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Jugendliche für Besitz von verbotener Pornografie verurteilt

(Keystone-SDA) Mehrere Jugendliche in den Kantonen Zürich und Aargau sind für den Besitz von verbotener Pornografie verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, das Sex-Video einer Minderjährigen auf ihren Handys gespeichert zu haben.

Zum Strafmass äussern sich die Jugendanwaltschaften nicht. Im Kanton Zürich wurden Verfahren gegen neun Jugendliche eröffnet. Die Verfahren sind grösstenteils abgeschlossen, wie Beat Fritsche, Sprecher der Jugendanwaltschaft, am Freitag zu einem Bericht von «20 Minuten» sagte. Ein Verfahren läuft auch gegen die Urheberin des Videos.

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Die Jugendlichen hatten das Sex-Video einer Minderjährigen auf ihren Smartphones gespeichert. Dieses war via die Messaging-Anwendung «WhatsApp» weiterverbreitet worden, wie Fritsche sagte. Strafbar mache sich, wer das Video auf seinem Handy speichert. «Der Besitz ist entscheidend», sagte der Jugendanwalt.

Auch im Kanton Aargau sind zwei Jugendliche wegen Besitzes von Kinderpornografie gemäss Jugendstrafrecht verurteilt worden. Dies sagte Elisabeth Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. Sie bestätigte damit einen Bericht des Regionalsenders Tele M1 und von «20 Minuten».

Der Fall sei für die Jugendanwaltschaft abgeschlossen, sagte Strebel. Zum Strafmass gegen die Minderjährigen machten Strebel und Fritsche keine Angaben. Laut Strebel beträgt die Maximalstrafe gemäss Jugendstrafrecht für den Besitz von Kinderpornografie ein Jahr.

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