Ja zur Politik der kleinen Schritte
Das Ja zum Familienzulagengesetz ist ein kleiner Schritt in der Schweizer Familienpolitik. Das Resultat ist deshalb so deutlich, weil der Geldbeutel der Steuerzahler weitgehend unangetastet bleibt.
Das Stimmvolk verankert damit die Familienpolitik im Bundesgesetz und schwächt den Föderalismus bei den Kinderzulagen ab.
Dass in jedem Kanton eine andere Zulage für Kinder und Jugendliche in Ausbildung bezahlt wird, verstehen viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht. Eine deutliche Mehrheit der Stimmenden hat den Föderalismus in der Familienpolitik abgeschwächt.
Trotzdem bleibt die Kantonsautonomie erhalten. Die 26 Kantone sind weiterhin frei, über die Mindestansätze hinaus zu gehen und können auch weiterhin zusätzliche Vergütungen wie Geburts- und Adoptionszulagen leisten.
Dass es sich bei den gesetzlich geforderten Beträgen nur um Minimalansätze handelt, dürfte ein weiterer Grund für die klare Annahme sein.
Dies ermöglichte auch Personen aus Kantonen, die derzeit bereits höhere Zulagen erhalten, dem Gesetz zuzustimmen.
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Föderalismus
Geldbeutel nicht angetastet
Die deutliche Zustimmung zum Familienzulagengesetz bedeutet, dass in 22 Kantonen die Kinderzulagen und/oder die Ausbildungszulagen steigen werden. Die Schweiz stösst damit in diesem Bereich unter die ersten fünf Nationen Europas vor.
Bezahlen werden dies Bund, Kantone und zum grössten Teil die Wirtschaft. Dies dürfte wohl der Hauptgrund dafür gewesen sein, dass die Stimmenden derart deutlich Ja gesagt haben. Denn der eigene Geldbeutel bleibt mit dem neuen Gesetz weitgehend unberührt.
Gegen starke Gegner
Mit dem deutlichen Ja zum Gesetz haben sich die Befürworter gegen eine starke Gegnerschaft durchgesetzt: Der Gewerbeverband hatte mit der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) und der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zusammengespannt.
Doch das Ja kam nicht unerwartet. Gegen das Familienzulagengesetz wurde praktisch keine Gegenkampagne geführt. Offenbar hatten die Gegner bereits früh gemerkt, dass sie gegen die in Umfragen vorausgesagte klare Zustimmung nur noch Geld zum Fenster hinaus werfen würden.
Beim Volk war anscheinend die Bereitschaft da, Lücken in den bestehenden Sozialwerken zu stopfen. Die Mehrheit der Stimmenden fasste das Gesetz als Optimierung eines Sozialwerks auf und nicht als die Schaffung eines neuen Werkes, wie die Gegner argumentiert hatten.
swissinfo, Christian Raaflaub
Die Kinderzulagen schwanken derzeit zwischen 160 und 344 Fr. im Monat.
Die Ausbildungszulagen zwischen 190 und 444 Fr. monatlich.
Die Harmonisierung verursacht nach Schätzung des Bundes jährliche Mehrkosten von rund 600 Mio. Fr.
Der grösste Teil davon, rund 455 Mio. Fr., wird auf die Arbeitgeber entfallen.
Das Familienzulagengesetz wurde im März 2006 vom Parlament mit knappen Mehrheiten verabschiedet.
Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zu einer inzwischen zurückgezogenen Volksinitiative des Arbeitnehmer-Dachverbands Travail.Suisse, die 450 Franken pro Kind gefordert hatte.
Für die Vorlage machten sich unter anderem SP, CVP, Grüne, die Gewerkschaften und zahlreiche Interessen-Organisationen aus dem sozialen Bereich stark.
Gegen das Gesetz hatte der Gewerbeverband mit Unterstützung anderer Wirtschaftsverbände sowie der Parteien SVP und FDP das Referendum ergriffen.
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