RTVG: Die Chronologie
20 Jahre nach Annahme des Radio- und Fernseh-Verfassungsartikels und 12 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, hat die Revision die erste parlamentarische Hürde genommen.
Die Revisionsarbeiten dauerten vier Jahre.
2. Dez. 1984 – Annahme des Radio- und Fernsehartikels 55bis der Bundesverfassung (Art. 93 neue BV).
19. Juni 1991 – Die Eidgenössischen Räte einigen sich nach dreijähriger Diskussion auf ein Radio- und Fernsehgesetz (RTVG. Die Kernpunkte: gebührenfinanzierte SRG mit Sonderstellung auf nationaler und sprachregionaler Ebene; werbefinanzierte, wettbewerbsorientierte private Sender auf lokaler Ebene; definitive Verankerung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI; Grundlagen für das Gebührensplitting zu Gunsten der privaten Radios.
1. April 1992 – Das RTVG tritt in Kraft. Das mit dem Vollzug von RTVG und Fernmeldegesetz betraute neue Bundesamt für Kommunikation (Bakom) nimmt seine Tätigkeit in Biel auf.
9. Dez. 1997 – Die Schweizerische Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV) fordert in einer Petition ans Parlament eine RTVG- Totalrevision. Die Monopolstellung der SRG solle abgebaut werden.
20. Jan. 2000 – Der Bundesrat erteilt dem UVEK den Auftrag zur Revision des RTVG.
20. Dez. 2000 – Der Bundesrat schickt den Entwurf einer RTVG- Revision in die Vernehmlassung. Seine Kernpunkte: Starker Service public mit der gebührenfinanzierten SRG, Freiheit für werbefinanzierte Private, praktisch Aufhebung des Gebührensplitting.
Mai 2001 – In der Vernehmlassung kritisieren die Privaten die hohe Regeldichte, die starke Stellung der SRG, und fordern ein Konzept für ein Gebührensplitting, auch für Privat-TV-Stationen.
18. Dez. 2002 – In seiner Botschaft ans Parlament kommt der Bundesrat den Splitting-Forderungen der Privaten entgegen. Diese sollen auch für Alkohol werben dürfen. Vorgesehen ist auch eine unabhängige Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien, in der die Kommunikationskommission (ComCom), des Bakom und die UBI weitgehend aufgehen würden.
11. Nov. 2003 – Die zuständige Nationalratskommission (KVF) unterstützt weitgehend den RTVG-Entwurf. Ein neues Supergremium und die Möglichkeit der Alkoholwerbung lehnt sie ab.
2. März 2004 – Der Nationalrat tritt auf die RTVG-Revision ein und weist Rückweisunganträge der FDP- und der SVP-Fraktion deutlich ab.
3. März 2004 – Laut Nationalrat sollen die Privatradio- und -fernsehstationen Werbung für Alkoholika, Politik, Abstimmungen und Religion machen dürfen, für die SRG bleibt dies verboten. Privatradios und Privat-TV mit Leistungsauftrag sollen 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Abgelehnt wird der vom Bundesrat vorgeschlagene Beirat zur Beobachtung des Programmschaffens der SRG.
18. März 2004 – Der Nationalrat verabschiedet als Erstrat mit 137 zu 26 Stimmen bei 19 Enthaltungen das totalrevidierte RTVG. An der «asymmetrischen» Werbeordnung wird festgehalten.
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