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Schweiz setzt auf verantwortungsvolle Mobilität

Schweizerinnen und Schweizer gehören zu den reisefreudigsten Menschen der Welt. Keystone

Eine in Mali entführte Schweizerin. Zwei bei einem Terroranschlag in Burkina Faso getötete Schweizer. Diese beiden Dramen der letzten Wochen zeigen die Risiken, denen Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland unterwegs sind, ausgesetzt sein können. Die Präventionsstrategie der Eidgenossenschaft legt nun einen besonderen Schwerpunkt auf die Eigenverantwortung.

Ob sie ständig im Ausland wohnen oder nur dorthin reisen; Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind nunmehr klar dazu verpflichtet, Verantwortung für sich selber zu übernehmen. «Jede Person trägt die Verantwortung bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland», heisst es im neuen Auslandschweizer-Gesetz (ASG)Externer Link, das seit dem 1. November 2015 in Kraft ist.

Das Gesetz hält auch fest, dass der Bund lediglich eine untergeordnete Rolle spielt: Er kann die Interessen seiner Bürger «im Ausland unterstützen, wenn diesen nicht zugemutet werden kann oder sie nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst oder mit Hilfe Dritter zu wahren».

Unter bestimmten Bedingungen kann der Bund auch den konsularischen Schutz verweigern oder begrenzen. «Es besteht kein Rechtsanspruch auf konsularischen Schutz», hält das Gesetz schwarz auf weiss fest. «Natürlich wird dieser immer dann gewährt, wenn das Leben oder die Gesundheit des Betroffenen bedroht ist», sagt Peter Zimmerli, Delegierter für Auslandschweizer-BeziehungenExterner Link beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Plattform ItinerisExterner Link

Neben den Reisehinweisen im InternetExterner Link und einer HelplineExterner Link bietet das EDA auch die Plattform ItinerisExterner Link an, auf der Auslandreisen registriert werden können. So sind Reisende in einem Notfall leichter auffindbar.

Man kann sich auch über eine App via Smartphone oder Tablet auf der Plattform registrieren, Zugang zu Beratung erhalten, Auslandvertretungen oder die HelplineExterner Link kontaktieren.

Hilfe der Eidgenossenschaft ist nicht gratis

Diese fundamentalen Prinzipien des neuen Gesetzes «können jedoch finanzielle Folgen nach sich ziehen», erklärt der Delegierte. «Wir gehen vom Grundsatz aus, dass jede Leistung des Staats ihren Preis hat. Wer konsularischen Schutz verlangt oder eine konsularische Dienstleistung verursacht hat, sollte im Prinzip dem Bund die Ausgaben zurückerstatten.»

Dies auch dann, wenn die betroffene Person die Hilfe der Eidgenossenschaft nicht selber verlangt hat, «denn es geht darum, dass man eine Leistung nach ihrem mutmasslichen Willen und ihren Interessen erbracht hat», stellt Zimmerli klar.

Wird beispielsweise ein Schweizer Bürger von Terroristen entführt, setzt die Schweiz sofort eine Task Force ein, die alles unternimmt, was möglich ist, um die Sicherheit zu gewährleisten und eine Freilassung zu erreichen.

Der Tarif für diese Leistungen wird in der Verordnung über die Gebühren des EDAExterner Link festgehalten. Er beträgt 75 Franken pro angefangene halbe Stunde. «Für Dienstleistungen ausserhalb der Arbeitszeiten kann ein Zuschlag von höchstens 50 Prozent der ordentlichen Gebühr erhoben werden», heisst es dort. Dazu kommt ein eventueller Kostenersatz für Auslagen.

Verhältnismässigkeit einhalten

Erfolgreiche HelplineExterner Link

Die Helpline des EDAExterner Link in Bern ist seit 2011 in Betrieb und seit 2012 rund um die Uhr besetzt. Sie ist die zentrale Ansprechpartnerin für alle Fragen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern betreffend konsularischen Diensten.

Während 2011 noch 15’525 Anfragen eingingen, waren es 2014 bereits 40’632.

Diese Dienstleistung wird von der Konsularischen Direktion des EDAExterner Link betrieben, die als zentrale Anlaufstelle die konsularischen Dienstleistungen bündelt.

