Klares Nein zu tieferem Rentenumwandlungssatz
Die Schweizerinnen und Schweiz wollen nichts wissen von tieferen Neurenten in der zweiten Säule. Sie haben die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent wuchtig abgelehnt: 72,7% der Stimmberechtigten sprachen sich gegen die Vorlage aus.
Auch die Tieranwalt-Initiative wurde vom Stimmvolk massiv verworfen: 70,5% der Stimmenden sagten Nein zur Einführung von Tieranwälten. Die Initiative scheiterte auch am Ständemehr: Das Volksbegehren wurde in keinem einzigen Kanton angenommen.
Ebenso klar und deutlich angenommen haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen. Er wurde mit über 77% der Stimmen angenommen.
Laut provisorischem amtlichem Endergebnis der Bundeskanzlei lag die Stimmbeteiligung bei 44,6% der Stimmberechtigten.
Kantone unisono
Mit diesen deutlichen Voten haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am Sonntag so klar wie schon seit Jahren nicht mehr entschieden.
Eine seltene Einigkeit war auch bei den Kantonen festzustellen: Nicht einer scherte auch nur bei einer einzelnen Vorlage aus.
In allen Kantonen werden also die Senkung des BVG-Mindestsatzes und die Tieranwalt-Initiative abgelehnt sowie der Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen angenommen.
Humanforschungsgesetz wird ausgearbeitet
Nach dem Ja zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen kann das Parlament nun das Humanforschungsgesetz beraten, das den Verfassungsartikel konkretisiert. Der Bundesrat führte die Vorlage im Herbst dem Parlament zu.
Das Gesetz reguliert die Forschung mit lebenden und verstorbenen Personen, Embryonen und Föten sowie mit biologischem Material menschlicher Herkunft und mit gesundheitsbezogenen Personendaten.
Zu den umstrittenen Bestimmungen des Gesetzes gehört der Umgang mit Kindern und urteilsunfähigen Personen. Das Parlament hat jedoch entschieden, die Grundsätze hierzu bereits im nun deutlich angenommenen Verfassungsartikel zu verankern, so dass nicht mit grundlegenden Änderungen der Gesetzesbestimmungen durch das Parlament zu rechnen ist.
Senkung fällt geringer aus
Das deutliche Nein zur die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule ist eine schwere Niederlage für den Bundesrat, die bürgerlichen Parteien SVP, FDP, CVP und BDP sowie die Wirtschaftsverbände.
Laut Politologe Claude Longchamp vom Institut gfs.bern ist es die siebthöchste Nein-Rate für eine Behördenvorlage aller Zeiten.
Nach dem Nein wird der Umwandlungssatz nur bis 6,8% gesenkt. Diese Anpassung war bereits 2005 beschlossen worden, um der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung zu tragen.
Wer in Rente geht, soll damit pro 100’000 Franken angespartem Alterskapital ab 2014 noch eine jährliche Rente von 6800 Franken ausbezahlt erhalten. Zurzeit sind es noch 7000 Franken für Männer und 6950 für Frauen. Die Senkung erfolgt schrittweise bis 2014.
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Zweite Säule
Bundesrat will Debatte
Gemäss Sozialminister Didier Burkhalter sind die Gründe für das wuchtige Volks-Nein zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes vielschichtig. Eine wichtige Rolle spielte aus seiner Sicht das Misstrauen breiter Bevölkerungskreise gegenüber der Wirtschaft.
Für andere Menschen sei die Revision zu früh gekommen, sagte Burkhalter am Sonntagnachmittag in Bern. Als dritten Grund nannte er andere Lösungsansätze, um die zweite Säule in die Zukunft zu führen.
Klar sei, dass der Bundesrat jetzt nicht einfach alle Reformen stoppe. Die Regierung respektiere den Entscheid, nehme ihn aber auch als Ausgangspunkt für eine öffentliche Debatte über die zweite Säule.
Für den Bundesrat sei die Konsolidierung der Sozialwerke eine Priorität. Dabei gehe es darum, Lösungen zu suchen, mit denen die Sozialwerke auf eine langfristig solide Basis gestellt werden könnten.
Tieranwalt chancenlos
Am meisten Ja-Stimmen für die Tieranwalt-Initiative gab es im Kanton Basel-Stadt: 44% der Stimmenden sprachen sich dort für Tierschutzanwälte aus. In allen anderen Kantonen nahmen weniger als 40% der Stimmenden die Initiative an.
Damit bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, ob sie einen Tierschutzanwalt einsetzen wollen oder nicht. Hätten Volk und Stände die Initiative angenommen, wären die Kantone verpflichtet gewesen, eine solche Stelle zu schaffen.
Lanciert hatte die Initiative der Schweizer Tierschutz. Er wollte erreichen, dass das Gesetz konsequenter angewendet wird. Als Beweis diente den Initianten der Kanton Zürich, der seit 1992 einen Tierschutzanwalt beschäftigt.
Während in anderen Kantonen nur wenige oder gar keine Verfahren durchgeführt werden, gab es im Kanton Zürich allein im Jahr 2008 190 Verfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz.
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Volksinitiative
«Tierschutz funktioniert»
Bundespräsidentin Doris Leuthard zeigte sich zufrieden über die Ablehnung der Initiative. «Wir werten die Zustimmung des Stimmvolks als Votum des Vertrauens in die Politik des Bundesrats», sagte Leuthard.
Es sei aber auch ein Votum dafür, dass für die Menschen hierzulande der Tierschutz gut funktioniere. Dabei habe wohl auch eine Rolle gespielt, dass die Stimmberechtigten diese Frage nicht als dringendes Problem erachteten. Keinesfalls werte der Bundesrat das Resultat als Absage an den Tierschutz, sagte die Landwirtschaftsministerin.
swissinfo.ch und Agenturen
Die Fünfte Schweiz steht einem tieferen Umwandlungssatz der beruflichen Vorsorge aufgeschlossener gegenüber als die Stimmenden in der Schweiz.
Dies zeigt ein Blick in die sechs Kantone, welche die Resultate der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer separat ausgewiesen haben.
Besonders deutlich ist die Tendenz in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden (59% Ja-Stimmen bei den Auslandschweizern), Luzern (58% Ja) und St. Gallen (56%Ja).
Doch auch in den Kantonen Waadt (51% Nein-Stimmen) und Basel-Stadt (52% Nein) äusserten sich die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nicht so deutlich ablehnend wie die gesamte Schweiz.
Einzig im Kanton Genf lehnten die stimmenden Auslandschweizer analog zur allgemeinen Bevölkerung die Vorlage mit 75% ab.
Folgende Behörden-Vorlagen wurden mit mindestens 72% Nein-Mehrheiten verworfen:
27.9.1992: Bundesgesetz über die Entschädigung von Bundesparlamentariern: 72,4% Nein.
16.3.1986: UNO-Beitritt (Obligatorisches Referendum): 75,7 % Nein.
28.11.1982: Gegenentwurf zur Volksinitiative «zur Verhinderung missbräuchlicher Preise»: 78,4% Nein.
5.10.1952: Bundesbeschluss über den Einbau von Luftschutzräumen in bestehenden Häusern: 84,5% Nein.
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