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Drücken deutsche Sterbehilfe-Gesetze auf Schweizer Praxis?

2011 lehnte die Schweizer Regierung eine Verschärfung des Sterbehilfegesetzes ab. Stattdessen hätte die Suizid-Prävention und Palliativpflege verstärkt werden sollen. nearpictures

Erika Preisig lebt zehn Gehminuten von der Grenze zu Deutschland entfernt. Aber es könnte sein, dass sie ab nächstem Jahr nie mehr einen Fuss nach Deutschland setzen darf. Denn die Ärztin leitet den Verein Lifecircle (Lebenskreis), eine von mehreren Schweizer Organisationen für Sterbehilfe. Diese - die bekannteste ist Exit - könnten von einer baldigen Verschärfung der deutschen Gesetzgebung über den begleiteten Freitod betroffen sein.

Die Schweiz ist das einzige Land, das Sterbehilfe auch Ausländern ermöglicht. Die meisten von ihnen, die zum Sterben in die Schweiz kommen, stammen aus Deutschland und Grossbritannien. In beiden Ländern war oder ist Sterbehilfe dieses Jahr ein Thema, auf Ebene Gesetzgebung. Das britische Parlament lehnte im September die Legalisierung der Sterbehilfe für unheilbar Kranke ab. In Deutschland debattiert das Parlament im November gleich über vier Vorlagen. Die Stossrichtung der aussichtsreichsten Vorlage ist äusserst strikt: Jegliche organisierte Beihilfe zum Tod soll strafbar sein, gleich ob inner- oder ausserhalb Deutschlands.

Gesetzesänderungen in Deutschland

Im November berät das deutsche Parlament über vier Gesetzesvorlagen zur Sterbehilfe.

Die Vorlage, die von Vertretern der CDU und der Sozialdemokraten unterstützt wird, will die Sterbehilfe verbieten, wenn dafür eine Gebühr verlangt wird.

Grüne und Linke wollen in ihrer VorlageExterner Link zugunsten der Sterbehilfe diese legalisieren. Dies soll für alle Erwachsenen gelten, die noch entscheidungsfähig sind und einen Doktor konsultiert haben. Demnach könnten Organisationen wie die schweizerische Dignitas in Deutschland aktiv werden.

Ein gänzliches Verbot: Das fordert Patrick Sensburg, auch er ein CDU-Vertreter, in seiner Vorlage.Externer Link

VorschlagExterner Link Nr. 4 will Ärzten Sterbehilfe erlauben, sofern ein Patient an einer «unheilbaren Krankheit» leidet.

(Quelle: Der Spiegel, Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften)

Die Organisationen in der Schweiz behalten den Ausgang dieser Debatten scharf im Auge. 2014 unterstützte Preisig 13 Personen aus Deutschland und 3 aus Grossbritannien beim Freitod.

Der erste Fall der Ärztin hatte ihren Vater betroffen: Nach zwei Schlaganfällen konnte er weder sprechen und lesen. Erst versuchte er, sich mit Tabletten umzubringen, scheiterte aber. Als er ihr mitteilte, er werde sich unter einen Zug werfen, sicherte ihm die Tochter zu, sich nach Alternativen zu erkundigen. Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas nahm ihn auf.

«Wer in Palliativpflege stirbt, ist in den letzten Tagen oft ohne Bewusstsein. Aber mit Sterbehilfe konnte mein Vater neben mir sitzen. Er entschied dann, ‹ich will jetzt sterben›, legte seinen Kopf auf meine Schulter und schlief ein», erinnert sich Preisig.

Diese Erfahrung markierte einen Wendepunkt, begann doch Preisig, bei Dignitas Menschen in den Tod zu begleiten. Nach einigen Jahren gründete sie mit LifecircleExterner Link (für Palliativpflege) und Eternal Spirit (Sterbehilfe) ihre eigenen Organisationen.

«Im Pflegeheim hat man keine Beschäftigung ausser Herumsitzen und auf die nächste Mahlzeit zu warten. Und auf den Tod. Wir müssen sicherstellen, dass die Menschen nicht sterben wollen, weil sie einsam sind und das Gefühl haben, den anderen eine Last zu sein.»

Wer mit Hilfe von Lifecircle sterben will, muss zuerst Mitglied werden und in einem Brief begründen, weshalb er oder sie sterben will. Ferner müssen sie ihre ärztlich beglaubigte Krankengeschichte einschicken. Dann werden sie für eine Beurteilung durch zwei Ärzte und den Vorstand eingeladen.

Geben diese gewissermassen grünes Licht, kommen die Sterbewilligen in eine Wohnung in Basel. Mit Holzwänden, Küche, Musikanlage und farbigen Möbeln sieht es aus wie in einem modernen Studio. Hier nehmen die Sterbewilligen in Begleitung der Sterbehelfer 15 Gramm des Barbiturats Pentobarbital ein.

Angenehmes Ambiente zum Abschied: Das will Erika Preisig Sterbewilligen in der Wohnung der Organisation Lifecercle in Basel bieten. Lifecircle

In der Schweiz ist begleiteter Freitod seit den 1940er-Jahren möglich. Aber warum soll die Schweiz Menschen aus anderen Ländern helfen zu sterben? «Solange sie in ihren Ländern keine Möglichkeit dazu haben, sollen wir sie aufnehmen», sagt Preisig. «Aber wir sollten auch helfen, indem wir Gesetze über begleiteten Freitod unterstützen. Die Schweiz sollte Tagungen und Gesprächsrunden organisieren, um mit Beispielen zu zeigen, wieso Menschen sterben wollen und warum ihr Wunsch akzeptiert werden soll. Die Schweiz soll hier führend sein», fordert die Ärztin.

