«Opfer von Terroranschlägen sollten nicht gezwungen sein, Sozialhilfe zu beantragen»
Myriam Gottraux ist eine Überlebende der Terroranschläge vom 13. November 2015 in Paris. Die Schweizerin verlor wegen ihren Verletzungen all ihre Einkommensquellen. Sie bedauert, dass die Schweiz ihren Bürgern und Bürgerinnen, die im Ausland Gewalttaten erlitten, keine Entschädigung bietet.
Myriam Gottraux sass auf der Terrasse des Bistros «Belle Équipe», als ein Kalaschnikow-Geschoss ihren rechten Arm durchschlug. Die Schweizerin war am 13. November 2015, während der Terroranschläge im Herzen von Paris, zur falschen Zeit am falschen Ort. Ihr Partner wurde nicht getroffen und konnte ihr helfen, dem Blutbad zu entkommen.
Zwischen dem Stade de France, den Restaurants und Bars sowie dem Auditorium der Konzerthalle Bataclan brachten die Terroristen in jener Nacht 130 Menschen um.
Myriam Gottraux wurde im Spital behandelt und kehrte in die Schweiz zurück, wo ein langer Weg des «Wiederaufbaus» begann, gespickt mit administrativen Hindernissen. Sie beschreibt ihren schmerzhaften Weg in einem Buch mit dem Titel Instants d’éternité – Victime du terrorisme et de l’indifférence (Augenblicke der Ewigkeit – Opfer von Terrorismus und Gleichgültigkeit).
Myriam und ihr Partner Mauritius erhalten von Frankreich im Rahmen des Garantiefonds für Opfer von Terrorismus und anderen Verbrechen (FGTIExterner Link) zwar eine Entschädigung. Aber in der Schweiz gibt es keine weiteren Vorkehrungen für die Unterstützung von Opfern terroristischer Anschläge, die im Ausland geschahen.
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Kein Geld für Auslandschweizer
Myriam verlor bei dem Anschlag den Gebrauch ihres Arms und kann ihren Beruf als Osteopathin nicht mehr ausüben. Seit vier Jahren weigert sich ihre Erwerbsersatzversicherung (EO), ihr die vorgesehene Summe zu zahlen, weil die Folgen von Terroranschlägen nicht gedeckt sind. Die Überlebende fordert die Schweizer Behörden auf, das bestehende System der Opferhilfe zu verbessern, um zu verhindern, dass andere Menschen den gleichen Leidensweg durchmachen müssen.
swissinfo.ch: Was hat Sie motiviert, dieses Buch zu schreiben, fünf Jahre nach den Anschlägen?
Myriam Gottraux: Einerseits das grosse Erstaunen und die Verzweiflung, die ich fühlte, als ich feststellen musste, dass in meinem Land nichts geplant war, um auf eine Situation wie meine zu reagieren. Auf die Lage einer Bürgerin, die im Ausland einen Terrorakt erlitten hatte.
Der andere Schwerpunkt beim Schreiben dieses Buches war die Sorge um die Erinnerung und schliesslich der Wunsch, all den wunderbaren Menschen zu danken, die ich auf meinem Weg getroffen habe. Ich wollte mich auch beim Leben bedanken, dafür, dass ich noch immer da bin.
Der Prozess zu den Anschlägen vom 13. November 2015 in Paris soll im September 2021 beginnen, mit 1750 Zivilparteien, 300 Anwälten und 20 Angeklagten. Die Ermittlungen haben eine dschihadistische Zelle mit Verzweigungen in ganz Europa, hauptsächlich in Belgien, aufgedeckt.
Drei Tage nach dem Angriff baten Sie um eine Verlegung in die Schweiz, um hier behandelt zu werden und näher bei Ihrer Tochter zu sein. Wie lief es, als Sie zurückkamen?
Medizinisch wurde ich sehr gut behandelt, aber ich musste mich selbst darum kümmern, psychologische Hilfe und Betreuung zu finden – in diesem völlig surrealen Moment in meinem Leben. Und dabei war ich ganz auf mich allein gestellt. In der Schweiz gab es keine Struktur, die sich um mich oder meinen Partner gekümmert hätte. Dabei überwindet man eine solche Situation doch nicht in drei Tagen!
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In Ihrem Buch prangern Sie die mangelnde finanzielle Unterstützung für Schweizer und Schweizerinnen an, die im Ausland Opfer von Terrorakten wurden. Wie haben Sie diese Situation erlebt?
Es gibt das Gesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG). Dieses gilt jedoch nur für Fälle, die in der Schweiz geschahen, nicht für solche im Ausland.
