Polizei will Skepsis gegen biometrischen Pass abbauen
In Auslandschweizer-Kreisen gibt es Sorgen und Unmut über teilweise schwierige Bedingungen beim Antrag für den neuen biometrischen Pass. Die Behörden hoffen, die Skepsis mindern zu können.
Anfang März ist das neue Gesetz über den biometrischen Pass in Kraft getreten, dessen Einführung 2009 in einer Abstimmung gutgeheissen worden war.
In Auslandschweizer-Kreisen ist Kritik laut geworden, die Prozeduren zur Registrierung der Daten beim Antrag für den neuen Schweizer Pass seien ineffizient und kompliziert.
Nicht alle diplomatischen Vertretungen der Schweiz sind bisher mit den nötigen Apparaten zur digitalen Erfassung der Fotos und Fingerabdrücke ausgestattet, die es für den biometrischen Pass braucht. Das führt dazu, dass ein Teil der Auslandschweizer in eine weiter entfernte konsularische Vertretung reisen müssen als bisher.
Bei einem Auslandschweizer-Forum in London Anfang März wurde denn auch Skepsis laut. Besonders besorgt sind Leute, die in einer längeren Reise aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen eine erhebliche Belastung sehen.
Bundespolizei verspricht Verbesserungen
Etwa 100 diplomatische Schweizer Vertretungen werden zurzeit mit den nötigen Einrichtungen zur Datenerfassung für den biometrischen Pass ausgerüstet. Ab dem 31. Mai sollen nach Angaben der Behörden alle 132 Schweizer Konsulate die Daten erfassen können.
Theoretisch können Leute ihre Daten auch bei einem Besuch in der alten Heimat bei einem Passbüro hinterlassen. Doch solche «aussergewöhnlichen» Fälle müssen im Voraus über die Schweizer Vertretung im Wohnland der Antragsteller und dem für den Antrag zuständigen Passbüro organisiert werden.
Das Bundesamt für Polizei reagierte auch auf Sorgen, dass ältere oder behinderte Menschen sich durch das neue System und die Prozeduren entfremdet fühlen könnten. Das neue Ausweisgesetz sehe vor, dass Ältere und Behinderte für einen Passantrag nicht persönlich vorsprechen müssten, erklärt Markus Waldner, im Fedpol zuständig für das Projekt «Biometrischer Pass» (E-Pass).
Botschaften und Konsulate wendeten diese Regeln bereits an, so dass Betroffene keine Probleme haben sollten, sagt Waldner.
Dazu wurde eine mobile Einheit entwickelt – im Grunde genommen eine Art Koffer, ausgestattet mit den nötigen Geräten zur digitalen Erfassung von Fotos und Fingerabdrücken –, die das Fedpol jetzt testet. Die mobile Einheit soll für diese spezifische Gruppen von Antragsstellern zum Einsatz kommen, wie jüngst im Fall eines Tests bei einem kranken Baby in einem Spital.
Erleichterungen statt Herumreisen
Bei der Auslandschweizer-Organisation (ASO) hält man daran fest, Schweizer Staatsangehörige sollten eine einfache Option haben, um den Pass bei einem Besuch in der Schweiz zu erneuern oder den Behörden ihre nötigen biometrischen Daten in allen 25 Staaten der europäischen Schengen-Zone liefern zu können.
«Wir müssen einen Weg finden, um die Prozeduren zum Antrag eines biometrischen Passes für Auslandschweizer zu erleichtern», erklärt Sarah Mastantuoni, die Leiterin der Rechtsabteilung der ASO.
«Unsere Hauptsorge gilt den Reisen, die für viele Auslandschweizer mit dem Antrag für den neuen Pass verbunden sind. Vor allem, weil es auch immer weniger Schweizer Botschaften und Konsulate gibt. Die Reisedistanzen werden immer länger.»
«Uns kommen verschiedene Versionen zu Ohren, je nachdem, mit wem wir sprechen. Ich denke, im Moment besteht in dem Zusammenhang auf Behördenebene ein grosses Kommunikationsproblem gegenüber den Auslandschweizern. Wir wollen, dass diese Möglichkeiten für Auslandschweizer so rasch als möglich eingerichtet werden. Und wir wünschen uns auch, dass die Informationen gut fliessen.»
