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Oft heiraten Schweizer erst kurz vor dem Kinderkriegen

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Die Rate nichtehelicher Geburten ist in der Schweiz halb so hoch wie im europäischen Schnitt, auch wenn sie steigt. Viele Paare heiraten erst, wenn ein Kind unterwegs ist, vor allem aus Sorge um die Rechte des Vaters. Das könnte sich aber bald ändern.

Heinz Stoller und Ariane Senn gaben sich im August das Ja-Wort. Das Baby kommt im Oktober. Von Seiten der Familie habe es gewisse Erwartungen und Freude gegeben über den Entscheid, den Bund der Ehe zu schliessen, erklärten sie.

Im Vorfeld hatten sie die Dinge sorgfältig abgewogen. Für Stoller waren der Schutz seiner Frau sowie bessere Kinder-Besuchsrechte für ihn als Vater ausschlaggebend, sollte die Beziehung einmal auseinanderbrechen. «Alles in allem ist es einfacher, wenn man ein Kind hat und verheiratet ist», sagt Senn, die zusammen mit ihrem Mann in der Nähe von Bern lebt.

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Zahlen, die diesen Sommer veröffentlicht wurden, ergaben, dass im Jahr 2012 in der Schweiz 20,2% der Kinder ausserehelich geboren wurden. In der Europäischen Union liegt die Quote bei 39%, ist also fast doppelt so hoch.

In Skandinavien und auch in Frankreich liegt die Zahl ausserehelich geborener Kinder bei über 50%. Unter den Nachbarländern hat nur Italien eine ähnlich tiefe Rate wie die Schweiz, nämlich 23%.

Traditionelle Politik

«Ich glaube, das hat vor allem mit dem politischen Umfeld in der Schweiz zu tun, wo nichteheliche Kinder geringgeschätzt oder zumindest nicht unterstützt werden», sagt Sebastian Klüsener von der Max Planck-Gesellschaft in Deutschland, das 2012 eine Studie über nichteheliche Geburten in Europa publiziert hatte.

«Will der Vater zum Beispiel, dass das Kind seinen Familiennamen trägt, dann ist die Prozedur sehr mühsam. Deshalb heiraten viele Leute noch vor der Geburt des Kindes, um bürokratische Probleme zu umgehen.»  

«In Ländern wie Frankreich haben unverheiratete Väter mehr Rechte», sagt Klüsener. Die Schweiz ist noch immer konservativ in dieser Hinsicht. Im Konkubinat lebende Väter, die ihre Vaterschaft etablieren und das gemeinsame Sorgerecht erlangen wollen (die Mutter erhält das Sorgerecht automatisch), haben einen grossen bürokratischen Aufwand zu bewältigen.

Unverheiratete Eltern müssen ein Gesuch stellen, wenn das Kind den Familiennamen des Vaters tragen soll. Ansonsten erhält es automatisch den Nachnamen der Mutter.

Laut Jean-Marie Le Goff, Soziologe an der Universität Lausanne, sind sich unverheiratete Väter bewusst, dass ihre Rechte beschnitten werden könnten.

Griechenland 7,4% (2011)

Schweiz 20,2% (2012)

Italien 23,4% (2011)

Deutschland 34,1% (2012)

Spanien 35,5% (2012)

EU-Durchschnitt 39,5% (2011)

Österreich 41,5% (2012)

Grossbritannien 47,6% (2012)

Schweden 54,5% (2012)

Frankreich 55,8% (2011)

Norwegen 56,5% (2012)

(Quelle: Eurostat, Bundesamt für Statistik)

Es geht um mehr als um den Namen

In Interviews, die er im Rahmen einer Schweizer Studie über ausserehelich geborene Kinder mit Paaren geführt hatte, zeigte sich, dass die Männer den bürokratischen Aufwand in Zusammenhang mit der Vaterschaft fürchteten. Zu schaffen machte ihnen auch, dass das Kind nicht ihren Namen tragen würde.

«Die Männer fühlen sich von der Familie ausgeschlossen und haben Mühe damit, dass ihr Stamm nicht weitergeführt wird», sagt Le Goff.

Aus diesen Gründen seien es oft die Männer, die ihre Partnerinnen zu einer Heirat drängten, wenn das erste Kind unterwegs sei, meint der Soziologe.

Und tatsächlich sieht man auf der Seite «Just Married» in der NZZ am Sonntag über frisch vermählte Paare auch immer wieder schwangere Frauen und frischgebackene Mütter.

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Laut Markus Theunert, Sprecher des Dachverbandes der Schweizer Männer- und Väterorganisationen «maenner.ch», klammern sich viele Leute an das Ideal der wahren Liebe, obwohl jede zweite Ehe geschieden werde. Die Eheschliessung sei die idealisierte Form davon.

