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Wie schützt man Behinderte vor Übergriffen?

Das Thema Nähe und Distanz ist in Behinderteninstitutionen immer wieder ein Thema. Rainer Weisflog

Zwischen behinderten Menschen und ihren Betreuern besteht ein grosses Machtgefälle. Sexuellen Missbrauch aufzudecken, ist deshalb umso schwieriger. Es brauche vor allem sehr viel Fingerspitzengefühl, sagt ein Experte.

In der Region Bern ist ein besonders schwerer Fall von sexuellem Missbrauch an behinderten Menschen bekannt geworden. Der Fall wirft viele Fragen auf, weil sich der Täter, ein Therapeut, Jahrzehnte lang an mehr als 100 Opfern vergangen hatte, die ihm anvertraut wurden.

Ivo Lötscher, der Geschäftsführer des Branchenverbandes der Institutionen für Menschen mit Behinderung (Insos), spricht über heikle Punkte in einem sensiblen Bereich.

swissinfo.ch: Wie können Eltern oder andere Angehörige von Behinderten, die in Institutionen wohnen, sich absichern, dass ihr Kind nicht sexuell missbraucht wird?

Ivo Lötscher: Nach dem, was nun ans Tageslicht kam, ist das eine extrem schwierige Frage. Die Eltern brauchen viel Fingerspitzengefühl. Sie sind sich bewusst, dass die Kinder besonders schutzbedürftig sind, weil zwischen Betreuern und Kindern immer ein Machtgefälle besteht und die Kinder ihren Betreuungspersonen vertrauen.

Trotzdem sollen die Eltern neugierig sein, sie sollen in die Kinder hineinhorchen und bei Veränderungen sensibel abwägen, was dahinter stecken könnte. Wenn sie einen Verdacht haben, müssen sie unbedingt mit der Leitung der Institution Kontakt aufnehmen.

Danach ist deren Professionalität gefordert, um mit diesen Informationen richtig umzugehen.

swissinfo.ch: Wie können Eltern oder andere Kontaktpersonen merken, dass einer behinderten Person etwas angetan wurde, wenn sie beispielsweise nicht sprechen kann?

I.L.: Auch Menschen mit Behinderung reagieren ganz unterschiedlich. Die einen sprechen vielleicht nicht mehr, ziehen sich zurück, weil sie sich schämen. Oder sie verändern die Körperhaltung, möchten etwas anderes anziehen, können nicht mehr einschlafen, nässen ein etc. Es gibt ganz viele Hinweise, die jedoch nicht eindeutig auf einen Übergriff hinweisen müssen und deshalb ganz unterschiedlich interpretiert werden können.

Doch man muss sich bewusst sein, dass Menschen mit teilweise schwersten Behinderungen von den Übergriffen betroffen waren, dies macht die Aufgabe und die Kommunikation noch schwieriger. Klar ist: wenn Betreuungspersonen wahrnehmen, dass irgendetwas nicht stimmt, dann müssen sie das ernst nehmen.

swissinfo.ch: Wie wird bei heiklen Aussagen die Glaubwürdigkeit der Behinderten überprüft? Kann man das überhaupt?

I.L.: Das ist extrem schwierig. Auch im Behindertenbereich kann nicht ausgeschlossen werden, dass vermeintliche Opfer aus Rache etwas erfinden können, Es ist deshalb die Aufgabe der Profis, herauszufinden, ob etwas dran ist.

swissinfo.ch: Gibt es Möglichkeiten, behinderten Menschen zu lehren, dass sie sich nicht alles gefallen lassen müssen, respektive, dass sie sich wehren können?

I.L.: Klar. Der Umgang mit der eigenen Sexualität und dem eigenen Körper ist ein wichtiger Teil der Sensibilisierungsarbeit mit Menschen mit Behinderung. Lernen «Nein» zu sagen oder «Nein» zu signalisieren, ist deshalb absolut zentral. Dies hat einen hohen Stellenwert und ist ein Dauerthema.

