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Schweizer für Sterbehilfe, aber gegen Sterbe-Tourismus

Sterbehilfe: ein umstrittenes und emotionales Thema. Keystone

Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist dafür, die heute verbotene direkte aktive Sterbehilfe gesetzlich zu erlauben. Das zeigt eine Studie der Universität Zürich. Den Sterbetourismus hingegen lehnt die Mehrheit ab.

Sterbehilfe ist in der Schweiz ein seit Jahren kontrovers und emotional diskutiertes Thema. Auch international sorgen die Aktivitäten von Sterbehilfe-Organisationen regelmässig für Schlagzeilen. Umstritten ist insbesondere, dass sich ausländische Patienten in der Schweiz in den Freitod begleiten lassen.

Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern ist die Beihilfe zum Suizid in der Schweiz nicht ausdrücklich verboten. Restriktive Regelungen gibt es einzig in gewissen Kantonen. Kirchliche Kreise und politische Parteien fordern regelmässig ein landesweites und ausdrückliches Verbot der Sterbehilfe.

Dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung in dieser Frage anders denkt, zeigt eine nationale Studie des kriminalistischen Instituts der Universität Zürich. Demnach ist eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung dafür, die heute verbotene direkte aktive Sterbehilfe gesetzlich zu erlauben.

Unterschiede je nach Krankheit

Das Meinungsforschungsinstitut GFK Schweiz befragte im Mai und Juni 1464 Schweizer und Schweizerinnen. Bei den Fragen ging es um sechs Fälle von Menschen, die an einer tödlichen Krankheit im Endstadium leiden. Die Befragten mussten eine rechtliche und moralische Bewertung auf einer Skala von eins bis zehn vornehmen.

Gemäss der Studie würde eine Mehrheit die direkte aktive Sterbehilfe für diese Menschen erlauben. Diese Einstellungen hängen laut den Autoren mit einer positiven Sicht auf das selbstbestimmte Sterben und einer schwach ausgeprägten Religiosität zusammen.

«Die Schweizer Bevölkerung will eher eine gewisse Autonomie haben über Entscheide am Lebensende. Restriktive Regeln stehen weniger im Zentrum», sagt Christian Schwarzenegger vom Kriminologischen Institut der Universität Zürich gegenüber swissinfo.ch: «Natürlich gibt es im Detail Unterschiede. So sind viele Leute skeptisch, was die Frage der Suizidbeihilfe bei Menschen betrifft, welche nicht effektiv schwer krank sind, sondern lediglich genug haben vom Leben, weil sie sozial isoliert sind.»

Haltung der Angehörigen wichtig

Laut der Studie variiert die Zustimmung zu Suizidbeihilfe und Sterbehilfe je nach Fall. So findet etwa der Ernährungsabbruch einer Komapatientin, bei der sich die Angehörigen einig sind, am meisten Zustimmung sowohl in moralischer wie auch in rechtlicher Hinsicht. Sind sich die Angehörigen jedoch nicht einig, ist die Zustimmung der Befragten zur Sterbehilfe am geringsten.

Was sich in allen Fällen zeigt: Die Meinungen gehen auseinander. So finden etwa die Suizidbeihilfe bei einem Alzheimer-Patienten über 28 Prozent «völlig richtig», über 22 Prozent hingegen bewerten sie als «völlig falsch».

Sterbetourismus: Mehrheit dagegen

Ganz klar wenig Zustimmung findet hingegen der Sterbetourismus. Zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung lehnen diesen ab. Lediglich ein Drittel ist «eher» oder «voll» dafür, dass im Ausland wohnhafte Personen in die Schweiz kommen dürfen, um sich mit Hilfe einer Sterbehilfe-Organisation das Leben zu nehmen.

Sterbetourismus hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Kritik geführt. So ist im Kanton Zürich eine Initiative gegen Sterbetourismus hängig. Eine im Zürcher Kantonsrat überwiesene Motion verlangt, dass Sterbehilfeorganisationen die Kosten für die Abklärungen von Freitodbegleitungen von Personen aus dem Ausland selber bezahlen sollen.

Künftig liberal geregelt?

Auch auf gesamtschweizerischer Ebene ist das Thema Beihilfe zum Suizid umstritten. Noch vor wenigen Jahren wollte sie der damalige Justizminister Christoph Blocher ganz verbieten.

Vor einem Jahr schickte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, der eine restriktive Regelung der Sterbehilfe vorsah. Eine zweite Variante wollte die Sterbehilfe ganz verbieten.

Die beiden Varianten kamen in der Vernehmlassung nicht gut an. Vor wenigen Wochen sagte Widmer-Schlumpf in einem Zeitungs-Interview, dass sie dem Bundesrat Vorschläge für eine liberalere Regelung unterbreiten wolle. Konkret sollen demnach Chronischkranke nicht von der Suizid-Beihilfe ausgeschlossen werden, wie das der Gesetzesentwurf noch vorgesehen hatte.

swissinfo.ch

Schweiz: Sehr liberale Praxis. Passive Euthanasie (Einstellen einer Therapie, Abstellen von Maschinen) nicht strafbar.

Aktive Euthanasie gilt als Tötung und ist strafbar.

Deutschland: Suizidbeihilfe ist Ärzten untersagt.

Frankreich: Passive Euthanasie ist Ärzten und Angehörigen künftig erlaubt. Aktive Euthanasie aber weiterhin verboten.

Italien: Weder aktive noch passive Sterbehilfe sind erlaubt.

Niederlande: Entscheid liegt bei den Ärzten, deshalb sehr restriktiver Einsatz.

England: Restriktivste Regelung in Europa. Sterbehilfe ist gesetzlich

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