Ich hatte verschiedene Treffen mit einem im Kanton Waadt für dieses Gesetz zuständigen Experten, der mir bei kleinen Dingen wie Krankenversicherung oder Transport geholfen hat. Aber es war unmöglich, eine Entschädigung zu erhalten, die es zum Leben braucht.
Die Schweiz verlässt sich in diesen Fällen voll auf die Staaten, in denen die Anschläge passierten. Und soviel ich weiss, ist Frankreich das einzige Land, das einen Garantiefonds eingerichtet hat, um Opfern des Terrorismus zu helfen.
Wenn ich die Kraft habe, diese Situation anzuprangern, dann deshalb, weil ich das Glück hatte, von den Menschen in meinem Umfeld unterstützt zu werden, und weil der Angriff in einem Land stattfand, das uns als «Opfer» anerkennt, auch wenn die Schritte noch im Gange sind.
Ich stelle mir vor, dass eine alleinstehende Frau mit Kind in ein tiefes Loch fallen könnte, und das ist nicht richtig: Man sollte nicht gezwungen sein, Sozialhilfe zu beantragen, weil man einen Terroranschlag miterlebt hat, schon gar nicht in einem Rechtsstaat wie der Schweiz.
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Welche Botschaft möchten Sie in einer Zeit, in der es in Europa immer wieder zu Terroranschlägen kommt, an die Schweizer Politik senden?
Ich möchte der Politik sagen, dass sie das Gesetz zur Unterstützung der Opfer von Straftaten erneut überarbeiten sollte. Die Gesetzgebung war von Regierung und Parlament nach den Anschlägen in Luxor, Ägypten, im Jahr 1997 «aufgeschnürt» worden. Rund 30 Schweizer waren von den Kantonen entschädigt worden.
Die Rechnung belief sich auf über zwei Millionen Franken, was als zu hoch erachtet wurde. Um dieses Recht auf Entschädigung abzuschaffen, wurde das Gesetz im Jahr 2007 revidiert.
Ich fordere die Politik auf, wieder eine Rechtsgrundlage herzustellen, die es ermöglicht, dass Schweizerinnen und Schweizer, die von Anschlägen im Ausland betroffen sind, vom Bund substanzielle Hilfe erhalten können.
Die erste Fassung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHGExterner Link), die von 1993 bis 2009 in Kraft war, ermöglichte es Schweizerinnen und Schweizern, die Opfer von Gewaltverbrechen im Ausland wurden, entschädigt zu werden, wenn sie von einem anderen Staat nicht genügend Leistungen erhalten hatten.
Die 2007 erfolgte Totalrevision des OHG, die 2009 in Kraft trat, folgt dem Territorialitätsprinzip im Sinne des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von GewalttatenExterner Link. Der ausländische Staat, in dem die Straftat begangen wurde, ist grundsätzlich für die Unterstützung oder Entschädigung der Opfer zuständig, wenn der Täter nicht bekannt oder zahlungsunfähig ist.
Das Schweizer Recht sieht daher keine Entschädigung für Schweizer Opfer von Terroranschlägen im Ausland vor, sie können aber Beratung und bestimmte Finanzdienstleistungen erhalten. Myriam Gottraux hatte mehrere Treffen mit einem Experten des OHG-Zentrums in Lausanne, der ihr juristischen Beistand leistete.
«Die gedeckten Kosten belaufen sich auf mehr als 12’000 Franken. Angesichts der Erfahrung dieser Person und des erlittenen Schadens ersetzt diese Intervention keineswegs eine deutliche Anerkennung ihres Opferstatus, die eine substanzielle Entschädigung ermöglichen würde», erklärt Christophe Dubrit, Abteilungsleiter des OHG-Zentrums im Kanton Waadt. «Diese Anerkennung sollte in Form von Zahlungen Frankreichs im Sinne des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 24. November 1983 erfolgen.»
Der Bundesrat anerkennt, dass es für die Betroffenen wichtig ist, dass sie Unterstützung erhalten, um die Folgen einer Straftat überwinden zu können. Hingegen sieht er es nicht als Aufgabe der Schweiz an, für materielle oder immaterielle Schäden zu haften, die auf eine Straftat zurückgehen, die ausserhalb des Staatsgebiets begangen wurde.
«Für diese Lösung sprechen auch praktische Erwägungen: Bei Straftaten im Ausland ergeben sich oft Beweisprobleme», sagt das Bundesamt für Justiz. «Zudem wäre es weder gerecht noch angemessen, dass die Schweiz die Folgen einer im Ausland in Hochrisikoregionen begangenen Straftat tragen würde.»
Derzeit ist keine Revision des OHG geplant. Das Parlament hat zudem kürzlich eine MotionExterner Link auf eine Überarbeitung dieses Gesetzes abgelehnt, die darauf abzielte, die Rechte der Opfer zu stärken.
Rita Emch
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
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