Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Arm, todkrank und vom Arzt verstossen

Ein Krankenwagen
Patienten auf Schwarzen Listen werden nur noch in Notfällen behandelt. Keystone

Mehrere Kantone setzen Leute, die ihre Gesundheitskosten nicht zahlen können, auf eine Schwarze Liste. Sie werden bloss noch in Notfällen behandelt. Was dazu gehört, ist umstritten. Wir haben einen Betroffenen getroffen.

Dieser Text ist Teil einer Serie: «Probleme im Schweizer Gesundheitswesen»

Jochen Tollers* Glück ist, dass er so schnell in Lebensgefahr geraten ist. Vergangenen November bekam er plötzlich heftige Bauchschmerzen. Toller hatte da bereits zwei Mal eine Krebserkrankung überlebt. Seit drei Jahren leidet er an chronischen Schmerzen, wegen denen er laut eigener Aussage maximal zwei Stunden pro Nacht schlafe. Toller weiss, wovon er spricht, wenn er seine Bauchschmerzen heftig nennt. Also ist er ins Krankenhaus gefahren. Für ihn eine grosse psychische Hürde. Gleich bei der Ankunft sagte er: «Entschuldigen Sie, aber ich stehe auf der Schwarzen Liste.» Zehn Tage hat Toller das Krankenhaus dann nicht verlassen: Bauchspeicheldrüsenentzündung, Gallensteine, seine Gallenblase musste entfernt werden. Toller ist HIV-positiv und auch seine HIV-Werte waren sehr schlecht. «Ich hatte ein so schwaches Immunsystem, dass ich eine Lungenentzündung bekommen hätte, hätte jemand in vier Meter Entfernung gehustet», sagt Toller.

Mehr
Arzt beim Operieren

Mehr

Das Schweizer Gesundheitswesen kurz erklärt

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht In einer Serie beleuchten wir Probleme des Schweizer Gesundheitswesens. Zu Beginn ein kleiner Überblick, wie das Gesundheitswesen funktioniert.

Mehr Das Schweizer Gesundheitswesen kurz erklärt

Heute sitzt der gross gewachsene Deutsche in seiner Küche. Würden sich neben seinem Spülbecken nicht die Medikamentenverpackungen stapeln und könnte er nicht so viele unbezahlte Arztrechnungen vorzeigen, würde man den 48-Jährigen für kerngesund halten.
«Seit 27 Jahren bin ich HIV-positiv. Eigentlich wollte ich noch weitere 27 Jahre leben und nicht schon jetzt dank der Krankenkasse einen Grabstein bestellen», schmunzelt Toller. Sein schwarzer Humor ist Tollers wichtigstes Kapital. Als er vergangenen November ins Krankenhaus kam, hat die dortige Ärzteschaft direkt die Aids Hilfe Schweiz eingeschaltet. Diese konnte mit Hilfe einer Anwältin und regelmässigen Interventionen bei Tollers Krankenkasse durchsetzen, dass Toller seine HIV-Medikamente wieder erhält. Vorerst jedenfalls: Zugesichert sind sie ihm bis Ende 2018.

Weil er auf der Schwarzen Liste steht, wird Toller nur in Notfällen behandelt. Was Notfälle sind, wird je nach Kasse und Kanton anders definiert. Im Kanton Aargau, wo Toller lebt, ist das seit Anfang 2017 ein «akuter lebensbedrohlicher Zustand» oder «eine Situation, in der es darum geht, schwerwiegende Schmerzen zu lindern». Diese Notfalldefinition ist sehr offen gehalten. So offen, dass bereits Krebspatienten und Schwangeren die Behandlung verwehrt wurde. Dass die Diagnose HIV-positiv eine Art chronischer Notfall ist, wollte Tollers Krankenkasse erst nicht akzeptieren. Die Fürsprecher von Toller mussten darauf verweisen, dass in Graubünden im vergangenen Jahr ein Aidskranker wegen der Politik der «Schwarzen Liste» gestorben ist. Seine Medikamente bekommt Toller also deshalb wieder, weil die Krankenkasse Negativschlagzeilen fürchtet. «Meine Medikamente kosten im Monat 2500 bis 3000 Franken. Drei Tage Klinikaufenthalt sind doch mindestens so teuer!» findet Toller.

Mehr

Die Schwarze Liste war für Toller eine weitere Hiobs-Botschaft in einer jahrelangen Serie von Rückschlägen. Wie ist er auf der Liste gelandet? Die kurze Antwort ist: Toller hat zwei Jahre lang seine Krankenkassenbeiträge nicht bezahlt. Er ist ein sogenannter «säumiger Prämienzahler». In der Schweiz sind alle Bewohner verpflichtet, sich bei einer privaten Krankenkasse zu versichern. Diese obligatorische Versicherung kostet mehrere hundert Franken im Monat. Mit grossen Unterschieden, je nach Versicherung und Wohnkanton.

