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Die Schweiz erhält ein neues RTV-Gesetz

Fassade des SRG-Gebäudes in Zürich. Keystone Archive

Mit der Bereinigung der letzten Differenzen hat das Parlament am Donnerstag eine langjährige Debatte über das neue Radio- und TV-Gesetz beendet.

Der Ständerat fügte sich dem Nationalrat und sprach sich für ein fixes Gebührensplitting von 4% für die privaten Radio- und TV-Stationen aus.

Die Vorlage ist damit für die Schlussabstimmung bereinigt. Konkret bedeutet dies, dass die Privatradios neu mit 16 statt wie bisher mit 7,5 Mio. Franken rechnen können. Für die privaten Fernsehsender sind 28 statt wie bisher 7 Mio. Franken vorgesehen.

Wichtig sei vor allem, dass fast neun Jahre nach den ersten Schritten für diese Totalrevision das Tauziehen nun endlich zu Ende gehe, sagte der Tessiner Ständerat Filippo Lombardi.

Mehr Geld für Private

Auch in den übrigen noch strittigen Punkten schloss sich der Ständerat der grossen Kammer an. Demnach dürfen nun die Medienkonzerne maximal je zwei Konzessionen für Radio- und Fernsehsender erhalten.

Das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) belässt einerseits der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR ideé suisse das Gebührenprivileg, mit dem sie ihren Programmauftrag erfüllen und sich gegen ausländische Konkurrenz wehren soll.

Andererseits erhalten Privatsender mit Konzession mehr Gebührengelder, um damit ebenfalls einen Beitrag zum Service public zu leisten. Gelockert wurde auch die Werbeordnung. Lokale Privatsender können künftig für Wein und Bier werben. Die SRG ist davon allerdings ausgeschlossen.

Laut Bundespräsident Moritz Leuenberger soll das totalrevidierte RTVG auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Reaktion der SRG

Für die SRG bedeutet das Gebührensplitting de facto Mindereinnahmen von etwa 30 Millionen Franken. Wie hoch die effektiven zusätzlichen Kosten für die SRG aber sein werden, wird nach Auskunft von SRG-Sprecher Simon Meyer noch «sorgfältig analysiert».

Meyer wollte vor dieser Überprüfung weder die 30 Millionen kommentieren noch auf andere Details eingehen. Er sei aber überzeugt, dass mit dem neuen RTVG alle leben könnten, sagte er am Donnerstag.

So werde das Publikum weiterhin auf schweizerisch geprägte, vielfältige und qualitativ ansprechende audio-visuelle Angebote von SRG SSR idée suisse zählen können. Die SRG ihrerseits werde ihren staats- und gesellschaftspolitschen Auftrag weiterhin erfüllen können.

Private Anbieter zufrieden

Klar sei, dass sich die Voraussetzungen für private und kommerzielle Sender verbessert hätten. Gross verändern werde sich mit dem neuen RTVG jedoch nichts. Das habe nichts mit dem Gesetz selber, «sondern mit der nackten Tatsache der zu kleinen Schweizer Märkte und der starken ausländischen Konkurrenz zu tun», wie Meyer weiter sagte.

Vor allem für die privaten Anbieter bringt das neue Gesetz Verbesserungen. Sie sind denn auch «weitgehend zufrieden», wie der Verband Schweizer Privatradios schreibt.

«Extrem zufrieden» erklärte sich Ständerat Lombardi als Präsident des Verbandes Schweizer Regionalfernsehen; etwa 80% der Forderungen seien erfüllt worden.

Mehr Luft für swissinfo

Was swissinfo, das internationale News- und Infoportal der SRG, angeht, so wird der Bund künftig «mindestens die Hälfte» übernehmen. Damit wurde eine Motion von Ständerat Filippo Lombardi erfüllt.

Wieviel genau das sein wird, ist noch offen. Das Budget für 2006 liegt nach Angaben Meyers bei 28 Mio. Franken. Auf jeden Fall werde es so möglich, das bisherige swissinfo-Angebot qualitativ und quantitativ aufrechtzuerhalten, sagte er. Swissinfo habe im übrigen den Auftrag erhalten, das Synergiepotenzial einer Zusammenarbeit mit anderen SRG-Einheiten zu prüfen.

Als die SRG vor Jahresfrist angekündigt hatte, das swissinfo-Angebot auf eine englischsprachige Ausgabe zu reduzieren, war von verschiedener Seite laut Protest erhoben worden.

swissinfo und Agenturen

Die Schweiz erhebt die höchsten Gebühren in Europa: 450 Fr. pro Jahr.
Österreich: 380, Deutschland: 320, Frankreich: 180, Italien: 155 Franken.
Insgesamt bringen die Gebühren der Eidgenossenschaft 1,1 Mrd. Franken.
Die privaten Sender erhalten in Zukunft 4% der Gebühren, das sind 44 Mio. Franken gegenüber bisher 14 Mio. Franken.

Private Radio- und TV-Stationen haben dem Monopol der SRG vor rund 20 Jahren ein Ende gesetzt. Allerdings nur auf regionaler Ebene. Bis heute sendet kein privates elektronisches Medium landesweit.

Gebühren: Abgaben, die der Bund bei Radiohörern und TV-Zuschauern erhebt. Der Grossteil davon wird für den Service public der SRG/SSR eingesetzt.

Ein Teil fliesst an die privaten Radios und TV-Stationen.

Konzession: Vom Bundesamt für Kommunikation erteilte Sendebewilligung. In der Schweiz brauchen Radio und Fernsehen, privat wie öffentlich, eine Konzession.

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