Grenzkontrollen und Zoll
Im Rahmen des Schengen-Abkommens hat die Schweiz die systematischen Personenkontrollen an den Grenzposten mit den Nachbarländern aufgegeben. Flughäfen sind die einzigen Grenzposten mit Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören. An diesen Schengen-Aussengrenzen finden weiterhin Personenkontrollen statt.
Weiterhin ist die Schweiz aber nicht Mitglied der europäischen Zollunion. Das Schengen-Abkommen hat nichts an den Zollvorgaben geändert. Die Zollkontrollen bleiben in Kraft.
Grundsätzlich können privat Reisende Güter im Wert von 300 Franken zollfrei in die Schweiz einführen. Für bestimmte Güter wie zum Beispiel Alkohol, Tabak oder Fleisch gelten separate Regeln.
Detaillierte Informationen zu den Zollprozeduren finden Sie bei der Eidgenössischen ZollverwaltungExterner Link, wo auch Merkblätter zu verschiedenen Bereichen wie Autoimport durch Private, Einfuhr von Pflanzen, Reisen mit Hund oder Katze und anderes mehr heruntergeladen werden können.
Dieses pdf-Dokument der Eidgenössischen Zollverwaltung ist ein Merkblatt mit einer Übersicht zum Schengen-Abkommen und den Zollkontrollen in der Schweiz.
Möchten Sie ein Haustier in die Schweiz mitbringen? Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und VeterinärwesenExterner Link.
Ein Verzeichnis mit einer Liste aller Zolldienststellen in den KantonenExterner Link finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.
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