Wackliges Sprachengesetz im Parlament
Die Schweizer Regierung hatte das Sprachengesetz eigentlich ad acta gelegt. Doch das Parlament holte den Entwurf aus der Schublade. Nach zwei Aufschüben sollte die Vorlage nun endlich von den Abgeordneten diskutiert werden.
Das Gesetz verfolgt eine Aufwertung der Sprachenvielfalt in der Schweiz. Doch viele Punkte sind umstritten, darunter Kompetenzverteilung, Kosten und Englischunterricht.
Seit über zwei Jahrzehnten beschäftigt sich das Eidgenössische Parlament mit der Sprachenfrage.
Zehn Jahre dauerte es, bis der 1996 vom Volk angenommene Verfassungsartikel zu den Sprachen unter Dach und Fach war; weitere zehn Jahre sind für die Vorbereitung des Sprachengesetzes ins Land gezogen.
Trotz dieser langen Zeitspanne ist keineswegs sicher, dass das Sprachengesetz jetzt verabschiedet wird. Vor einigen Jahren, als die Sozialdemokratin Ruth Dreifuss das Innendepartement leitete, schien dies eine reine Formalität.
Doch inzwischen hat der Wind gedreht. Der Freisinnige Pascal Couchepin ist Innenminister und in der Legislaturperiode ab 2003 ist die Sensibilität für Sprachenfragen massiv gesunken. Das Resultat: Die Regierung verzichtete darauf, dem Parlament den Entwurf für das Sprachengesetz vorzulegen.
SVP macht auf Opposition
Doch der sozialdemokratische Nationalrat Christian Levrat wollte dies nicht hinnehmen. In einer parlamentarischen Initiative vom Mai 2004 verlangte er, dass dem Parlament der Entwurf – auch gegen den Willen des Bundesrats – vorgelegt wird. Seither ist die Diskussion immer wieder verschoben worden.
Nun ist das Gesetz für den 20. Juni traktandiert. Die rechtsnationale Schweizerische Volkspartei (SVP) will aber nicht auf die Vorlage eintreten.
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Parlamentarische Initiative
«Wir werden dagegen stimmen», sagt SVP-Nationalrat Oskar Freysinger, der in der vorberatenden Kommission einsitzt, gegenüber swissinfo. «Eine finanzielle Unterstützung für den Austausch ist richtig, aber nicht ein bürokratisches Gesetz.»
Ganz anderer Meinung ist Thérèse Meyer von den Christlichdemokraten, welche die Initiative Levrat mitunterzeichnet hat: «Für die Kohäsion unseres Landes sind die Sprachen entscheidend. Der Reichtum der vier Sprachen muss erhalten bleiben», sagt sie.
«Mehrsprachigkeit muss gefördert werden, um ein besseres Verständnis zwischen Regionen, Sprachen und Kulturen zu erreichen.»
Tatsächlich sieht das Gesetz konkrete Förderungsmassnahmen vor. Gerade deshalb ist es auch umstritten. Denn die Massnahmen kosten Geld und tangieren zudem die Kompetenzen der Kantone. «Einige Parlamentarier behaupten, das sei zu teuer», sagt Meyer gegenüber swissinfo, «doch was sind 16 Millionen angesichts einer solch wichtigen Aufgabe?».
Streitpunkt Englisch
Auch wenn Freysinger von einem «Fass ohne Boden» spricht, ist die finanzielle Seite der Vorlage eigentlich nicht entscheidend. Der wahre Knackpunkt ist die Frage der Kompetenzen.
Der Einfluss des Bundes beschränkt sich auf die Bundesverwaltung. Kultur und Schule unterstehen den Kantonen. Doch das Sprachengesetz steht in Konflikt mit der schulischen Fremdsprachenfrage.
Artikel 15 sieht vor, dass die erste Fremdsprache in der Schule eine nationale Sprache sein muss. Diese Klausel steht in Widerspruch zum Vorschlag der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz.
Die Kantone sprechen sich für zwei Fremdsprachen in der Primarschule aus, wollen aber den einzelnen Kantonen die Freiheit der Abfolge überlassen. Viele Kantone der Deutschschweiz haben schon entschieden: Zuerst Englisch, dann eine nationale Sprache.
Dieser Artikel könnte das ganze Sprachengesetz zu Fall bringen. Thérèse Meyer ist überzeugt, dass «es extrem wichtig ist, zuerst eine nationale Sprache und dann Englisch zu lernen». Sie will nicht nachgeben.
Im Nationalrat könnte die Position Meyers auch eine Mehrheit finden. Doch wenn das Gesetz an den Ständerat überwiesen wird, haben die Kantonsvertreter das Sagen. Und dann könnte, wie Freysinger glaubt, «das ganze Projekt in die Luft gehen».
swissinfo, Doris Lucini
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)
Das Schweizer Stimmvolk hat 1996 der Aufnahme eines Sprachenartikels in die Verfassung zugestimmt. Bei der Verfassungsreform 1999 kam es zu weiteren Neuerungen.
Die Sprachenfrage ist Gegenstand diverser Verfassungsartikel: Art. 4 (Landessprachen), Art. 18 (Sprachenfreiheit), Art. 70 (Sprachenartikel).
Der Sprachenartikel legt Deutsch, Französisch und Italienisch als Amtssprachen fest. Im Verkehr mit Rätoromanen ist auch das Romanische Amtssprache.
Die Bundesverfassung schreibt zudem vor, dass die Kantone Sprachminderheiten respektieren müssen und der Bund mehrsprachige Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unterstützt.
Schliesslich legt Artikel 70 fest, dass der Bund Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung des rätoromanischen und der italienischen Sprache unterstützt.
Das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften führt die einzelnen Punkte des Verfassungsartikels 70 aus.
Das Sprachengesetz verfolgt den Zweck, die Viersprachigkeit in der Schweiz und die interne Kohäsion zwischen den Sprachgruppen zu stärken.
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem den obligatorischen Unterricht einer Landessprache als erster Fremdsprache in den Schulen vor, zudem die Unterstützung der angewandten Forschung im Bereich der Sprachen und der Mehrsprachigkeit in wissenschaftliche Kompetenzzentren.
Der Bund soll auch Anstrengungen für einen Schüleraustausch zwischen den Sprachregionen fördern.
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