Ringen um Rechte am Tagebuch von Anne Frank
Das Tagebuch der Anne Frank ist online abrufbar. Den Klassiker der Holocaust- und der Weltliteratur ins Internet gestellt haben eine französische Politikerin und ein Literaturwissenschaftler. Der in Basel ansässige Anne Frank Fonds hingegen stellt sich auf den Standpunkt, dass die Urheberrechte immer noch bei ihm liegen. Deshalb erwägt die Stiftung rechtliche Schritte.
«Anne Frank starb 1945 (im deutschen Konzentrationslager Bergen-Belsen, die Red), deshalb sollte ihr Tagebuch ab dem 1. Januar 2016 öffentliches Gut sein», schrieb Olivier Ertzscheid. Der Dozent an der französischen Universität von Nantes hat jüngst in seinem Blog Externer Linkden holländischen Originaltext publiziert. Dasselbe hat auf ihrer Webseite Externer Linkauch Isabelle Attard getan, Politikerin der französischen Grünen.
Nach französischem Recht, das einer EU-Direktive entspricht, entfällt der Urheberschutz eines literarischen Werkes 70 Jahre nach dem Tod des Autors oder der Autorin. Bei mehreren Autoren gelten 70 Jahre nach dem Ableben des letzten überlebenden Verfassers. Trotz der Direktive aus Brüssel kennen die Länder aber unterschiedliche Fristen betreffend Urheberrechte. In der Schweiz währen die Autorenrechte ebenfalls 70 Jahre.
Der Anne Frank Fonds (AFF)Externer Link, der die Rechte verwaltet, ist anderer Meinung. Gestützt auf das Recht der Niederlande sei ein Werk, das vor 1995 posthum veröffentlicht worden war, für 50 Jahre ab der Erstveröffentlichung urheberrechtlich geschützt.
Wichtig für die Berechnung der Fristen in diesem juristischen Hickhack sind zwei Fragen: Wer ist die Autorenschaft des Tagebuchs? Und wann wurde dieses publiziert?
Kreativer Input
Anne Frank begann ihr Tagebuch im Juni 1942 mit 13 Jahren, als sie mit ihrer Familie aus Deutschland flüchtete und in einer Dachwohnung in Amsterdam Schutz vor den Nazis suchte. Zwei Jahre später schrieb sie eine überarbeitete Fassung.
Die gedruckte Version ist eine Mischung dieser beiden Versionen, herausgegeben von ihrem Vater. Otto Frank war der einzige der Familie, der den Holocaust überlebte.
Beispielsweise liess er Passagen weg, in denen sich die Tochter kritisch zu den Eltern äusserte, insbesondere zur Mutter, die sie als «kalt und taktlos» beschrieb.
Der Fonds ist nun der Meinung, dass diese Änderungen des Vaters zu einem neuen Werk geführt hätten, demnach auch mit neuem Copyright. Und dieses würde gemäss niederländischem Recht erst 2037 enden.
«Der nun online gestellte holländische Text stammt von einer Kurzversion, die der Anne Frank Fonds 1991 vom Markt nahm und durch eine vollständige Ausgabe ersetzte», sagt Yves Kugelmann von der Stiftung gegenüber swissinfo.ch.
Emanuel Meyer vom Schweizerischen Institut für geistiges EigentumExterner Link stimmt zu, «dass wir im vorliegenden Fall zwischen Anne Franks Originalversion und den publizierten Büchern unterscheiden müssen».
In einem solchen Fall habe die Veränderung ein neues Urheberrecht zur Folge. Die von Vater Otto Frank adaptierte Fassung sei bis 70 Jahre nach dessen Tod geschützt. Nach holländischem Recht wären es nur 50 Jahre. «Aber auch wenn wir es hier mit urheberrechtlich geschützten Anpassungen zu tun haben, bedeutet das nicht, dass das ursprüngliche Tagebuch immer noch geschützt ist», sagte er.
Für posthum publizierte Werke könne es einen speziellen Schutz geben. «Ein fortgesetzter Urheberrechtsschutz ist möglich. Aber das Schweizer Recht sieht einen solchen nicht vor», sagt Meyer.
«Gehört der Allgemeinheit»
Für die französische Politikerin Attard ist der Widerstand der Stiftung «eine Frage des Geldes». Das intime Tagebuch, geschrieben von einem jüdischen Teenager aus Deutschland in einem holländischen Versteck, gehöre endlich der Öffentlichkeit. Die Publikation des Werkes auf ihrer WebseiteExterner Link setzte sie unter den Titel «Lang lebe Anne Frank, lange lebe die Öffentlichkeit».