«Aber auch die rechtliche Situation ist ein Grund zu heiraten, denn unverheiratete Väter sind rechtlich gegenüber verheirateten Vätern klar benachteiligt», sagt er gegenüber swissinfo.ch.

«Das gemeinsame Sorgerecht hängt noch immer von der Mutter ab. Ist sie aus irgendwelchen Gründen dagegen, dann muss der Mann zwar Alimente zahlen, kann aber sein Kind nur jedes zweite Wochenende sehen, wenn er Glück hat.»

1976 wurde das Kindesrecht geändert, um Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern bezüglich Status und Erbrecht gleich zu behandeln, nicht jedoch in Bezug auf das elterliche Sorgerecht. Verheirate Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht, bei unverheirateten Eltern geht es automatisch an die Mutter.

Das Scheidungsrecht wurde im Jahr 2000 revidiert, so dass unverheiratete Eltern bei den Behörden seither das gemeinsame Sorgerecht beantragen und gemeinsam für das Wohl des Kindes sorgen sowie Unterhaltszahlungen vereinbaren können. Eltern in Scheidung können vor Gericht ebenfalls ein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Tun sie das nicht, fällt das Sorgerecht an einen Elternteil.

Das Schweizer Zivilgesetzbuch wird zur Zeit revidiert, so dass künftig das gemeinsame Sorgerecht gilt, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. An nur an einen Elternteil geht es, wenn dies im Interesse des Kindes liegt. Gründe, das Sorgerecht nicht zu erteilen, können Krankheit, Gewalt oder Absenz sein.

Auch bei den Unterhaltsbeiträgen für das Kind sind Änderungen im Gang, um Unterschiede bei verheirateten und unverheirateten Eltern auszuräumen. Die Vernehmlassung ist beendet. Bis Ende 2013 will das Justizdepartement den bereinigten Gesetzesentwurf vorlegen.

(Quelle: EJPD)

Heiraten oder nicht?

Allerdings gibt es Hinweise auf Veränderungen. Auch wenn die Statistiken relativ tiefe Raten aufweisen, war es 2012 zum ersten Mal, dass die Zahl unehelicher Geburten in der Schweiz die 20%-Marke überschritten hat. Der Anteil stieg zwischen 2011 und 2012 damit um 6,2% und hat sich im letzten Jahrzehnt gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) praktisch verdoppelt.

Kommentatoren wiesen darauf hin, dass es nicht länger ein Tabu sei, ein aussereheliches Kind zu haben. Hinzu kommt, dass in der Schweiz relativ viele Paare im Konkubinat leben.

Nicole Gerber und Christoph Balsiger aus Bern haben eine sechsmonatige Tochter. «Wir kannten uns schon lange, waren aber erst kurze Zeit zusammen, als ich schwanger wurde», sagt Gerber gegenüber swissinfo.

«Wir mussten uns mit der Heiratsfrage befassen, sagten uns dann aber: ‹Vielleicht später›. Man braucht ja nicht zwingend sofort eine Heiratsurkunde, um glücklich zu sein», sagt sie.

Den administrativen Aufwand für ein gemeinsames Sorgerecht erlebten Balsiger und Gerber überhaupt nicht als beschwerlich. Es dauerte lediglich eine halbe Stunde bei der entsprechenden Behörde. Laut Gerber hat die Heiratsfrage viel mit der eigenen Generation zu tun.

Alle Paare, die swissinfo.ch befragt hatte, erzählten von einer grossen Vielfalt in ihrem Freundeskreis bezüglich verheirateter oder unverheirateter Eltern. Es gab auch viele Patchwork-Familien mit Geschiedenen und Zweitfamilien.

Änderung im Kommen

Auch die rechtliche Situation könnte sich bald ändern. Im Juni 2013 hat das Schweizer Parlament ein Gesetz verabschiedet, das den Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht einräumt, unabhängig vom Zivilstand (unverheiratet, verheiratet, geschieden).

Gemäss dem Justizministerium steht das Wohl des Kindes im Vordergrund: «Das Kind hat das Recht, dass seine Eltern gemeinsam die Verantwortung für seine Entwicklung und Erziehung übernehmen, auch wenn sie geschieden oder unverheiratet sind», erklärt das Ministerium gegenüber swissinfo.ch. «Nur wenn die Interessen des Kindes geschützt werden müssen, wird das gemeinsame Sorgerecht vorenthalten.»

Das Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum, das noch bis am 10. Oktober dieses Jahres eingereicht werden kann. Da das Justizdepartement keine Kenntnisse von einem solchen Referendum hat, kann man davon ausgehen, dass das Gesetz am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird.

(Übertragung aus dem Englischen: Gaby Ochsenbein)

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