Umdenken nötig
Waldner vom Fedpol anerkennt, dass bestehende Verwirrungen im Zusammenhang mit dem neuen Pass ausgeräumt werden müssen.
«Änderungen sind immer mit Fragen verbunden und wir verstehen die Sorgen unser Bürger und Bürgerinnen im Ausland.» Es könnte dabei auch einfach um gewisse Missverständnisse im Zusammenhang mit den neuen Pass-Prozeduren gehen.
Waldner erklärt weiter, dass die Informationen zu den Änderungen über die Schweizer Botschaften und Konsulate sowie in der Swiss Revue, einem offiziellen Informationsorgan der Auslandschweizer, verbreitet worden seien.
«Das Kommunikations- und Informationskonzept wird laufend verbessert, basierend auf den Reaktionen aus der Öffentlichkeit und unseren eigenen Beobachtungen und Erfahrungen», fügt Waldner hinzu.
Der Schlüssel zu einer Änderung in der öffentlichen Wahrnehmung, so Waldner, liege darin, dass man die neuen Pass-Prozeduren anders betrachten müsse: Mit dem Verständnis, dass die E-Pässe im Zusammenhang mit den rechtlichen Vorgaben des Abkommens über die Schengen-Zone eingeführt werden mussten.
Man sollte sich auch daran erinnern, dass die betroffenen Kreise vor der Einführung des Gesetzes sich an einem Konsultationsverfahren beteiligen konnten. Und dass das Projekt bis heute von einem Steuerungsausschuss begleitet werde, dem Vertreter des Bundes und der Kantone angehörten. Der Ausschuss trete noch immer alle zwei Monate zusammen.
«Ich denke, es braucht ein gewisses Umdenken. Wir haben die Sicherheit erhöht, und verbesserte Sicherheit zieht immer einen gewissen neuen Aufwand nach sich. In Tat und Wahrheit hat sich aber – mit Ausnahme der Fingerabdrücke – am Prozedere für einen Passantrag seit 2003 nichts geändert.»
Jessica Dacey und Justin Häne, swissinfo.ch
(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)
Nach einer Referendums-Abstimmung im letzten Jahr ist das neue Ausweisgesetz über den biometrischen Pass in der Schweiz am 1. März 2010 in Kraft getreten.
Der neue biometrische Schweizer Pass (Pass 10) ermöglicht Reisen in die USA ohne Visum.
Dies gilt auch für eine frühere Version (06), die im Rahmen eines Pilotprojekts 2006 eingeführt worden war.
Mit der noch früheren Version (03) sind Besuche in den USA ohne Visum nur noch möglich, wenn der betreffende Pass vor dem 26. Oktober ausgestellt worden ist.
Unter Umständen werden in der Schweiz später auch biometrische C-Ausweise für Ausländer erstellt.
Zudem kann die Regierung entscheiden, ob in Zukunft auch Schweizer Identitätskarten mit einem elektronischen Chip ausgestattet werden sollen.
Weltweit sind zurzeit rund 100 Millionen biometrische Pässe im Umlauf.
Bisher setzen 50 Staaten auf diese Technologie.
Unter den Vorgaben des Schengen-Abkommens müssen – mit Ausnahme von Grossbritannien und England – alle EU-Staaten biometrische Pässe (Foto und Fingerabdruck) haben. Auch Grossbritannien und Irland haben biometrische Pässe, auf dem Chip wird aber bisher nur die Gesichtserkennung gespeichert.
Nach Angaben des Schweizer Aussenministeriums (EDA) lebten Ende 2009 insgesamt 684’974 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland (1,3% mehr als Ende 2008).
Die Gesamtbevölkerung der Schweiz lag bei 7,6 Millionen.
130’017 der erwachsenen Auslandschweizer haben sich in einem Stimmregister eingetragen, um aus dem Ausland ihr Stimm- und Wahlrecht auszuüben.
Das briefliche Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer auf Bundesebene wurde 1992 eingeführt.
Zurzeit hat kein Auslandschweizer ein Mandat im eidgenössischen Parlament.
Der Auslandschweizer-Rat (ASR) ist das oberste Organ der Auslandschweizer-Organisation (ASO) und tagt zweimal pro Jahr.
Der Rat gilt als «Parlament der Fünften Schweiz».
Der Rat setzt sich aus rund 160 Delegierten aus der Schweiz und der ganzen Welt zusammen.
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