Stiftungsvertreter Kugelmann dagegen verweist darauf, dass die AFF und Otto Frank das Tagebuch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hätten und der Fonds die Einnahmen aus dem Urheberrecht ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke und Bildungsprojekte in der ganzen Welt verwende.
Auch Kugelmann weiss, dass das Tagebuch eines Tages der Öffentlichkeit gehören wird. «Aber heute ist es zum Vorteil der Texte, wenn sie geschützt bleiben. Wir stellen sicher, dass das Tagebuch in einer authentischen Fassung publiziert wird und dass in allen Teilen der Erde Übersetzungen vorliegen, und das zu fairen Preisen.»
Denn sobald ein Text öffentliches Gut werde, sei er der Logik des Marktes unterworfen. «Im Fall von Anne Frank liegen mehrere unfertige Manuskripte vor, was Erfahrung und Aufmerksamkeit eines Verlagshauses erfordert.
Ausnahme bei «Der kleine Prinz»
Kugelmann erinnert Attard daran, dass gerade Frankreich spezielle gesetzlichen Regelungen kenne, um französischen Autoren die Verlängerung der Rechte an ihren Werken zu ermöglichen, beispielsweise im Fall von «Der kleine Prinz».
Anne Frank Fonds (AFF)
1963 vom Vater Otto Frank gegründet, dem einzigen Holocaust-Überlebenden der Familie. Die Stiftung mit Sitz in Basel ist alleinige Inhaberin der Rechte an den Texten von Anne Frank. Seit dem Tod von Otto Frank 1980 verwaltet die Stiftung das Erbe Anne Franks.
Der AFF stellt auch sicher, dass die Einnahmen korrekt und auftragsgemäss verwendet werden und dass unter Anne Franks Namen keine minderwertigen Produkte vermarktet werden.
Die Organisation erlaubt die Verwendung von Anne Franks Werk teils gegen Gebühr, teils aber auch kostenlos. Mit den Einnahmen wurden in den letzten über 50 Jahren zahlreiche Projekte, Theaterstücke, Bücher, Filme, Performances und Bildungsprojekte unterstützt. Dies immer mit dem Fokus, mit den mannigfaltigen Interpretationen dem Klassiker seine Ehre zu erweisen.
Die Stiftung übernahm beispielsweise auch medizinische Behandlungskosten von Menschen, die während des Zweiten Weltkriegs Juden geholfen hatten.
Die Leitung der Stiftung erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.
(Quelle: AFF)
Der Welterfolg Antoine de Saint-Exupérys – Der kleine Prinz zählt zu den meistverkauften Büchern aller Zeiten – kam 1943 heraus. Ein Jahr danach kehrte der Pilot Saint-Exupéry von einem Aufklärungsflug über dem Mittelmeer nicht mehr zurück.
Normalerweise hätte der Schutz der Urheberrechte 2015 geendet – 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Aber laut Gesetz gilt für Werke, deren Autoren während des Zweiten Weltkriegs für Frankreich gefallen sind, eine zusätzliche Frist von 30 Jahren. Demnach geht «Der kleine Prinz» erst 100 Jahre nach dem Tod seines Schöpfers an die Allgemeinheit über, also 2045.
Juristenfutter
Ende Dezember 2015 forderten die Rechtsvertreter der Stiftung Olivier Ertzscheid auf, das Tagebuch von Anne Frank aus dem Internet zu entfernen.
Ertzscheid setzte darauf zu einer Replik an. Darin erklärt er, dass «angesichts eskalierender antisemitischer Akte und ekelerregenden nationalistischen Reden, dem Aufstieg der extremen Rechten in mehreren Ländern Europas und dem Auslaufen des Urheberrechtsschutzes an Adolf Hitlers ‹Mein Kampf› am 1. Januar 2016 das öffentliche Interesse Vorrang hat. Dies, ohne die Arbeit des Anne Frank Fonds in Frage zu stellen, die Erinnerung an sie lebendig zu halten und zu erziehen».
Am 7. Januar jedenfalls war das Tagebuch in Ertzscheids Blog immer noch öffentlich einsehbar.
Kugelmann seinerseits will nicht in der Öffentlichkeit verhandeln, ob und wie die Stiftung und ihre Partner reagieren werden.
(Übertragung aus dem Englischen: Renat Kuenzi)
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