Dort angesiedelt ist auch der Delegierte für Auslandschweizer-BeziehungenExterner Link, der die Interessen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer fördert.

Die Konsularische Direktion ist zudem verantwortlich für die Sozialhilfe an Schweizerinnen und Schweizer im AuslandExterner Link und bietet einen Beratungsdienst für Schweizer BürgerExterner Link, die zurückkehren oder auswandern möchten.

«Die Eidgenossenschaft kann auch einen Zahlungsaufschub gewähren oder ganz oder teilweise auf eine Zahlung verzichten. Neu im ASG ist, dass zu berücksichtigen ist, ob sich die betreffende Person fahrlässig verhalten hat oder nicht», sagt Peter Zimmerli.

Als fahrlässiges Verhalten gilt beispielsweise der Aufenthalt in einem Gebiet, welches das EDA in seinen ReisehinweisenExterner Link als gefährlich eingestuft hat, das Fehlen einer Reiseversicherung mit voller Deckung (Rettung, medizinische Behandlung, Repatriierung und Rechtsschutz) oder ein Verstoss gegen Gesetze des Gastlandes.

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Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bedeutet Eigenverantwortung auch, in der Lage zu sein, langfristig den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten sowie eine Krankenversicherung und eine Versicherung für die Altersrente zu haben.

Doch auch im Fall von fahrlässigem Verhalten gelte weiterhin das Prinzip der Verhältnismässigkeit, so Zimmerli. So kann beispielsweise eine Person bei Mittellosigkeit komplett oder teilweise von Zahlungen entbunden werden. Es gebe auch Fälle wie bei Entführungen, bei denen die für die Opfer aufgewendeten Kosten den üblichen Rahmen sprengen würden. Darauf nehme die Eidgenossenschaft selbstverständlich Rücksicht, wenn sie die Rechnung vorlege, betont Zimmerli.

Präventiv-Strategie

Mit dem Fokus auf die Eigenverantwortung wollte das Parlament erreichen, dass Risiken vermieden werden. Mit der zunehmenden internationalen Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer haben diese in letzter Zeit tatsächlich zugenommen.

Es reicht zu erwähnen, dass Ende 2015 fast 762’000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland lebten, während es Ende 2010 noch etwa 695’000 waren.

Kai Reusser / swissinfo.ch

Bei den Auslandreisen der Schweizer haben besonders jene ausserhalb Europas zugenommen: von unter einer Million 2010 auf etwa 1,2 Millionen 2014. Ein Bericht des BundesratsExterner Link hält fest: «Darunter finden sich immer wieder auch Staaten und Regionen, die von politischen Unruhen und bewaffneten Konflikten betroffen sind oder es aufgrund der Gefährdungslage jederzeit sein könnten.»

Weiter ist die Landesregierung der Meinung, «dass Fernreisen immer kurzfristiger geplant und somit nicht immer mit genügend Sorgfalt vorbereitet werden». So erstaune es kaum, «dass dieses Reiseverhalten auch zu einer zunehmenden Nachfrage an konsularischen Dienstleistungen des EDA beiträgt».

Aus diesen Gründen setzt das Parlament beim ASG auf das Prinzip der Eigenverantwortung. Diese Tatsache soll ein neues, stark wirkendes Element der Präventionsstrategie werden.

Schweizerin zum zweiten Mal entführt

In Mali ist ein Video aufgetaucht, in dem sich eine der Al-Kaida im Maghreb nahe stehende Gruppierung verantwortlich für die Entführung einer Schweizer Missionarin vor zweieinhalb Wochen zeigt. Die Islamisten fordern die Freilassung mehrerer Gesinnungsgenossen.

Die Schweizerin – eine Baslerin – war am 8. Januar in Timbuktu von Bewaffneten entführt worden. Sie war bereits im April 2012 von Islamisten verschleppt worden. Damals kam sie nach Vermittlung durch die Regierung von Burkina Faso nach neun Tagen frei. Die Islamisten liessen sie offenbar unter der Bedingung frei, dass sie nicht in die Wüstenstadt zurückkehre, um zu missionieren.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) setzte nach der neuerlichen Entführung eine Taskforce ein. Die Schweizer Vertretung vor Orte stehe in Kontakt mit den lokalen Behörden, hiess es nach Bekanntwerden der Entführung.

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(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)

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