Aber auch hier: Was machen Sie bei einer zwanzigjährigen Frau, welche die geistigen Fähigkeiten eines einjährigen Kindes hat?

swissinfo.ch: Werden in den Sitzungen des Personals Auffälligkeiten thematisiert?

I.L.: Menschen mit Behinderungen haben Bedürfnisse nach Nähe wie alle anderen. Das Thema Nähe und Distanz wird deshalb immer wieder an Teamsitzungen ausführlich angesprochen. Diskutiert wird, wie mit bestimmten Situationen professionell umzugehen ist und wo die Grenzen liegen.

swissinfo.ch: Grundsätzlich ist der Umgang mit Sexualität in den Heimen geregelt?

I.L.: Ja. Es gibt in Institutionen verbindliche Regeln im Umgang mit Nähe, Distanz und Sexualität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen diese und sie teilen sie den Bewohnerinnen und Bewohnern mit. Im vorliegenden Fall ist ganz klar, dass sämtliche Regeln und Grenzen überschritten wurden.

Doch im gewöhnlichen Alltag gibt es viele Nuancen. Wann ist eine Berührung ein Übergriff? 

swissinfo.ch: Wäre es von der Organisation in Institutionen her möglich, dass zum Beispiel nie jemand allein die Intimpflege macht?

I.L.: Dies wäre nur bedingt die sicherste Methode. Man erinnere sich an die vier Mitarbeitenden in einem Zürcher Pflegeheim, die Menschen erniedrigt und gefilmt haben. Also bietet auch das keine Sicherheit. Weiter ist es so, dass die Anwesenheit von noch jemand zusätzlichem der gepflegten Person nicht immer angenehm ist.

Zur Zeit ist Standard, dass die Intimpflege nur stattfindet, wenn die Türen geöffnet sind. Das soll potentielle Täter abschrecken, sie wissen, dass jederzeit jemand hereinkommen kann.

Aber wenn beispielsweise über Nacht nur eine Person anwesend ist, dann bringt diese Sicherheitsmassnahme nichts. Und natürlich ist es eine Frage der Ressourcen: Bessere und häufigere Kontrollen sind nur möglich, wenn mehr Personal beschäftigt werden kann. Doch dafür würde mehr Geld benötigt.

swissinfo.ch: Wie befreit man geistig behinderte Menschen von dem Trauma eines sexuellen Übergriffs?

I.L.: Auch hier gibt es kein Patentrezept. Die Behinderten reagieren so unterschiedlich auf sexuellen Missbrauch wie die Nichtbehinderten. Die Aufarbeitung findet immer individuell statt, auch mit den Eltern. Denn diese werden oft auch traumatisiert, wenn ihr Kind missbraucht wird. Es gibt spezialisierte Organisationen, die wissen, was die ersten Schritte sind und was zu unternehmen ist.

Ivo Lötscher sagt dazu: «Der ganze Bereich Gewalt, Umgang mit Gewalt, Gewaltverhinderung, Gewalt gegenüber den Bewohnern und umgekehrt werden gelernt. In Bezug auf sexuelle Gewalt wurden die Ausbildungen im Vergleich zur Vergangenheit stark professionalisiert. Heute spricht man über Sexualität, das hat man früher zu wenig gemacht.»

Insos (Soziale Institutionen für Menschen mit Behinderung Schweiz) vertritt als nationaler Branchenverband die Interessen von 750 Institutionen für Menschen mit Behinderung.

Diese bieten 60’000 Menschen Arbeit, eine Tagesstruktur, ein Zuhause sowie die Möglichkeit, eine Integrationsmassnahme oder eine Berufliche Massnahme zu absolvieren.

Insos Schweiz setzt sich für optimale Rahmenbedingungen, für genügend und gut ausgebildetes Personal sowie für die Einhaltung von Qualitätsstandards in den Institutionen ein.

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