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Kaufmann in Zürich wegen Millionen-Betrugs verurteilt

(Keystone-SDA) Ein türkischer Kaufmann aus Oberglatt ZH hat mit über 100 gefälschten Kreditanträgen zwei Banken um rund 3 Mio. Fr. betrogen. Dafür kassierte der geständige Betrüger eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Sechs Monate davon soll er absitzen.

Der Strafprozess gegen den heute 45-jährigen Kaufmann fand am Mittwoch im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens statt. Was bedeutete, dass der Sachverhalt vor Gericht nicht mehr bestritten war.

Demnach hatte der türkische Staatsangehörige zwischen Januar 2009 und Oktober 2010 für diverse Landsleute Kreditanträge bei den beiden Finanzunternehmen Bank now AG und GE Money Bank (heute Cembra Money Bank) gestellt.

Der Beschuldigte erkannte schnell, dass die beiden Banken nur Kredite an relativ gut verdienende Personen gewährten. Da er jedoch auch für weniger gut gestellte Kunden Konsumkredite erhältlich machen wollte, begann er systematisch Unterlagen, Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen zu fälschen.

Dabei schönte er die Löhne seiner Kunden jeweils nach oben. Mit der Folge, dass die beiden getäuschten Banken 109 der getürkten Kreditanträge absegneten und den Antragsstellern je 1,5 Mio. Fr. überwiesen.

Laut Anklageschrift konnte der Betrüger rund 60’000 Franken an Provisionen sowie 10’000 Franken an Kickback-Zahlungen für sich persönlich einstreichen.

Als eine der Banken im Oktober 2010 den Schwindel bemerkte, reagierte der Täter schnell und warf seine Tatwaffe Laptop in den Flussverlauf der Glatt hinein. Grund für die strafbare Umweltsünde: Der Beschuldigte hatte alle Fälschungen auf seinem mobilen Computer getätigt.

Die Vernichtung der Beweismittel konnte ihn aber nicht mehr retten. Er wurde im September 2011 von der Polizei festgenommen und verbrachte danach 46 Tage in Untersuchungshaft. Wo er ein umfassendes Geständnis ablegte. Die Fahnder nahmen auch einen heute 47-jährigen Schweizer fest. Der Mann aus dem Kanton St. Gallen hatte den Betrüger als Vermittler unterstützt.

Das Gericht segnete den Urteilsvorschlag beider Parteien ab. Demnach wurde der Haupttäter aus Oberglatt wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie Widerhandlung gegen das Umweltschutzgesetz zu einer teilbedingten Freiheitstrafe von drei Jahren verurteilt. Sechs Monate davon unbedingt. Hinzu kamen eine Busse von 300 Franken sowie die Auferlegung der Verfahrenskosten von über 5400 Franken.

Ersatzzahlung

Zudem wurde der Ex-Kaufmann verpflichtet, dem Kanton Zürich aus dem unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil eine Ersatzforderung von 10’000 Franken abzuliefern. Nicht zuletzt muss er der «GE Money Bank» einen Schadenersatz von über 526’000 Franken bezahlen.

Das Gericht sprach während der Urteilseröffnung angesichts der gesamten Deliktsumme von rund 3 Mio Franken von einer erheblichen kriminell Energie des Beschuldigten. Aufgrund seines Geständnisses habe das Gericht dennoch das abgekürzte Verfahren zugelassen.

Mit zwei Jahren bedingt wegen Betrugs kam der untergeordnete Mittäter milder davon. Er muss auch keinen Schadenersatz bezahlen.

Weiteres Ungemach droht aber dem Haupttäter. Angesichts der Strafhöhe könnte das Migrationsamt die Ausschaffung des Beschuldigten aus der Schweiz in Erwägung ziehen.

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