das System funktioniert», sagt SEM-Sprecherin Emmanuelle Jaquet von Sury. Sie erinnert daran, das Ziel des revidierten Asylgesetzes sei gewesen, die Verfahren zügiger und fairer durchzuführen. Dies, indem man jedem und jeder Asylsuchenden eine Rechtsvertretung zur Seite stelle, welche die Person während des gesamten Verfahrens begleite.
«Eine höhere Zahl der Rückweisungen durch das BVGer zeigt, dass die Juristinnen und Juristen Rekurs einlegen, wenn ein echter Bedarf an rechtlichen Schritten besteht», sagt Jaquet von Sury. «Das SEM stellt sicher, dass jeder Entscheid erst nach einer sorgfältigen Prüfung des Sachverhalts getroffen wird.»
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«Falsche Triage»
Das «Bündnis unabhängige Rechtsarbeit im Asylbereich» legt den Finger auch auf den hohen Anteil der im beschleunigten Verfahren behandelten Fälle. Denn komplexere Fälle sollten einem erweiterten Verfahren unterzogen werden.
Bei der Inkraftsetzung des neuen SystemsExterner Link schätzte das SEM, dass etwa 28% der eingereichten Asylgesuche einem erweiterten Verfahren unterzogen würden. Ende 2019 betrug dieser Prozentsatz jedoch nur 19%.
Ein Urteil des BVGerExterner Link bemängelt eine «falsche Triage» des SEM: Ein Asylgesuch war in einem beschleunigten Verfahren geprüft worden. Die amtliche Rechtsvertretung hatte aber geltend gemacht, es handle sich dabei um ein komplexes Verfahren und die Beschwerdefrist sei zu kurz.
Das BVGer schickte das Dossier ans SEM zurück mit der Auflage, es im Rahmen des erweiterten Verfahrens zu behandeln. Dabei unterstrich es, das Ziel der Beschleunigung in einem rechtsstaatlich fairen Verfahren könne nur gewährleistet werden, «wenn die Vorinstanz die gesetzlich vorgesehene Triage sorgfältig vornimmt».
Laut Jaquet von Sury hängt die Zuteilung einer Person zu einer Verfahrensweise hauptsächlich von deren Herkunft und der Komplexität ihres Falls ab. Nach der Kritik des BVGer habe das SEM «seine Praxis in der Folge angepasst und die Kriterien für die Vergabe des erweiterten Verfahrens festgelegt», sagt die Sprecherin. Für 2020 zeigen die Zahlen des SEM, dass 26% der Fälle im erweiterten Verfahren behandelt wurden.
Für die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) bleibt die Situation unbefriedigend. Denn zahlreiche komplexe Gesuche würden weiterhin im beschleunigten Verfahren geprüft. Die SFH veröffentlichte kürzlich eine Reihe von Kriterien, die bei der Triage berücksichtigt werden solltenExterner Link
Komplizierte Zusammenarbeit
Die Verbände prangern zudem das Sicherheitsregime an, das in den Asylzentren des Bundes herrscht. «Die Bewohnerinnen und Bewohner haben wenig Spielraum, um ihren Alltag selbständig zu organisieren. Der Eingriff in die Privatsphäre im Namen der Sicherheit ist beträchtlich», schreibt Amnesty International. Als Beispiel nennt die Menschenrechts-Organisation die regelmässigen Zimmerdurchsuchungen und die Leibesvisitationen am Eingang der Gebäude.
In einigen Zentren haben die Nichtregierungs-Organisationen weitere Mängel festgestellt: einen manchmal schwierigen Zugang zu Gesundheitsleistungen, das Fehlen von Übersetzenden und eine komplizierte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen am Asylverfahren beteiligten Akteuren – Mitglieder des SEM, Rechtsvertretende und Ärzteschaft.
Jaquet von Sury anerkennt den letzten Schwachpunkt. Sie schätzt, dass diese komplexe aber nötige Zusammenarbeit zwischen «mehreren Akteuren in verschiedenen Rollen» die Schwierigkeiten erklären würden, die medizinischen Bedürfnisse der Antragstellenden korrekt zu ermitteln.
«Anpassungen sind nötig»
Gegenwärtig ist eine Arbeitsgruppe daran, die Probleme seit Beginn des neuen Asylverfahrens zu überprüfen. «Erste Anpassungen wurden bereits eingeführt, und die Rollen wurden besser definiert, damit die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren noch verbessert wird», sagt Jaquet von Sury.
Laut der SEM-Sprecherin ist klar, dass es eine gewisse Zeit brauchte, damit alle Prozesse vollständig etabliert seien. «Es ist normal, dass in einer so umfangreichen Gesetzesreform Anpassungen nötig sind. Aber das System funktioniert.»
Diesen Optimismus teilt das Bündnis unabhängige Rechtsarbeit im Asylbereich nicht. Für diese Gruppierung «wird das beschleunigte Asylverfahren mit zu hoher Geschwindigkeit durchgeführt». Sie verlangt, wie auch die anderen Organisationen, mehr Zeit in allen Phasen, flexiblere Fristen und längere Rekursfristen.
«Die hier gezielt investierte Zeit zahlt sich am Ende doppelt aus: Die Qualität der Asylentscheide wird erhöht und dadurch [werden] langwierige Beschwerdeverfahren verhindert», schreibt die SFH.
* namentlich: Schweizerische FlüchtlingshilfeExterner Link (SFH), Amnesty InternationalExterner Link, Vivre EnsembleExterner Link, Bündnis unabhängige Rechtsarbeit im AsylbereichExterner Link, Centre social protestantExterner Link (CSP), Observatoire du droit d’asile et des étrangersExterner Link (ODAE), CaritasExterner Link, Demokratische Juristinnen und Juristen der SchweizExterner Link (DJS), AsylexExterner Link, Solidaritätsnetz BernExterner Link, FreiplatzaktionExterner Link Zürich und Basel.
(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)
(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)
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