Die lange Antwort von Toller ist komplizierter. Vor drei Jahren ist Toller ein kleiner Junge mit dem Fahrrad ins Auto gefahren. «Beim starken Bremsen habe ich mein Handgelenk verletzt», erzählt Toller in einer Art, wie Menschen erzählen, wenn sie  dieselbe Geschichte oft erzählen mussten. Der Unfall war Anfang eines gesellschaftlichen Abstiegs durch sämtliche Institutionen: von der Unfallversicherung über das Arbeitsamt bis in die Sozialhilfe. Toller war früher als Paketlieferant tätig. Die Handgelenksverletzung machte ihm das schwere Heben unmöglich. Er hat seinen Job verloren und streitet bis heute mit der Versicherung der Familie des Unfallverursachers. Was Tollers Situation zusätzlich erschwert: Die Familie des Jungen ist weggezogen; die neue Adresse nicht bekannt. Deshalb scheiterte eine geplante Einigung vor dem Friedensrichter. Tollers Schulden betragen mittlerweile mehrere zehntausend Franken. Und mit den Schulden kam die Einsamkeit: In der reichen Schweiz verliert man einen Gutteil des Soziallebens, wenn man sich gar nichts mehr leisten kann. Nun versucht Toller in einem anderen Beruf Fuss zu fassen. In den Momenten, in denen er vom Kundenkontakt in seinem Praktikum erzählt, wirkt Toller glücklich. Sonst lacht er während des Gesprächs nur, wenn er sich mit Galgenhumor über seine jetzige Situation lustig macht.

Menschen in finanziell schwierigen Situationen können in der Schweiz, mit einem Antrag, einen Teil Krankenkassen-Kosten zurückerhalten (Prämienverbilligung). Weshalb hat das Toller nach dem Unfall nicht getan? «Von der Möglichkeit wusste ich als Ausländer damals nicht.» Er habe direkt nach dem Unfall seiner Krankenversicherung geschrieben: Er könne nicht zahlen. Eine Antwort habe er nie erhalten.

Externer Inhalt

Santésuisse, der grösste Krankenkassenverband, erklärt gegenüber swissinfo.ch, dass man die Schwarzen Listen «skeptisch» betrachte. «Curafutura begrüsst die kritische Auseinandersetzung mit dem Instrument der Schwarzen Liste», heisst es beim anderen Krankenkassenverband. Viele Ärzte verweigern Behandlungen, weil sie befürchten, dass ihre Arbeit nie bezahlt wird. Die Krankenkassen können ihre Verantwortung an die Politik delegieren: Das kantonale Gesetz verbiete eine Behandlung. Und die kantonale Politik kann auf die einzelnen Gemeinden verweisen. Denn für die Verwaltung der «Schwarzen Listen» sind letztendlich die Gemeinden zuständig. Deren Ermessensspielraum ist riesig und kann über Leben und Tod entscheiden.

Die Politik der Schwarzen Liste sollte eigentlich die Gesundheitskosten auf Seiten der öffentlichen Hand eindämmen. Dass die Schwarze Liste nicht zu schwarzen Kassen führt, sieht man aber in mehr und mehr Kantonen ein. Auch im Kanton Aargau debattiert das Parlament im Herbst darüber, ob die verhängnisvolle Liste abgeschafft werden soll. Der Ausgang der Debatte ist offen. Wenn er Glück hat, erhält Toller sein Geld eines Tages doch noch, kann seine Schulden bezahlen und sich so von der «Diagnose Schwarze Liste» freikaufen. Wenn er Glück hat, lassen ihn Politik und Krankenkasse lang genug am Leben, so dass er an diesem Tag noch hier ist.

* Name geändert

«Notfall» soll gesetzlich definiert werden

Nebst ethischen Bedenken führen «Schwarze Listen» mit säumigen Prämienzahlern auch zu ganz konkreten rechtlichen Problemen. Das GesetzExterner Link erlaubt es den Kantonen, eine Liste zu führen mit Personen, die ihrer Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen. Die Krankenkassen schieben gemäss Gesetz die Leistungen für diese Personen auf – mit Ausnahme von Notfallbehandlungen. Das Gesetz definiert aber den Begriff der Notfallbehandlung nicht.

Das schafft eine Rechtsunsicherheit, wie ein Gerichtsfall vor dem Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen zeigt: Die Richter fanden, eine Krankenkasse habe den Begriff des Notfalls zu restriktiv ausgelegt. Ein Notfall ist laut Richtern in all jenen Fällen gegeben, in denen «Medizinalpersonen eine Beistandspflicht zukommt».

In einer MotionExterner Link fordert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats nun, dass jene Kantone, die eine schwarze Liste führen, die Notfallbehandlungen umschreiben müssen – und zwar im Sinne der St. Galler Richter. Der Nationalrat wird sich vermutlich im September mit dem Vorschlag befassen.

Eine andere MotionExterner Link, eingereicht vom sozialdemokratischen Nationalrat Angelo Barrile, geht noch weiter: Sie fordert eine Abschaffung der «Schwarzen Listen».

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft