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Das Wallis lockert Auflagen für die Weinqualität

Weintrauben
Keystone / DPA / Karl-Josef Hildenbrand

Wegen des nassen Wetters lockert der Kanton Wallis die Auflagen des AOC-Gütesiegels – eine ausserordentliche Massnahme.

Um teureren und exklusiveren AOC-Wein zu produzieren, müssen die Trauben ein Mindestmass an Zucker enthalten. Doch sie erreichen wegen des schlechten Wetters den geforderten Zuckergehalt für AOC-Wein in diesem Jahr kaum.

Deshalb senkt der Kanton Wallis die Zucker-Grenze. Somit können die Winzerinnen und Winzer trotz des nassen Wetters AOC-Wein produzieren. Doch ist das überhaupt legitim? Oder wird so ein Wein von minderer Qualität als Qualitätsprodukt verkauft?

Klar ist: Der Kanton Wallis tut nichts Unrechtes. Die Behörden dürfen die Mindestmenge an Zucker, die eine Weintraube enthalten muss, senken, damit daraus AOC-Wein werden kann.

Winzerinnen und Winzer erhalten höheren Preis

Passiert sei das in den 25 Jahren, in denen er in der Weinbranche arbeite, aber noch nie, sagt Claude Crittin, Präsident der Gesellschaft der Walliser Weineinkäufer.

Crittin hält fest: «Dass nun Trauben mit tieferem Zuckergehalt als üblich verarbeitet werden können, bedeutet nicht, dass minderwertige Früchte zu einer Flasche hochwertigem AOC-Wein werden.» Das schlechte Wetter sorge dafür, dass der Wein weniger kräftig, dafür aber aromatischer sei.

Die ausserordentliche Massnahme des Kantons, die Auflagen für das AOC-Gütesiegel anzupassen, schützt den Verdienst der Walliser Weinbäuerinnen und -bauern.

«Da die Winzerinnen und Winzer nicht fürs schlechte Wetter verantwortlich sind, tragen sie keine Konsequenzen in Bezug auf den Preis.» Der Winzer oder die Winzerin erhält also trotz tieferem Zuckergehalt den höheren Preis für AOC-Trauben, weil der Kanton Wallis die Auflagen gelockert hat.

Thurgau und Schaffhausen handeln anders

Was der Kanton Wallis tut, würden die Kantone Thurgau und Schaffhausen nie tun, auch wenn sie das könnten, sagt Hansueli Pfenninger, Leiter Fachstelle Rebbau der beiden Kantone.

«Die Qualität der Weine hat oberste Priorität.» Die Winzerinnen und Winzer wüssten das, so Pfenninger. Er hätte bei zu geringem Zuckergehalt der Trauben Bedenken wegen der Qualität des Weins.

Im Thurgau und in Schaffhausen würde der Wein entsprechend deklassiert, sagt Pfenninger. «Der Wein wird als Landwein verkauft und würde nicht mehr mit dem Gütesiegel AOC-Schaffhausen auf den Markt kommen.»

Alle Weinkantone haben ihre eigenen Regeln für ihren AOC-Wein. Im Wallis sollen die Bedingungen im nächsten Jahr überarbeitet werden, sagt Crittin. Wohl dahingehend, dass der Zuckergehalt generell tiefer angesetzt wird.

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