Organspende: Kompromiss dringend gesucht
Weil es zu wenig Organe für Transplantationen gibt, wird derzeit ein neues Gesetz diskutiert. Damit würde in der Schweiz jede Person als Spenderin oder Spender gelten. Dabei stellen sich ethische Fragen.
Ruth Allimanns Leben wurde auf den Kopf gestellt, als ihr 23-jähriger Sohn Stéphane versuchte, sich das Leben zu nehmen. Das war vor 25 Jahren, aber die Erinnerung an diese Tragödie ist immer noch schmerzhaft.
Stéphane starb zwar nicht auf der Stelle, aber sein Gehirn wurde durch den Suizidversuch irreparabel geschädigt. «Ich musste die Krankenschwester bitten, den Stecker zu ziehen», sagt die 70-Jährige gegenüber swissinfo.ch.
In Basel, wo der junge Mann im Krankenhaus lag, empfing der Arzt die Familie anschliessend, um die Frage der Organspende zu besprechen. Damals war die Transplantation von Organen noch eine neue Technik. Die Eltern hatten keine Haltung zu diesem Thema und hatten dies mit ihrem Sohn nie besprochen.
In ihrem Fall kam die Antwort spontan: «Mein Mann und ich sagten Ja zu einer Totalspende, ohne nachzudenken, als ob Stéphane an unserer Stelle geantwortet hätte», erzählt Allimann. Der Gedanke an die geretteten Leben half ihnen, dem plötzlichen Tod ihres Sohns einen Sinn zu geben.
Aber selten fällt der Entscheid so leicht. «Jemanden unter solchen Umständen zu verlieren, ist ein schrecklicher Schock», sagt Allimann. In diesen Momenten, in denen «alles schwer zu verstehen ist», ziehen es die meisten Familien vor, eine Organspende abzulehnen, wenn sie die Wünsche der verstorbenen Person nicht kennen.
Hunderte Menschen warten
In der Schweiz gilt für die Organspende nach dem Tod das Modell der ausdrücklichen Zustimmung: Menschen, die zu Lebzeiten ihr Einverständnis dazu geäussert haben, kommen als Spenderin oder Spender in Frage, und es wird systematisch die Meinung der Angehörigen eingeholt.
Die Nationale Stiftung für Organspende und -transplantation Swisstransplant ist der Meinung, dass diese restriktive Vorgehensweise den seit langer Zeit bestehenden Mangel im Land noch verschärfe: Jede Woche sterben durchschnittlich zwei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Organ erhalten haben.
Die Zahl der Verstorbenen, die ihre Organe spendenExterner Link (ca. 150 pro Jahr, d.h. 18 Personen pro Million Einwohnerinnen und Einwohner) nimmt zu, bleibt aber unter dem Bedarf. Fast 1500 Patientinnen und Patienten warten auf eine Transplantation – eine Zahl, die in zehn Jahren um mehr als ein Drittel gestiegen ist. Pro Jahr werden weniger als 600 Organe transplantiert.
Seit der Covid-19-Pandemie ist die Situation besonders akut, weil die Ressourcen auf den Intensivstationen begrenzt sind und einige Transplantationsprogramme eingestellt wurden.
Schweiz hinkt europäischen Nachbarn hinterher
Schon vor der Gesundheitskrise lag die Schweiz weit zurück hinter Spanien, dem Land mit den meisten Organspenden der Welt, und hinter weiteren europäischen Ländern.
«Wir werden nie alle Patientinnen und Patienten retten können, aber wir sollten in der Lage sein, die Zahl der Spendenden in der Schweiz zu verdoppeln», sagt Franz Immer, Direktor von Swisstransplant. «So könnten wir eine Rate erreichen, die mit jener der Nachbarländer vergleichbar ist: etwa 25 bis 30 pro Million Einwohnerinnen und Einwohner.»
