Das amtliche Rätoromanisch hat es noch immer schwer
Das Rätoromanische, eine auf das Latein zurückgehende Sprache einer Minderheit, ist eine der vier Landessprachen der Schweiz.
Rätoromanisch bleibt landesweit untervertreten. Dies obwohl es auf Bundesebene und im Südostschweizer Kanton Graubünden gefördert wird.
Bis das Rätoromanische (oder Romantsch, wie die Sprache auch bezeichnet wird) in der Schweiz anerkannt wurde, hatte es lange gedauert. Einen ersten grossen Erfolg gab es 1938 zu feiern: Die Stimmbürger nahmen eine Verfassungsänderung an, mit der das Rätoromanische als vierte Landessprache in der Bundesverfassung verankert wurde.
Allerdings sollte es dann noch Jahrzehnte dauern, bevor das Rätoromanische bei einer weiteren nationalen Volksabstimmung 1996 den Charakter einer Amtssprache erhielt.
Dies aber nur im Behördenverkehr mit Rätoromanisch sprechenden Bürgerinnen und Bürgern; man spricht daher auch von einer Teil-Amtssprache. Bis zu der Abstimmung von 1996 war der Kontakt mit den Behörden nur in Deutsch, Französisch oder Italienisch möglich.
Das Rätoromanische ist zergliedert in fünf Idiome, doch die Regierung benutzt im Verkehr mit den Bürgern und Bürgerinnen meist die standardisierte Schrift-Version, das Rumantsch Grischun (Bündner Romantsch, RG).
«Ein Rätoromane kann im Verkehr mit der Regierung, den Behörden entweder Rumantsch Grischun verwenden oder sein eigenes Idiom. Die Antwort wird meistens auf Rumantsch Grischun erfolgen», sagt Constantin Pitsch von der für Sprachen zuständigen Sektion Kultur und Gesellschaft im Bundesamt für Kultur gegenüber swissinfo.
Gewisse Regierungstexte, wie Erläuterungen zu eidgenössischen Abstimmungen oder Wahlen, werden heute auch auf Rumantsch Grischun verfasst, sagt Pitsch, selber Rätoromane, weiter.
Begrenztes Ausmass auf Bundesebene
Das bedeutet allerdings noch keineswegs, dass die Verwendung von Rätoromanisch im Verkehr mit eidgenössischen Behörden weit verbreitet ist.
«Das Logo der Eidgenossenschaft ist zwar viersprachig wie auch die Namen von Regierungsgebäuden. Aber eigentlich geht es dabei mehr um einen versöhnlichen und symbolischen Gebrauch des Rätoromanischen. Ein viersprachiger Briefkopf bedeutet noch nicht, dass der Text auch in vier Sprachen folgen muss», erläutert Pitsch.
Der Zugriff auf Dienstleistungen in Rätoromanisch scheint zudem gering zu bleiben, was auch schon zu gewissen Fragen über den Nutzen des Angebots auf Bundesebene geführt hat, vor allem, wenn der finanzielle Aspekt der Übersetzungs-Arbeit in Betracht gezogen wird.
«Die Nachfrage muss von den Rätoromanen selber kommen. Und bisher wissen wir nicht wirklich, wie viele Leute die ins Rätoromanische übersetzten Regierungs-Texte lesen, da dies nie untersucht wurde», sagt Pitsch.
Ein Teil des Problems ist laut Pitsch, dass der Widerstand gegen das Rumantsch Grischun tief verwurzelt bleibt; ein Grossteil der Rätoromanisch sprechenden Bevölkerung halte am jeweiligen lokalen Idiom fest.
Dazu kommt, dass fast alle, die Rätoromanisch als Muttersprache haben, zweisprachig sind und zumeist genauso gut Deutsch sprechen. Und etliche zögen das Deutsch im Verkehr mit den Bundesbehörden vor.
Graubünden
Im Kanton zeigt sich ein ähnliches Bild. Graubünden ist der einzige offiziell dreisprachige Kanton der Schweiz. Dabei ist Deutsch am weitesten verbreitet, während Rätoromanisch und Italienisch nur von 15 respektive 10 Prozent der Bevölkerung gesprochen werden.
Auch der Kanton nutzt als offizielle Verkehrssprache Rumantsch Grischun, aber in den Gemeinden, wo heute noch rätoromanisch gesprochen wird – vor allem in der Surselva und im Unter-Engadin – ziehen die Leute ihr lokales Idiom vor.
Die Verfechter des Rätoromanischen, wie die Organisation Lia Rumantscha, deren Erhalt das Ziel des Rätoromanischen ist (und die auch hinter der Entwicklung des Rumantsch Grischun steht), werten den offiziellen Status der Sprache als sehr positiv. Aber es brauche mehr Engagement von Seiten der Regierung.
«Bisher gibt es einfach den Artikel 70 der Bundesverfassung, in dem das Rätoromanische als Amtssprache des Bundes festgehalten wird. Das allein gibt uns noch nicht sehr viele Rechte», erklärt dazu Andrea Rassel von der Lia Rumantscha.
«Es gibt nichts Konkretes zur Durchsetzung des Rätoromanischen auf nationaler Ebene. Und grundsätzlich hört und sieht man in der Schweiz vom Rätoromanischen fast nichts.»
Chance?
Ein neues Sprachengesetz hätte den Minderheiten vor einigen Jahren mehr Rechte geben sollen, doch hatte die Landesregierung das Projekt aus finanziellen Gründen blockiert.
Mittlerweile setzte das Parlament die Vorlage wieder auf seine Agenda und hat sich in der Herbstsession – im bündnerischen Flims – damit befasst.
Flims (Flem auf Rätoromanisch) ist heute eine mehrheitlich deutschsprachige Gemeinde, in der nur noch 7,5% der Bevölkerung Rätoromanisch als ihre Hauptsprache bezeichnen (Volkszählung 2000).
Obschon das Rätoromanisch nicht voll gleich ziehen kann mit den andern drei Sprachen, sind sich viele einig, dass die Massnahmen auf Ebene von Bund und Kanton dazu beitrugen, die Sprache am Leben zu erhalten.
Die Sprache profitiert auch davon, dass die Schweiz dem Prinzip der Vielsprachigkeit und dem Minderheiten-Schutz grossen Wert einräumt.
Eine Situation, die David Spinnler, ein Journalist bei Radio und TV der Rätoromanischen Schweiz (RTR), folgendermassen umreisst: «Natürlich könnte man, von einem wirtschaftlichen Standpunkt her betrachtet, alle Sprachen fallen lassen und durch Englisch ersetzen. Aber wenn es das Rätoromanische nicht gäbe, würde auch die Schweiz nicht existieren. Denn Rätoromanisch steht charakteristisch für die Kulturen und Mikrokosmen, welche die Schweiz ausmachen.»
swissinfo, Isobel Leybold-Johnson
(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)
1938: Rätoromanisch wird Landessprache
1982: Einführung von Rumantsch Grischun
1996: Rätoromanisch wird als Rumantsch Grischun Teil-Amtssprache
2001: Rumantsch Grischun wird im Graubünden offiziell Amtsprache
2003: Bündner Stimmvolk nimmt Revision der Kantons-Verfassung an, die auch das Prinzip der Dreisprachigkeit bekräftigt.
2004: Entwicklung eines neuen eidgenössischen Sprachengesetzes wird vorübergehend auf Eis gelegt.
1) Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.
2) Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.
3) Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.
4) Der Bund unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben.
5) Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache.
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