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Gleich fünf Vorlagen an der Urne

Ja oder Nein - das ist am Sonntag die Frage. swissinfo.ch

Das Betäubungsmittelgesetz ist die einzige von fünf Vorlagen, die am Sonntag mit einem sicheren Ja rechnen kann. Unklar ist der Ausgang bei Initiativen über Hanf-Legalisierung, flexibles Rentenalter, sexuelle Straftaten an Kindern und Verbandsbeschwerderecht.

Wenn man der letzten Umfrage vor der Abstimmung vom 30. November glauben darf, wollen über 60 Prozent der Befragten die Revision des Betäubungsmittelgesetzes annehmen.

Die Revision sieht vor, die bisherige Drogenpolitik des Bundes im Gesetz zu verankern.

Seit Jahren beruht diese einzig auf einem temporären Bundesbeschluss, der bald ausläuft.

Die Politik umfasst die vier Säulen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression.

Die Vorlage ist eine abgeschwächte Version der Gesetzesrevision, die 2004 im Parlament Schiffbruch erlitten hatte.

Die Frage des Cannabis-Konsums wurde nun ausgeklammert und soll später separat geregelt werden.

Umstrittenster Punkt in der aktuellen Version ist die so genannte heroingestützte Behandlung von Schwerstsüchtigen.

Aus diesem und anderen Gründen hat ein Komitee das Referendum gegen die Revision eingereicht und sie damit vors Stimmvolk an die Urne gebracht.

Cannabis-Frage

Auf einen Gesetzesvorschlag des Parlaments zum Umgang mit Cannabis wollten einige Initianten nicht warten.

Sie lancierten die Hanf-Initiative. Damit eine Volksinitiative zur Abstimmung gelangt, sind in der Schweiz mindestens 100’000 gültige Unterschriften nötig.

Das Volksbegehren verlangt einerseits, dass Konsum, Besitz, Anbau und Kauf von bewusstseinsverändernden Hanf-Substanzen zum Eigenkonsum nicht mehr strafbar sein soll.

Auf der anderen Seite soll der Bund Anbau, Herstellung, Import und Export sowie den Handel mit diesen Produkten regeln.

Der Jugendschutz, ein Haupt-Argument der Initianten, scheint laut der Umfrage aber eher den Gegnern in die Hand zu spielen. Diese erachten ein Verbot als tauglichstes Mittel und würden derzeit deutlich mehr Stimmen gegen die Initiative finden.

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Referendum

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das (fakultative) Referendum erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, das Volk über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz entscheiden zu lassen. Falls das Referendumskomitee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen kann, kommt es zu einer Abstimmung. Falls das Parlament Änderungen in der Bundesverfassung vornimmt, kommt es zu einem obligatorischen Referendum. Beim fakultativen Referendum…

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Renten-Initiative

Etwas weniger schlecht sieht es nach der letzten Umfrage für die Initiative zur Flexibilisierung des Rentenalters aus: Hier halten sich Gegner und Befürworter fast die Waage.

Die Initiative sieht die Möglichkeit vor, die Rente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bereits ab 62 Jahren voll zu beziehen. Derzeit liegt das Rentenalter in der Schweiz fix bei 64 (Frauen) und 65 (Männer).

Während die Befürworter dieser Vorlage auf soziale Gerechtigkeit pochen, befürchten die Gegner massive Kosten und eine generelle Senkung des Rentenalters.

Gegen Verbandsbeschwerde

Ohne Chance dürfte laut der letzten Umfrage die Initiative gegen das Verbandsbeschwerderecht sein. Sie wird lediglich von einem Drittel der Befragten unterstützt.

Gemäss dem Volksbegehren sollen Umweltverbände künftig nicht mehr das Recht haben, Projekte aus umweltpolitischen Bedenken überprüfen zu lassen.

Verbände sollen ihre Anliegen wie alle anderen Betroffenen demokratisch vor Projektentscheiden einbringen, statt diese nachträglich über Gerichte zu blockieren und zu verzögern, sagen die Initianten.

Die Gegner der Vorlage betonen, das Parlament habe das Beschwerderecht bereits 2007 stark eingeschränkt. Zudem zeige die Statistik, dass die Mehrzahl der Einsprachen berechtigt sei.

Kampf um Verjährungsfristen

In den Umfragen nicht behandelt wurde die fünfte Vorlage, die Initiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern».

Die derzeitige Regelung ist den Initianten ein Dorn im Auge: Für sexuelle Straftaten an Kindern unter 16 Jahren gelten 15 Jahre Verjährung, jedoch bis mindestens zum 25. Altersjahr des Opfers.

Auch der Gegenvorschlag von Bundesrat (Landesregierung) und Parlament, der 15 Jahre Verjährung ab Mündigkeit (18. Lebensjahr) des Opfers vorsieht, also bis maximal 33 Jahre, geht ihnen zu wenig weit.

Die Initianten begründen, Opfer solcher Straftaten würden oft sehr jung missbraucht und bräuchten vielfach Jahrzehnte, bis sie sich getrauten, die Täterschaft anzuklagen.

Die Gegner argumentieren mit der Verhältnismässigkeit der Unverjährbarkeit: Diese gelte sonst nur für Kriegsverbrechen, terroristische Akte oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

swissinfo, Christian Raaflaub

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Das Schweizer Stimmvolk im In- und Ausland wird im Normalfall viermal jährlich für eidgenössische Vorlagen an die Urne gerufen.

Meistens stehen dabei drei bis vier Themen an (Initiativen oder Referenden).

Wahl- und stimmberechtigt sind rund 4,9 Millionen mündige Schweizerinnen und Schweizer.

Darunter sind rund 120’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich in Stimm- und Wahlregistern eingetragen haben.

Abstimmungen und Wahlen können auch brieflich vorgenommen werden.

Seit 1992 ist dies auch für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland möglich.

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