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wollte im Jahr 2018 20 Spendende pro Million Einwohnerinnen und Einwohner erreichen; das neue offizielle Ziel sind 22 bis Ende 2021.
Organe können von Menschen entnommen werden, die hirntot sind oder an einem Herzstillstand gestorben sind, aber nur auf einer Intensivstation im Krankenhaus.
Bestimmte Erkrankungen, wie z. B. aktiver Krebs oder Sepsis, sind Ausschlusskriterien. Die entscheidenden Kriterien sind Gesundheit und Organfunktion, nicht das Alter der Person.
Laut Franz Immer von Swisstransplant ist die hohe Spenderate in Spanien auch darauf zurückzuführen, dass es in dem Land sehr alte Spenderinnen und Spender gebe, was anderswo in Europa nicht der Fall sei.
Da die zahlreichen Aufklärungskampagnen nicht ausreichten, wird nun eine Reform des Zustimmungsmodells den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die entsprechende VolksinitiativeExterner Link fordert, dass die Schweiz die explizite Zustimmung umkehrt und zu einer Regelung der mutmasslichen Zustimmung übergeht: Bei verstorbenen Personen würde demnach angenommen, dass sie der Spende ihrer Organe zustimmen – es sei denn, sie hätten zu Lebzeiten ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht.
Am Mittwoch, 5. Mai, stimmte eine Mehrheit des Nationalrats verschiedener politischer Parteien dafür. Die Befürworterinnen und Befürworter dieses Modells, darunter auch Ärztinnen und Ärzte, weisen darauf hin, dass dieses Modell in den meisten europäischen Ländern angewendet werde und deren bessere Zahlen erklären würde.
«Die Ablehnungsquote in der Schweiz liegt bei etwa 60%, im Vergleich zu 15-20% in den Nachbarländern», sagt Immer. Unter den Nachbarländern der Schweiz hat nur Deutschland – das ebenfalls eine explizite Einwilligung vorsieht – eine niedrigere Spendenquote als die Schweiz.
Ethische Fragen
In der Schweiz gibt es Stimmen, die sich gegen die Organspende nach dem TodExterner Link aussprechen. Sie müssen angehört werden, aber sie sind in der Minderheit. In Umfragen sprechen sich zwischen 80 und 90% der Bevölkerung für die Regelung der mutmasslichen Zustimmung aus.
Die Fachleute sind sich auch einig, dass die Zahl der Spenden erhöht werden muss. Sie betonen aber, wie wichtig es sei, die mutmassliche Zustimmung zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie ethisch vertretbar ist.
«Viele Menschen, die unter einem System der mutmasslichen Zustimmung leben, sind sich dessen nicht bewusst», sagt Christine ClavienExterner Link, Dozentin am Institut für Ethik und Geisteswissenschaften der Universität Genf. «Es ist also keine informierte Zustimmung.»
Doch es müsse klar sein, dass die Spende den Wünschen der verstorbenen Person entspreche. Die Ethikerin führt das Beispiel Belgiens an, das einen Brief an alle Personen verschickt, die volljährig werden. Sie werden darauf hingewiesen, dass sie vermutlich als Organspenderin oder -spender in Frage kommen und auf der entsprechenden Website einen gegenteiligen Wunsch äussern können.
«Wenn man die Modalität der Zustimmung ändert, ist es klar, dass die Bevölkerung sich dessen bewusst sein und eine gewisse Zeit haben muss, sich zu äussern», stimmt der Direktor von Swisstransplant zu.
Der andere grosse Streitpunkt betrifft den Platz, welcher der Meinung der Familie eingeräumt wird. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und ÄrzteExterner Link (FMH) schreibt: «Die nicht geäusserte Zustimmung lässt einen grossen Interpretationsspielraum offen.» Sie hält es für «zentral», dass Angehörige ein «subsidiäres Widerspruchsrecht» haben.
