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Ja zu Kohäsionsmilliarde und einheitlichen Kinderzulagen

Die Schweizer Hilfe wird auch für Umwelt und Landwirtschaft eingesetzt. Keystone

Das Schweizer Stimmvolk hat am Wochenende das neue Osthilfegesetz mit 53% gutgeheissen. Beim Gesetz über die Familiezulagen beträgt der Ja-Stimmen-Anteil sogar 68%.

Damit ist der Weg frei für die Kohäsionsmilliarde zugunsten der zehn neuen EU-Länder und für einheitliche Kinderzulagen.

Die Schweiz wird mit jährlich rund 100 Millionen Franken Aufbaubauprojekte in den 10 neuen EU-Ländern unterstützen. Das Volk hat mit knappem Mehr das neue Osthilfegesetz und damit auch die so genannte Kohäsionsmilliarde gutgeheissen.

Das Osthilfegesetz, das für weitere zehn Jahre die Unterstützung demokratischer und wirtschaftlicher Reformen in den ehemals kommunistischen Staaten Osteuropas ermöglicht, nahm die von der Rechten aufgebaute Referendumshürde mit 53,4% Ja-Stimmen.

In 15 Kantonen stimmte das Volk zu, in 11 winkte es ab. Mit Überzeugung hinter das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas stellten sich vor allem die Westschweiz und die städtischen Kantone.

Die Waadt meldete mit 61,5% die grösste Zustimmung. Genf und Jura sagten mit je 60,1% Ja, knapp übertroffen von Basel-Stadt mit 60,5%.

Nein in der Zentral- und Ostschweiz

Nein sagten vor allem die Kantone der Zentral- und Ostschweiz sowie das Tessin. Am höchsten ist der Anteil der Nein-Stimmen im Kanton Glarus mit 64,4%, vor dem Tessin mit 62,9, und Schwyz mit 61,3%.

Erneut geschlagen geben mussten sich die Schweizerische Volkspartei, die Schweizer Demokraten und die Aktion für eine neutrale und unabhängige Schweiz (AUNS). Sie hatten das Gesetz bekämpft, weil die Kohäsionsmilliarde eine erpresste Tributzahlung sei und das Gesetz einem Freipass für immer neue Zahlungen gleichkomme.

Nach Ansicht der Gegner hätte die Ausgabe überdies vollumfänglich im Bundesbudget des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kompensiert werden müssen.

Stärker waren die Warnung vor einer Brüskierung der EU und das Argument, mehr Stabilität und Wohlstand in Osteuropa nützten auch der Schweiz und vor allem der Wirtschaft.

Die Befürworter konnten auch darauf hinweisen, dass die Mittel je zur Hälfte bei der traditionellen Osthilfe eingespart und ohne Steuererhöhung aus der Bundeskasse aufgebracht werden.

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Bilaterale Abkommen

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Bilateralen Abkommen I und II zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) regeln die bilateralen Beziehungen auf den verschiedensten Ebenen. Die EU ist die wichtigste Partnerin der Schweiz – politisch, kulturell und wirtschaftlich. 1992 hatte das Schweizer Stimmvolk Nein gesagt zu einem Beitritt des Landes zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Seither wird der bilaterale…

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Sattes Ja für Kinderzulagen

In der ganzen Schweiz betragen die Familienzulagen künftig mindestens 200 Franken pro Kind und mindestens 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung. Mit einem satten Zweidrittelsmehr (68%) wurde das Familienzulagengesetz angenommen.

Das Gesetz bringt Ordnung in den föderalistischen Dschungel der Zulagen. Auch Nichterberwerbstätige sind fortan anspruchsberechtigt, Teilzeitarbeitende erhalten überall die volle Zulage, Kriterien und Verfahren werden einheitlich.

Am deutlichsten angenommen wurde das Familienzulagengesetz im Kanton Jura mit 83,7%. Nur knapp passierte die Vorlage mit je 50,3% Ja in Nidwalden und Glarus. Ganz aus der Reihe tanzte als einziger der Kanton Appenzell Innerrhoden mit 54,5% Nein.

swissinfo und Agenturen

Die Schweiz unterstützte die Länder Osteuropas seit 1990 mit bisher knapp 3,5 Mrd. Franken. Ziel: Aufbau von Demokratie und Wirtschaft.

Im Mai 2004 traten zehn neue Staaten der EU bei, mit der die Schweiz zwei Pakete von Bilateralen Verträgen abgeschlossen hat. Die EU hat die Schweiz zur finanziellen Unterstützung ihrer neuen Mitglieder aufgefordert, was im Frühjahr vom Parlament abgesegnet wurde.

Im Falle einer Zustimmung wird die Hilfe in Tranchen von 100 Mio. Franken, verteilt auf zehn Jahre, geleistet. Knapp die Hälfte der Gelder sind für Polen bestimmt.

Die Höhe der Familienzulagen in der Schweiz bestimmt jeder Kanton selber.

Vor 15 Jahren forderte eine parlamentarische Initiative, das Minimum der Familienzulagen national anzugleichen. 2004 lancierte die Gewerkschaft Travail.Suisse eine Initiative, die 450 Franken pro Monat und Kind forderte.

Das Parlament machte einen Gegenvorschlag: 200 Franken monatlich pro Kind bis 16 Jahre und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung bis 25. Darauf wurde die Initiative zurückgezogen.

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