Plan B

In Deutschland sind Freitod und begleitetes Sterben seit dem 18. Jahrhundert straffrei. Jetzt soll in einer der insgesamt vier Gesetzesvorlagen, die das Parlament berät, strikte Kontrollen eingeführt werden. Dies auch auf Wunsch von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Die Verschärfung zielt auf Sterbehilfe-Organisationen: Wer assistierten Freitod auf Geschäftsbasis anbietet, dem drohen drei Jahre Gefängnis . Damit solle verhindert werden, dass «organisierter begleiteter Freitod» zum «kommerziellen Geschäft» werde, so die Initianten. Erlaubt sein soll begleiteter Freitod nur in «individuellen Fällen» und aus «altruistischen Motiven».

Kommt das Gesetz durch, müssten Organisationen wie Sterbehilfe DeutschlandExterner Link schliessen. Aufgebaut nach dem Vorbild der Schweizer Organisation Exit, begleitet sie Menschen in Deutschland in den Tod. Sie hat ein Büro in Zürich, wo auch freiwillige Schweizer Sterbehelfer angestellt werden.

Sterbehilfe Deutschland wurde vor rund sechs Jahren von Roger Kusch gegründet, einem ex-Politiker der Christlich Demokratischen Union (CDU), der auch «Doktor Tod» genannt wird. Falls die Gesetzesverschärfung die Hürde im Parlament nimmt, werde die Organisation von der Schweiz aus tätig sein, lautet Kuschs Plan B.

«In der Schweiz ist das Recht auf Freiheit das höchste Prinzip des gesamten Staatswesens», sagt er gegenüber swissinfo.ch. «In Deutschland sind wir so weit, dass Menschen am Ende ihres Lebens nicht mehr entscheiden können, ob sie gehen wollen. In der Schweiz wäre das undenkbar.» Für den Fall, dass das Gesetz durchkommt, will Kusch beim deutschen Verfassungsgericht klagen.

Renate Künast leitet im deutschen Parlament die Gruppe für Konsumentenschutz. Sie ist Mitverfasserin eines Gesetzes, das den begleiteten Freitod straffrei halten will. «Ich fürchte, dass die restriktive Vorlage durchkommt, die praktisch jeden assistierten Freitod unter Strafe stellen will. Aber was wird die Folge sein? Möglicherweise mehr Sterbetourismus in die Schweiz. Es könnte auch sein, dass die Menschen auf unwürdige Weise aus dem Leben scheiden wollen und damit viele neue Probleme entstehen», so die ehemalige deutsche Ministerin für Verbraucherschutz.

Mehr Druck oder mehr Kunden?

Selbst bei Exit, der Organisation, die ausdrücklich keine Nicht-Schweizer in den Freitod begleitet, verfolgt man die Entwicklung in Deutschland genau. Leiter Bernhard Sutter glaubt ebenfalls an den Erfolg der restriktiven Gesetzeslösung. «Die Frage ist, was danach in der Schweiz passieren wird, denn es kommen viele Deutsche hierher, um Hilfe zu suchen.»

Dignitas ist die grösste Schweizer Organisation, die Sterbehilfe auch für Ausländer anbietet. Die Köpfe hinter der strikten Vorlage hätten den Draht zu den Menschen in Deutschland verloren, lautet der Kommentar von Exit lapidar.

Für Preisig steht fest, dass sie weiterhin Sterbewilligen aus Deutschland helfen will, selbst wenn das faktische Verbot in Berlin durchkommt. «Wenn ich jemanden in Deutschland anrufe oder jemandem helfe, zum Sterben in die Schweiz zu kommen, werde ich nicht mehr nach Deutschland einreisen können. Aus ethischen Gründen wird es mir aber unmöglich sein, keine Personen aus Deutschland mehr zu akzeptieren.»

Das De-Facto-Verbot wird in Deutschland nicht nur von der CDU getragen, der Partei von Bundeskanzlerin Merkel, sondern auch von ethischen und religiösen Lobbys. Laut dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland sollten die Menschen nicht die «Wahl» haben, sich jederzeit umbringen zu können. Sterbehospize und Zentren für Palliativpflege böten «bessere Alternativen».

Deutsche Sterbewillige würden auch weiterhin in die Schweiz kommen, glaubt Erika Preisig. Und deren Familien würden diese Menschen weiterhin unterstützen, trotz drohender strafrechtlicher Verfolgung. «In Grossbritannien, Frankreich und Italien gibt es dieses Gesetz auch. Dort kann jemand, der anderen beim Freitod behilflich ist, für 14 Jahre ins Gefängnis kommen. Aber die Menschen kommen trotzdem.»

Preisig kam im vergangenen Sommer in die Schlagzeilen der britischen Presse. Grund war die Krankenpflegerin Gill Pharaoh, die sterben wollte, weil sie den «natürlichen Abbau», den das Alter mit sich bringt, nicht erleiden wollte.

Als das britische Parlament jüngst eine Gesetzesänderung über den begleiteten Freitod bachab schickte, hatte Lifecircle über Nacht 25 Neumitglieder. Dignitas erhielt eine E-Mail, in der jemand schrieb, «wir werden auch weiterhin die Dienste Ihrer Organisation benötigen, also ändert euch bitte nicht».

Exit wie Dignitas betonen beide, dass ihr Langfrist-Ziel darin bestehe, eines Tages überflüssig zu sein. Dann nämlich, wenn die Menschen ihr Leben zuhause beenden könnten und die Sterbehilfe nicht mehr benötigen würden.

(Übertragung aus dem Englischen: Renat Kuenzi)

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