Tatsächlich wendet kein europäisches Land – nicht einmal Spanien – strikt die mutmassliche Einwilligung an und würde damit die Meinung der Familie umgehen. Aber der vom Initiativkomitee in der Schweiz vorgeschlagene Text erwähnt die Rolle der Familie nicht.
Aus diesem Grund hat die Regierung eine alternative Variante (indirekter Gegenvorschlag) ausgearbeitet. Diese sieht explizit eine weite Anwendung der mutmasslichen Einwilligung vor: Es müsste zu Lebzeiten bekanntgegeben werden, wenn man sich gegen eine Organspende ausspricht, und wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, würden in jedem Fall die Angehörigen befragt. Swisstransplant und der Ärzteverband unterstützen diesen Gegenvorschlag.
Zweifel beseitigen
Ausserdem wird die entscheidende Rolle der Umstellung auf die mutmassliche Einwilligung für eine Erhöhung der Spenderate nicht einhellig unterstützt. Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK), der Clavien angehört, hat sich kürzlich gegen diese Änderung ausgesprochenExterner Link.
Dieses Modell wirke sich nicht automatisch auf die Spendenquote aus, sondern nur auf die Quote der potenziellen Spenderinnen und Spender, sagt Clavien. «In der Praxis würde es wahrscheinlich keinen grossen Unterschied zum jetzigen System geben, ausser dass das Gesetz den Teams, die für die Diskussion mit der Familie zuständig sind, ein zusätzliches theoretisches Argument in die Hand geben würde.»
Für die NEK sind die höheren Organspende-Raten im Ausland eher das Ergebnis eines gesellschaftspolitischen Kontexts und einer Spenden begünstigenden sozialen Norm, als einer Gesetzgebung allein. In Spanien «gibt es eine Reihe von begleitenden Massnahmen: Gesundheitsteams werden geschult, um das Thema zu besprechen und sind eindringlicher, es gibt mehr Pro-Spenden-Kampagnen, und so weiter», sagt Clavien.
Einige Länder setzen auf Anreize zur Spende, sei es in Form von Geld oder dadurch, dass diejenigen bevorzugt werden, die zu Spenderinnen und Spendern erklärt werden, wenn sie selbst ein Organ benötigen. Dies ist etwa in Israel der Fall.
Die NEK bevorzugt das System der verpflichtenden Erklärung, das in einigen amerikanischen Staaten in Kraft ist und in Deutschland geprüft wird. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Haltung dazu an bestimmten Punkten in ihrem Verwaltungsleben angeben, beispielsweise bei der Beantragung eines Führerscheins, von Ausweispapieren oder beim Abschluss einer Versicherung.
Immer ist von diesem Ansatz nicht überzeugt. Aber er stimmt zu, dass es das Wichtigste sei, die Menschen zu ermutigen, ihre Wünsche zu äussern, welche Option auch immer sie wählen mögen. Hunderttausend Menschen haben bisher ihre Wünsche in das dafür vorgesehene RegisterExterner Link eingetragen. «Das sind noch zu wenige», bedauert der Direktor von Swisstransplant.
Allimann stimmt zu: «Ich bin eine Spenderin, und alle wissen davon», sagt sie. Sie hat es nie bereut, der Organspende von Stéphane zugestimmt zu haben. Aber lange Zeit wusste sie nicht, was er gewollt hätte. Bis sie schliesslich den Mut fand, seine Habseligkeiten zu durchforsten und in einer Geldbörse einen Spenderausweis entdeckte.
«Es hätte mir vielleicht geholfen, wenn ich gewusst hätte, dass er diese Karte hat. Aber es ist entscheidend, dass die Leute diese Verantwortung übernehmen und es ihrem Umfeld sagen», sagt Allimann. «Wenn ich mich geweigert und dann später herausgefunden hätte, dass er zugestimmt hatte, hätte ich gegen seinen Willen gehandelt.»
(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)
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(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)
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